Neue Fahrverbote für Diesel-Besitzer, Congstar-Wechsel zur Telekom und neue Regeln auf Mallorca: Diese und weitere Neuerungen sollten Verbraucher im April kennen. Ein Überblick.
Im April 2019 stehen wieder einige gesetzliche Änderungen und Neuregelungen an. Für manche Arbeitnehmer gibt es mehr Geld, die Einwohner Stuttgarts dürfen in einigen Straßen keine älteren Diesel mehr fahren, in Niedersachsen müssen Hundebesitzer ihre Vierbeiner zumindest temporär anleinen. Zudem ist aber auch Zeit, Abschied zu nehmen: von Google Plus und der Plastikfolie um Gurken.
Diesel-Fahrverbot in Stuttgart – aber (noch) nicht in Köln und Bonn
Stuttgart führte am 1. Januar als erste deutsche Großstadt Diesel-Fahrverbote für eine gesamte Umweltzone ein. Betroffen sind Diesel der Abgasnorm 4 und schlechter. Für Anwohner läuft am 1. April die Übergangsfrist aus – das bedeutet also, dass auch sie ab dann keine dreckigen Diesel mehr in Stuttgart fahren dürfen.
In Köln und Bonn sollten ursprünglich am 1. April Diesel-Fahrverbote in Kraft treten, das hatten Verwaltungsgerichte angeordnet. Allerdings gingen das Land NRW und die Bezirksregierung Köln in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht Münster wird voraussichtlich im August beziehungsweise im September über die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen befinden. "Erst nach der Berufungsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts würden in Köln Fahrverbote in Kraft treten", heißt es bei der Stadt Köln. Und eine Sprecherin der Stadt Bonn sagt: "Es wird am 1. April kein Fahrverbot geben, da das Verfahren noch anhängig ist."
In Köln gilt ab dem 1. April aber ein neuer Luftreinhalteplan. Dieser sieht unter anderem ein Durchfahrverbot für Lkw, eine verstärkte Förderung des Radverkehrs und die Umstellung der Fahrzeuge von Stadt und städtischen Gesellschaften auf Elektroantrieb vor.
Höherer Mindestlohn unter anderem für Zeitarbeiter
Zeit- und Leiharbeiter in Westdeutschland erhalten ab dem 1. April einen höheren Mindestlohn. Statt der bisherigen 9,49 Euro gibt es künftig 9,79 Euro. Für Beschäftigte bei Dienstleistern der Aus- und Weiterbildung wird der Mindestlohn ebenfalls angehoben: Ab 1. April liegt er bei 15,72 Euro beziehungsweise 15,79 Euro brutto (je nach Qualifikation) pro Stunde. Bis 2022 soll das Mindestentgelt schrittweise weiter steigen.
Beamtenbesoldung wird angehoben
Auch Bundesbeamte und Bezieher von Sold beim Bund können sich ab April über mehr Geld freuen: Ihre Bezüge werden um 3,09 Prozent angehoben. Diese Steigerung ist Teil einer dreistufigen Anhebung: Bereits zum 1. März 2018 gab es eine Anhebung um 2,99 Prozent und zum 1. März 2020 wird es weitere 1,06 Prozent Plus geben. Das geht aus dem Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz hervor. Das bedeutet: Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und die anderen Regierungsmitglieder erhalten mehr Geld.
Google Plus wird eingestellt
Das soziale Netzwerk von Google beendet seinen Dienst: Ab dem 2. April steht Google Plus für Privatnutzer nicht mehr zur Verfügung. Wer dort noch ein Konto hat, sollte alle Inhalte schnell sichern und sein Konto im Anschluss löschen. Google Plus wird für private Kunden eingestellt, weil es nur wenig genutzt wurde. Zudem gab es diverse Datenpannen. Der Dienst steht Unternehmen aber weiterhin zur Verfügung.
Kein Plastik mehr um Gurken bei Aldi
Ab April verzichten Aldi Nord und Aldi Süd auf die Plastikfolie um Salatgurken. Kunden finden Salatgurken künftig unverpackt im Sortiment. "Durch diesen Verzicht werden wir rund 120 Tonnen Kunststoff pro Jahr einsparen", erklärt Kristina Bell, Group Buying Director bei Aldi Süd. Als weitere Maßnahme zur Reduzierung von Plastikmüll bietet Aldi in einigen Filialen auch Mehrwegtaschen für Obst und Gemüse an. Die Beutel sind waschbar und können entweder gekauft oder nach dem Bezahlen in der Filiale zurückgelassen werden.
