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"immergrün" erhöht Preise: Verbraucherzentrale mahnt Energieversorger ab


Erhöhung von Preisen
Verbraucherzentrale mahnt Energieversorger ab

Von t-online, fho, mak

Aktualisiert am 18.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Überlandleitungen in der Nähe von Hürth in Nordrhein-Westfalen (Symbolbild): Der Energieversorger immergrün soll kurzfristig seine Belieferung eingestellt haben.Vergrößern des BildesÜberlandleitungen in der Nähe von Hürth in Nordrhein-Westfalen (Symbolbild): Der Energieversorger immergrün soll kurzfristig seine Belieferung eingestellt haben. (Quelle: imago-images-bilder)
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Der Energieversorger "immergrün" soll seine Preise unzulässig erhöht haben, für andere Kunden wurden dagegen die Lieferungen eingestellt. Die Verbraucherzentrale mahnte das Unternehmen jetzt ab.

Die Verbraucherzentrale NRW hat den Kölner Strom- und Gasanbieter "immergrün" abgemahnt, wie sie am Montag mitteilte. Hintergrund der Abmahnung ist, dass "immergrün", eine Marke der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft, jüngst die Preise erhöht hatte. Für andere Kunden wurde kurzfristig die Belieferung gestoppt (t-online berichtete).

Das kritisieren die Verbraucherschützer scharf. "Die Preiserhöhungen sind völlig intransparent und unzureichend kommuniziert worden", sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, laut Mitteilung. "Der kurzfristige Belieferungsstopp ohne ausreichende Begründung setzt dem Ganzen dann noch die Krone auf."

Gaspreise ziehen seit Jahresbeginn an

Die Verbraucherzentrale NRW teile die Rechtsauffassung, dass dem Belieferungsstopp die juristische Grundlage fehle, heißt es in der Mitteilung. Eine ordentliche Kündigung der Verträge sei für das Unternehmen nur zum Laufzeitende möglich.

Besonders kleine Gasanbieter haben zurzeit Probleme. Denn der Großhandelspreis von Erdgas ist seit Jahresbeginn um rund 440 Prozent gestiegen. Gas wird zum Heizen, aber auch zur Stromerzeugung genutzt – der fossile Brennstoff hat also auch einen Einfluss darauf, wie viel Strom kostet.

Versorger, die kurzfristig Gas einkaufen, um ihre Kunden zu beliefern, müssen daher deutlich mehr zahlen – auf ihre Kunden lässt sich das nur schwer abwälzen. In der vergangenen Woche hatte der erste Gasanbieter Insolvenz anmelden müssen.

Verbraucherzentrale rät zum Anbieterwechsel

Entwarnung für Verbraucher: Sie sitzen nicht plötzlich im Dunkeln. Wenn der eigene Anbieter die Belieferung mit Strom und Gas aussetzt oder insolvent geht, dann übernimmt der örtliche Grundversorger. Wer das ist, kann über den Netzversorger erfragt werden, der auf der Energierechnung angegeben wird.

Die Verbraucherzentrale rät, schnell nach einem neuen Anbieter Ausschau zu halten. "Wir raten in diesem Fall dazu, möglichst bald in einen günstigeren Tarif zu wechseln, da die Grundversorger üblicherweise preislich über dem Marktdurchschnitt liegen. Da momentan viel Bewegung im Markt ist, sollte ein solcher Wechsel aber wohlüberlegt sein", erklärt Schuldzinski.

Darüber hinaus sollten Kunden die Einzugsermächtigung beim ursprünglichen Versorger widerrufen oder Daueraufträge kündigen. Auch können sie einen möglichen Schadensanspruch gegenüber dem einstellenden Anbieter prüfen und diesen geltend machen.

Bei Preiserhöhungen gilt indes: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, von dem Sie gegebenenfalls Gebrauch machen sollten, wie Verbraucherschützer raten. Lesen Sie hier mehr dazu. Auch in dem Fall bietet sich ein Anbieterwechsel an.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mitteilung Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
  • tagesschau.de: "Abmahnung für Stromanbieter"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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