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Insolvenz: Alno war wohl schon lange zahlungsunfähig


Schwere Vorwürfe
Küchenbauer Alno war wohl schon lange zahlungsunfähig

Von dpa
Aktualisiert am 10.01.2018Lesedauer: 1 Min.
Schon länger in Schieflage: Der Küchenbauer Alno hatte im Juli 2017 Insolvenz angemeldet.Vergrößern des BildesSchon länger in Schieflage: Der Küchenbauer Alno hatte im Juli 2017 Insolvenz angemeldet. (Quelle: Felix Kästle/dpa-bilder)
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Nach Erkenntnissen von Verwalter Martin Hörmann ist der Küchenbauer Alno schon lange überschuldet gewesen. Das Unternehmen aus Baden-Württemberg hätte womöglich bereits 2013 Insolvenz anmelden müssen.

"Nach dem derzeitigen Stand der Begutachtung müssen wir davon ausgehen, dass Alno weit vor dem 12. Juli 2017 insolvenzreif, das heißt zahlungsunfähig oder überschuldet gewesen ist", sagte Hörmann am Rande einer Gläubigerversammlung in Hechingen am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Damals hatte Alno den Antrag eingereicht.

Spätestens Ende 2016, wahrscheinlich aber sogar schon im Jahr 2013, sei das Unternehmen zahlungsunfähig gewesen, geht aus einem vorläufigen Bericht Hörmanns an das zuständige Gericht und die Gläubiger hervor. Die Frage des Zeitpunkts hängt davon ab, wie bestimmte Vorgaben in der Insolvenzordnung interpretiert werden. Darüber muss der Bundesgerichtshof noch grundsätzlich entscheiden.

Schwere Vorwürfe gegen Alno-Manager

Die Finanzholding Tahoe der bosnischen Unternehmerfamilie Hastor, zuletzt Großaktionär von Alno, hatte dem früheren Management um den langjährigen Vorstandschef Max Müller wiederholt vorgeworfen, die wahre finanzielle Lage des Unternehmens verschleiert zu haben. Müller weist das zurück und wirft seinerseits den von Tahoe installierten Managern, die vor der Insolvenz das Ruder bei Alno übernommen hatten, Fehlverhalten vor. Von beiden Seiten war am Dienstag zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Alno hatte im Juli 2017 Insolvenz angemeldet. Nach monatelanger Suche fand sich kurz vor Weihnachten ein Investor, der wesentliche Teile übernahm und die Küchenproduktion weiterführen will. Das Insolvenzverfahren läuft davon unberührt aber weiter.

Quelle:
dpa

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