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Personalausweis, Kfz-Steuer, Soli: Das ändert sich alles im Januar 2021


Mehrwertsteuer, Soli, Kfz-Steuer
Das ändert sich alles im Januar 2021


Aktualisiert am 01.01.2021Lesedauer: 7 Min.
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Schaufenster eines Geschäfts (Symbolbild): Die Mehrwertsteuersenkung endet am 1. Januar 2021.Vergrößern des Bildes
Schaufenster eines Geschäfts (Symbolbild): Die Mehrwertsteuersenkung endet am 1. Januar 2021. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa)

Im neuen Jahr treten viele neue Gesetze und Regelungen in Kraft – die meisten davon gleich im Januar. Die größte Entlastung ist dabei, dass der Soli fast komplett abgeschafft wird. Aber auch an anderen Stellen gibt es mehr Geld.

Kein Solidaritätszuschlag mehr, höherer Mindestlohn, Grundrente – ab Januar 2021 dürfen sich viele Deutsche über mehr Geld freuen. Doch es gibt auch Bereiche, in denen die Kosten steigen.

So erhöhen sich der Zusatzbeitrag der Krankenkassen und die Kfz-Steuer für manche Autos. Außerdem läuft die reduzierte Mehrwertsteuer aus. Wir haben alle wichtigen Änderungen im Überblick.

Soli-Aus

Der Solidaritätszuschlag entfällt für etwa 90 Prozent derjenigen, die ihn heute zahlen. Für weitere 6,5 Prozent wird er reduziert. Konkret heißt das: Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro wird für Arbeitnehmer kein Soli mehr fällig. Damit haben 35,5 Millionen Bürger ab Januar höhere Nettoeinkünfte. Der Soli war nach der Wende als Sondersteuer vor allem für den Ost-Aufbau eingeführt worden.

Achtung: Der Soli entfällt nicht für Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags von 801 Euro.

Mehrwertsteuer

Um die Konjunktur in der Corona-Pandemie zu stützen, hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer in der zweiten Jahreshälfte 2020 gesenkt – und die Senkung kam bei der Mehrheit auch an. Ab Januar gilt statt 16 Prozent wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter. Bei Waren des täglichen Bedarfs steigt der Steuersatz von 5 Prozent zurück auf 7 Prozent.

Grundrente

Bedürftigkeitsprüfung ja oder nein – das war lange der große Streitpunkt bei der Grundrente. Nun endlich kommt sie. Ohne Bedürftigkeitsprüfung. Etwa 1,3 Millionen Rentner haben Anspruch auf den Zuschlag, mit dem sie ihre eigentliche Rente aufbessern können. Der Großteil von ihnen sind Frauen. Voraussetzung für die Grundrente ist, dass Sie mindestens 33 Jahre lang in die gesetzliche Rente eingezahlt haben.

Beiträge zur gesetzlichen Rente

Wer mehr verdient, zahlt auch mehr in die gesetzliche Rente ein – allerdings gilt das nicht unbegrenzt. Ab einer gewissen Höhe Ihres monatlichen Bruttolohns müssen Sie keine höheren Beiträge leisten, erhalten im Umkehrschluss aber auch nicht mehr Rente. Diese Höhe ist die Beitragsbemessungsgrenze. Und die steigt 2021 von 6.900 Euro (Westen) und 6.450 Euro (Osten) auf 7.100 Euro (Westen) und 6.700 Euro (Osten).

Kurzarbeitergeld

Der Bundestag hat die geltende Regelung verlängert, nach der Zuschüsse vom Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Dennoch kann Kurzarbeitern bei der Steuererklärung eine böse Überraschung drohen.

Mindestlohn

Viele Branchen haben sich selbst bereits höhere Mindestlöhne verordnet als das Gesetz vorsieht, wer davon aber noch nicht profitieren konnte, kann sich jetzt immerhin über ein Plus beim gesetzlichen Mindestlohn freuen. Ab Januar steigt er auf 9,50 Euro pro Stunde, im Juli dann auf 9,60 Euro. Mehr Geld gibt es auch für Azubis: Ihr Lohn steigt von derzeit 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr auf mindestens 550 Euro.

Hartz IV

Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Familien können ab Januar gleich mehrfach profitieren. Denn nicht nur das Kindergeld steigt, sondern auch der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen. Beim Kindergeld gibt es pro Kind 15 Euro mehr, beim Kinderzuschlag 20 Euro.

