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Steuern auf Renten: Gewerkschaft fordert direkten Abzug ab 2026


"2026 ist realistisch"
Müssen Rentner bald keine Steuererklärung mehr machen?


Aktualisiert am 19.07.2025 - 11:16 UhrLesedauer: 4 Min.
Rentnerin prüft ihre Finanzen: Von dem, was auf dem Konto als Rente eingeht, müssen viele Rentner noch Steuern abführen.Vergrößern des Bildes
Rentnerin prüft ihre Finanzen: Von dem, was auf dem Konto als Rente eingeht, müssen viele Rentner noch Steuern abführen. (Quelle: PIKSEL/getty-images-bilder)
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Bisher müssen Rentner ihre Bezüge nachträglich versteuern. Ein automatischer Abzug direkt bei der Rentenzahlung könnte das ändern. Wie realistisch ist das Vorhaben?

Erhalten Arbeitnehmer ihren Lohn, gehört der in der Regel zu hundert Prozent ihnen. Sozialversicherungsbeiträge sind davon bereits abgezogen, Lohnsteuer ebenso. Bei gesetzlichen Renten ist das anders. Die Rentenversicherung behält zwar Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein, nicht aber die Einkommensteuer. Steuererklärungen werden daher für viele Rentner Pflicht – und damit oft auch Nachzahlungen ans Finanzamt.

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Das muss nicht sein, meint Florian Köbler, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG). Der Funke Mediengruppe sagte er kürzlich: "Wir fordern, dass das Steuerrecht einfacher wird – weniger Formulare, weniger Nachweise, mehr digitale Lösungen. Pauschalen statt Einzelabrechnungen, wo immer es geht. Das würde Millionen Menschen viel Zeit, Nerven und Geld sparen." Auch für Rentner schwebe ihm ein klarer Schritt vor: Diese sollten von der Pflicht der Steuererklärung befreit werden – durch einen automatischen Quellenabzug direkt durch die Rentenkasse.

Köbler: Ende der Steuererklärung für Rentner ab 2026 möglich

Übersetzt heißt das: Die Rentenversicherung soll künftig nicht nur Sozialversicherungsbeiträge einbehalten, sondern auch die Einkommensteuer. "Tausende Arbeitgeber machen jeden Monat bei der Lohnsteuer nichts anderes", sagt Köbler t-online. Er hält auch die technische Umsetzung für realistisch und schnell machbar: Die Daten seien alle da und auch die Technik. "2026 ist realistisch, wenn man sich beeilt."

Die Steuererklärungspflicht für Rentner würde damit entfallen, bliebe aber weiter möglich, falls Rentner höhere Ausgaben haben und daher im Laufe des Jahres zu viel Steuer einbehalten wurde. Lesen Sie hier, was Sie als Rentner alles steuerlich absetzen können.

Florian Köbler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, warnt vor Überlastung der Finanzbeamten durch nicht abgegeben Grundsteuererklärungen.
Florian Köbler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, warnt vor Überlastung der Finanzbeamten durch nicht abgegeben Grundsteuererklärungen.

Zur Person

Florian Köbler ist seit Juni 2022 Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft. Er vertritt die Interessen der Beschäftigten der Steuerverwaltung. Seit September 2018 ist der diplomierte Finanzwirt zudem Präsident der UFE, der Union des Finanzpersonals in Europa. Von 2004 bis 2022 war Köbler als Hauptpersonalrat der Bayerischen Finanzgewerkschaft tätig.

Rentenversicherung tritt auf die Bremse

Doch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bremst man die Erwartungen. Auf Anfrage von t-online erklärt ein Sprecher: "Derzeit gibt es weder ein Gesetz zur Einführung einer Quellensteuer auf Renten noch einen Gesetzentwurf und auch keine konkreten Pläne, diese Idee umzusetzen." Zudem fehle es den Rentenkassen an wichtigen Informationen wie Steuerklasse, Familienstand oder Freibeträgen, um den Steuerabzug zutreffend berechnen zu können. "Diese Informationen liegen nur der Finanzverwaltung vor."

Doch genau diesen Datentransfer würde Köbler gerne eingeführt sehen. Ein mögliches Modell dafür liegt längst vor – im Abschlussbericht der "Kommission für eine bürgernahe Einkommensteuer", die der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner eingesetzt hat. Ihr Vorschlag: eine progressiv ausgestaltete Quellensteuer, die sich am Lohnsteuerverfahren orientiert. Lesen Sie hier, wie die Lohnsteuer genau funktioniert.