Neues Tierwohllabel auf Fleisch
Aldi, Edeka, Kaufland, Lidl, Netto, Penny und Rewe kennzeichnen ab dem 1. April einheitlich Rinder- und Schweinefleisch sowie Geflügel. Wie die Tiere gehalten wurden, kann ab dann auf dem "Haltungsform"-Aufdruck an einem vierstufigen System abgelesen werden.
Haltungsform: Das Tierwohllabel verwenden unter anderem Lidl, Edeka und Rewe. (Quelle: ITW/Kaufland/obs)
Congstar-Kunden werden Telekom-Kunden
Der Mobilfunkanbieter Congstar ändert zum 1. April sein Geschäftsmodell. Die Kunden des Unternehmens werden dann zu Kunden der Telekom. Für sie bleibe im täglichen Umgang mit dem Unternehmen aber alles wie gewohnt, heißt es in einer Pressemitteilung. Tarife, Konditionen und Kommunikationswege blieben demnach unverändert.
Umzugskostenpauschale steigt
Wer aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt, kann Umzugs-Ausgaben steuerlich geltend machen. Der Pauschbetrag steigt zum 1. April: Für Verheiratete beträgt er nach Angaben des Bundesfinanzministeriums dann 1.622 Euro statt bisher 1.573 Euro. Für Ledige 811 Euro statt 787 Euro.
500-Euro-Schein wird nicht mehr ausgegeben
Der 500-Schein wird nicht mehr hergestellt: Schon seit Ende 2018 ist die Produktion und Ausgabe der Banknote eingestellt. Am 26. April gibt nun die Bundesbank die 500-Euro-Banknote letztmals aus. Sie bleibt aber gesetzliches Zahlungsmittel und behält ihren Wert auch auf Dauer: Bei den nationalen Zentralbanken kann sie unbefristet umgetauscht werden.
Antrag auf Mütterrente stellen
Wer über 65 Jahre ist, Kinder erzogen hat und 2019 erstmals Rente beantragen will, muss unter Umständen schnell handeln. Neurentner, die Anspruch auf die Mütterrente haben, sollte ihren Rentenantrag spätestens bis Ende April stellen. Nur dann erhalten sie rückwirkende Zahlungen ab Januar 2019. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.
Das betrifft Eltern, deren Kind vor 1992 geboren wurde. Sie können seit Jahresanfang erstmals Rentenansprüche haben. Durch die Reform der Mütterrente bekommen sie nun für jedes Kind zweieinhalb Jahre als Erziehungszeiten bei der Rente angerechnet. Erfüllen sie durch die Mütterrente nun erstmals die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren und haben zudem die Regelaltersgrenze vor dem 1. Januar 2019 erreicht, haben sie erstmals Anspruch auf eine Regelaltersrente.
Geht der Antrag erst nach April 2019 beim zuständigen Rentenversicherungsträger ein, bekommen sie die Auszahlung erstmals ab dem Monat der Antragstellung.
- Jahresüberblick: Das ändert sich 2019 für deutsche Verbraucher
- Arbeit, Rente, Steuer und Familie: Was bleibt 2019 vom Geld?
- Fahrverbote und Co.: Das hat sich zum 1. März für Verbraucher geändert
In Niedersachsen müssen Hunde angeleint werden
In Niedersachsen beginnt wieder der Leinenzwang für Hunde. Wegen der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, die vom 1. April bis zum 15. Juli dauert, müssen Hunde in der freien Landschaft angeleint werden. In Bremen und Sachsen-Anhalt existiert eine ähnliche Vorschrift: Hier müssen die Vierbeiner aber schon vom 15. März an an die Leine.
Benimmregeln am Ballermann auf Mallorca
Zwar nicht direkt in Deutschland, aber an einem beliebten Reiseziel der Deutschen gibt es ebenfalls eine Änderung: auf Mallorca. Ende April startet dort die neue Saison. In diesem Jahr hat die Stadtverwaltung von Palma mit einem neuen Maßnahmenkatalog dem Sauftourismus den Kampf angesagt. Dieser verbietet unter anderem Alkohol in Schaufenstern und Sonderangebote wie die "Happy Hour".
Besonders strenge Regeln sollen für Bars und Biergärten rund um die berüchtigte "Schinkenstraße" gelten. Sie müssen künftig eingezäunt und von der Straße abgetrennt sein. So soll verhindert werden, dass Touristen ihre Drinks auf dem Bürgersteig konsumieren. Bei Zuwiderhandeln drohen Wirten und Touristen hohe Geldbußen.
- eigene Recherchen
- Nachrichtenagenturen dpa, Reuters
- Stadt Köln
- Stadt Bonn
- DGB über den Mindestlohn 2019
- Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Pressemitteilung Aldi Nord
- Pressemitteilung Congstar