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Flughafen Frankfurt-Hahn: Gläubiger stellt Insolvenzantrag


Gebeutelter Flughafen
Gläubiger stellt Insolvenzantrag gegen Airport Frankfurt-Hahn

Von t-online, mak

Aktualisiert am 25.06.2021Lesedauer: 2 Min.
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Firmenpleiten betreffen immer mehr deutsche Unternehmen: t-online erklärt, wann ein Unternehmen insolvent ist und wer das übrige Vermögen des Unternehmens bekommt. (Quelle: t-online)
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Der Flughafen Frankfurt-Hahn, von dem etwa der Billigflieger Ryanair abhebt, steht vor der Insolvenz. Ein Gläubiger hat einen entsprechenden Antrag gestellt. In zwei Wochen fällt eine Entscheidung.

Der Hunsrück-Flughafen Frankfurt-Hahn steht vor der Insolvenz. Ein Gläubiger hat bereits am Dienstag gegen die Betreibergesellschaft des Airports, die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, einen Insolvenzantrag gestellt. Das bestätigte eine Sprecherin des Amtsgerichts Bad Kreuznach auf Anfrage von t-online. Zuvor hatte der "SWR" über den Antrag berichtet.

Um welchen Gläubiger es sich handelt, konnte die Sprecherin nicht sagen. Hintergrund des Insolvenzantrags dürften die finanziellen Probleme bei dem Haupteigentümer HNA sein. Der chinesische Konzern war Ende Januar dieses Jahres in finanzielle Schieflage gerutscht – wegen der Corona-Krise.

HNA hatte 2017 für rund 15 Millionen Euro 82,5 Prozent des Flughafens vom Land Rheinland-Pfalz gekauft. Die übrigen 17,5 Prozent hält das Land Hessen. Der Flughafen, der rund 130 Kilometer von Frankfurt am Main entfernt ist, versicherte damals, am Betrieb werde sich nichts ändern.

In zwei Wochen könnte Airport in Insolvenz rutschen

Wie es nach dem Insolvenzantrag weitergeht, ist noch offen. Die zuständige Insolvenzrichterin habe den Gläubiger zunächst angeschrieben, da noch einige Unterlagen fehlten, wie die Sprecherin weiter mitteilte.

Binnen zwei Wochen kann er diese nachreichen – spätestens dann entscheidet die Richterin, ob sie den Insolvenzantrag annimmt. In dem Fall würde die Betreibergesellschaft des sechstgrößten deutschen Airports in die Insolvenz rutschen, das Insolvenzverfahren würde eingeleitet.

EU-Gericht fällte wichtiges Urteil

Zuletzt hatte das Gericht der Europäischen Union die Genehmigung einer millionenschweren Beihilfe des Landes Rheinland-Pfalz für den Airport Frankfurt-Hahn gekippt. Wie die Richter Mitte Mai in Luxemburg entschieden, hat die zuständige EU-Kommission nicht ausreichend geprüft, ob die öffentliche Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmarkt vereinbar ist.

Die Brüsseler Behörde hatte Rheinland-Pfalz 2017 erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste bis zu 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa, die den Flughafen nicht nutzt, sieht die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und hatte beim Gericht der EU Klage erhoben. Platzhirsch im Passagiergeschäft in Hahn ist Europas größter Billigflieger Ryanair.

Das EU-Gericht urteilte, die EU-Kommission habe die Zusammenhänge der Einzugsgebiete der 115 Kilometer voneinander entfernten Flughäfen Frankfurt am Main und Frankfurt-Hahn unzureichend geprüft. Auch Fragen zu den Geschäftsmodellen beider Flughäfen blieben offen. Damit seien nicht "alle Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der streitigen Beihilfe mit dem Binnenmarkt" beseitigt. Die Kommission kündigte an, das Urteil zu prüfen – und weitere Schritte einzuleiten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Sprecherin des Amtsgerichts Bad-Kreuznach
  • SWR: "Gläubiger stellt Insolvenzantrag gegen Hahn-Betreiber"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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