Grund- und Kinderfreibetrag steigen

Ein Teil Ihres Einkommens bleibt immer steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag steigt 2021 von 9.408 Euro auf 9.696 Euro. Haben Sie Kinder, dürfen Sie weitere Freibeträge geltend machen, den Kinderfreibetrag und den Betreuungsfreibetrag. Insgesamt bleiben damit 2021 für jedes berücksichtigungsfähige Kind 8.388 Euro frei, 576 Euro mehr als 2020.

Alleinerziehende

Wer alleine Kinder großzieht, darf bei der Einkommensteuer noch einen sogenannten Entlastungsbetrag geltend machen, also einen zusätzlichen Steuerfreibetrag. Der liegt normalerweise bei 1.908 Euro für das erste Kind. Wegen der Corona-Krise war er jedoch schon 2020 erhöht worden – auf 4.008 Euro. Diese Regel wird 2021 beibehalten. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu.

CO2-Preis kommt

Energie- und Verkehrsunternehmen müssen ab Januar für jede Tonne CO2, die sie ausstoßen, eine Abgabe zahlen. Dieser CO2-Preis startet bei 25 Euro und steigt in den kommenden Jahren schrittweise an. Sprit, Heizöl und Erdgas werden dann voraussichtlich teurer. Laut Bundesregierung müssen Sie sich darauf einstellen, dass der Liter Benzin 7 Cent mehr kosten wird, Diesel und Heizöl 7,9 Cent mehr und Erdgas 0,6 Cent mehr pro Kilowattstunde. Mit dem CO2-Preis sollen fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv werden.

Mehr Wohngeld

Als Ausgleich für die höheren Kosten bei Benzin, Heizöl und Gas zahlt der Staat ab Januar ein höheres Wohngeld. Etwa 15 Euro mehr werden es pro Monat sein, pro weiterem Haushaltsmitglied kommen 3,60 Euro hinzu.

Kfz-Steuer steigt

Fahren Sie ein neues Auto mit hohem Spritverbrauch und einem CO2-Ausstoß von mehr als 195 Gramm pro Kilometer, steigt Ihre Kfz-Steuer. Sie zahlen dann einen doppelt so hohen Aufschlag. Stößt Ihr Wagen hingegen weniger als 95 Gramm CO2 pro Kilometer aus, wird es für Sie günstiger.

Beiträge zur Kfz-Haftpflicht

Auch bei der Haftpflichtversicherung für Ihr Auto können sich die Preise ändern. Denn jedes vierte Fahrzeug wird in eine andere Typklasse eingestuft. Für rund 6,1 Millionen Versicherte wird es teurer, weil sie in eine höhere Klasse rutschen, etwa 4,6 Millionen müssen weniger zahlen, weil ihr Auto niedriger eingestuft wird.

Neue Pendlerpauschale

2021 erhöht sich die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt. Statt 30 Cent dürfen Sie bei der Steuererklärung 2021 ab dem 21. Kilometer dann 35 Cent pro Kilometer für den einfachen Weg zur Arbeit absetzen. Für die ersten 20 Kilometer bleibt es bei 30 Cent.

Die Pauschale gilt übrigens unabhängig vom Fortbewegungsmittel. Sie bekommen Sie für die Autofahrt genauso wie für das Pendeln mit Bahn, Rad oder selbst wenn Sie zu Fuß gehen.

Personalausweis wird teurer

Und noch etwas wird teurer: der Personalausweis. Allerdings erhöhen sich die Kosten für eine neue Scheckkarte, die in der Regel alle zehn Jahre fällig wird, nicht nur um ein paar Cent, sondern gleich um 8,20 Euro. Statt 28,80 Euro werden 37 Euro fällig. Jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, zahlen 22,80 Euro.

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Strengere Regeln fürs Bezahlen mit Kreditkarte

Verbraucher müssen sich im neuen Jahr an strengere Sicherheitsbestimmungen beim Bezahlen im Internet gewöhnen. Ab dem 15. Januar 2021 reicht es nicht mehr, einfach nur die Kartendaten einzugeben.

Zahlungen ab 250 Euro müssen dann mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden – zum Beispiel per Passwort oder TAN-Nummer. Ab 15. Februar greift die "Zwei-Faktor-Authentifizierung" dann ab 150 Euro. In vollem Umfang sollen die Regeln ab 15. März angewendet werden.