Entlastung für Rentner und Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung würde auf Basis der Vorjahreseinkünfte individuelle Abzugssätze berechnen und den Rententrägern elektronisch zur Verfügung stellen. Damit könnten bis zu 4,4 Millionen Rentner von der Pflicht zur Steuererklärung befreit werden. Und zwar nicht nur jene, die ausschließlich gesetzliche Renten beziehen. Auch bei gemischten Renteneinkünften – etwa gesetzliche Rente und Pension oder gesetzliche Rente plus Riester-Rente – sowie weiterarbeitenden Rentnern ließe sich die Steuer direkt einbehalten.

Neben der Entlastung der Rentner verspricht sich die Kommission auch Einsparungen beim Verwaltungsaufwand: weniger Steuerbescheide, weniger Nachfragen, weniger Personalbindung in den Finanzämtern. Auch die vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen würden entfallen. Rentner wiederum hätten Planungssicherheit, weil von Anfang an klar ist, wie viel Einkommen ihnen zur Verfügung steht.

Abgeltungsteuer auf Renten? Lieber nicht

In der Diskussion war auch eine noch größere Vereinfachung: eine Rentenabzugssteuer nach dem Modell der Kapitalertragsteuer. Doch die Expertenkommission lehnt diesen Vorschlag ab. Denn: Eine echte Abgeltungssteuer würde nicht nur das Prinzip der Besteuerung nach individueller Leistungsfähigkeit durchbrechen, sondern auch verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Rentner mit niedrigen Einkommen würden im Zweifel zu viel zahlen, während Gutverdiener profitieren könnten. Zudem ließen sich die stark unterschiedlichen Rentenbezüge kaum verlässlich pauschalisieren.

So sieht es auch der Bundesverband der Rentenberater. Andreas Irion, stellvertretender Präsident des Verbands, warnt auf Anfrage von t-online: "Es wäre ein Trugschluss, die Quellensteuer so einzuführen, wie es bei Kapitaleinkünften der Fall ist."

Das Problem: Ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent, wie bei der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, würde viele Ruheständler überfordern. Besonders betroffen wären jene, die erst im hohen Alter durch Rentenerhöhungen mit anfänglichen Steuersätzen von nur 14 Prozent in die Steuerpflicht hineinwachsen. Diese Menschen müssten dann häufig doch wieder eine Steuererklärung abgeben, um sich zu viel gezahlte Steuer erstatten zu lassen.

Rentenberater fordern steigenden Rentenfreibetrag

Auch ein gestufter Quellensteuersatz je nach Rentenhöhe würde laut Irion nicht greifen: "Die Verteilung der Rentenhöhen sagt wenig über die übrigen Einkünfte aus." Das könne zu ungerechten Effekten führen – etwa, wenn eine Rentnerin mit Minirente und wohlhabendem Ehepartner von einer zu niedrigen Steuerlast profitiert.

Stattdessen schlägt der Verband einen anderen Weg vor: "Die doppelt kalte Progression sollte abgeschafft werden", so Irion. Gemeint ist damit, dass der steuerliche Rentenfreibetrag bislang nicht an die jährlichen Rentenerhöhungen angepasst wird, wodurch viele Rentner mit der Zeit steuerpflichtig werden, obwohl ihre reale Kaufkraft nicht gestiegen ist (mehr dazu hier). Die jährlichen Rentenerhöhungen sind, anders als der Rest der Rente, zu 100 Prozent steuerpflichtig.

Gut zu wissen

Rentner müssen aktuell noch nicht ihre komplette Rente versteuern. Der Rentenfreibetrag legt fest, wie viel Prozent der Rente steuerfrei bleiben. Der Betrag richtet sich nach dem Jahr, in dem jemand in Rente geht. Für Renten, die 2025 beginnen, liegt der Freibetrag zum Beispiel bei 16,5 Prozent – 83,5 Prozent der Rente sind also steuerpflichtig. Bis 2058 sinkt der Rentenfreibetrag auf null. Lesen Sie hier mehr dazu, wie die Rentenbesteuerung funktioniert.

Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung aus Union und SPD Rentner "von Erklärungspflichten so weit als möglich entlasten". Man werde bei der Gesetzgebung auf Vereinfachung und Digitalisierbarkeit achten. Die Einführung einer Rentenabzugssteuer wird jedoch nicht ausdrücklich erwähnt.

Für Gewerkschafts-Chef Köbler ist dennoch klar: "Jetzt gilt es zu handeln und die Sache umzusetzen." In Gesprächen im Bundestag habe er bereits den Willen dazu gespürt.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Florian Köbler, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft
  • Schriftliche Antwort von Dirk Manthey, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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