Höhere Wohnungsbauprämie

Geld obendrauf gibt es hingegen für alle, die mit einem Bausparvertrag auf eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus sparen – und nicht zu viel verdienen. Bisher durften Singles höchstens 25.600 Euro im Jahr verdienen, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten; ab 2021 sind es 35.000 Euro. Bei Paaren steigt die Einkommensgrenze von 51.200 Euro auf 70.000 Euro.

Außerdem steigt auch die Prämie selbst: Der Staat zahlt statt 8,8 Prozent Zulage dann 10 Prozent – und das auch noch auf höhere Sparbeträge. Auf bis zu 700 Euro pro Jahr gibt es die Zulagen ab 2021, vorher lag die Grenze bei 512 Euro.

Behindertenpauschbetrag

Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschbeträge geltend machen. Dadurch können Sie es sich in vielen Fällen sparen, zum Beispiel Fahrtkosten aufwendig einzeln nachzuweisen. Bei einem Grad der Behinderung von 50 gilt ab 2020 eine Pauschale von 1.140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2.840 Euro.

Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag für blinde Menschen sowie Menschen, die als hilflos gelten, wird zudem von 3.700 Euro auf 7.400 Euro angehoben (Merkzeichen "H" im Schwerbehindertenausweis oder festgestellte Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5).

Übungsleiterpauschale

Auch Ehrenamtler werden steuerlich entlastet. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale, von der etwa Jugendtrainer in Sportvereinen profitieren, steigt im kommenden Jahr von 2.400 Euro auf jährlich 3.000 Euro. Zudem bleibt eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei und nicht nur – wie derzeit – bis zu einer Grenze von 720 Euro.

Steuererleichterung für Vermieter

Bisher konnten Vermieter Werbungskosten nur geltend machen, wenn die Miete mindestens 60 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betrug. Diese Grenze sinkt nun auf 50 Prozent. So soll verhindert werden, dass Vermieter aus steuerlichen Gründen Mieten erhöhen.

Zusatzbeitrag

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden 2021 steigen. In welcher Höhe genau, beschließt jede Krankenversicherung zwar individuell, es gibt aber einen Richtwert. Diesen hat das Bundesgesundheitsministerium zum 1. Januar um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent erhöht.

Wechsel der Krankenkasse

Passt Ihnen der höhere Zusatzbeitrag bei Ihrer bisherigen Krankenkasse nicht, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Aber auch so wird der Wechsel zwischen Krankenkassen um einiges leichter. Zum einen sinkt die Mindestvertragslaufzeit von 18 auf 12 Monate, zum anderen ist gar kein Kündigungsschreiben mehr nötig. Sie brauchen nur noch bei der neuen Versicherung Ihren Beitritt zu erklären. Den Rest regelt Ihre neue Krankenkasse.

AU-Bescheinigung

Im Gesundheitssektor soll vieles digitaler werden. Dazu zählt auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU genannt oder auch "gelber Schein". Der Durchdruck für die Krankenkasse wird ab Januar überflüssig. Denn Ihre Ärztin übermittelt die AU direkt elektronisch an Ihre Versicherung.

Elektronische Patientenakte

Ebenfalls digital wird Ihre Patientenakte – wenn Sie es wünschen. Ab Januar muss Ihre gesetzliche Krankenkasse die elektronische Patientenakte (ePA) zumindest anbieten. Sie selbst entscheiden aber, ob Sie sie wahrnehmen, und auch, welche Daten darin gespeichert werden.

Babykino-Verbot

Konnten werdende Eltern bisher selbst entscheiden, ob sie sich ihren Neuzugang in 3D oder 4D anschauen, sind diese Ultraschalluntersuchungen ab Januar nur noch dann erlaubt, wenn der Frauenarzt es für medizinisch geboten hält. Also zum Beispiel bei bestimmten Entwicklungsstörungen oder einer Risikoschwangerschaft. Der klassische 2D-Ultraschall ist von dem Baby-TV-Verbot nicht betroffen.

Verbot von Upskirting

Upskirting nennt man das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock. Wer das macht, riskiert ab 2021 einen Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Gleiches gilt für das Filmen oder Fotografieren in den Ausschnitt sowie für die Weiterverbreitung der Aufnahmen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Verbraucherzentrale
  • Bundesgesundheitsministerium
  • Bundesfamilienministerium
  • Bundesarbeitsministerium
  • Bundesfinanzministerium
  • Bundesjustizministerium
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