Härtere Strafen, weniger Vermögen Das bedeutet die Bürgergeld-Verschärfung für Betroffene

Die Bundesregierung hat sich auf strengere Regeln für Bürgergeldempfänger geeinigt. Was sich genau bei Sanktionen, Vermögen und Wohnkosten ändern soll.
Lange haben Union und SPD miteinander gerungen, doch seit der Einigung im Koalitionsausschuss ist klar: Das Bürgergeld wird verschärft – und umbenannt. Es soll bald nur noch unter seiner offiziellen Bezeichnung laufen: "Grundsicherung für Arbeitssuchende." Wir erklären, was sich außerdem für die rund 5,5 Millionen Empfänger ändert.
Neue Grundsicherung: Welche Sanktionen soll es geben?
Künftig sollen strengere Sanktionen greifen, wenn Bezieher der neuen Grundsicherung gegen die Vorgaben der Jobcenter verstoßen. Das gilt etwa, wenn sie Termine versäumen oder eine angebotene Arbeit ablehnen.
Wer einen ersten Termin im Jobcenter nicht wahrnimmt, erhält zunächst eine zweite Einladung. Bleibt auch dieser Termin ungenutzt, wird die monatliche Auszahlung um 30 Prozent gekürzt. Erscheint die Person auch zum dritten Termin nicht, werden die Leistungen vollständig gestrichen. Wer zudem im Folgemonat erneut fernbleibt, verliert sämtliche Zahlungen, einschließlich der Unterstützung für Unterkunft und Heizung.
"Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben", sagte Arbeitsminister Bärbel Bas (SPD). "Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist."
Wichtig zu wissen
Die Bürgergeldreform ist noch nicht beschlossen. Nach der Einigung im Koalitionsausschuss befindet sich das Gesetz nun in der regierungsinternen Abstimmung und soll noch in diesem Jahr im Kabinett verabschiedet werden. Anfang 2026 soll es dann den Bundestag passieren und bis zum Frühjahr in Kraft getreten sein.
Gelten die härteren Sanktionen für alle?
Nein. Härtefälle sollen berücksichtigt werden. Laut Bas bedeutet das, "dass psychisch kranke Menschen oder Menschen, die schwere andere gesundheitliche Hemmnisse haben", nicht automatisch in der gleichen Weise sanktioniert werden.
Wie viel Vermögen dürfen Grundsicherungsempfänger besitzen?
Auch das Vermögen der Betroffenen soll weniger geschont werden. Es soll an die Lebensleistung geknüpft werden, Karenzzeiten sollen wegfallen. Das bedeutet, dass es keinen einheitlichen Betrag mehr geben wird, ab dem Vermögen auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet wird, sondern dass der Betrag je nach Alter unterschiedlich hoch ausfällt. Die Regeln gelten zudem direkt ab Beginn der Leistungen.
Das neue System sieht folgende Vermögensfreibeträge vor:
- bis 20 Jahre: 5.000 Euro
- ab 21 Jahren: 10.000 Euro
- ab 41 Jahren: 12.500 Euro
- ab 51 Jahren: 15.000 Euro
Bisher dürfen Menschen, die zum ersten Mal Bürgergeld beziehen, innerhalb des ersten Jahres bis zu 40.000 Euro an Vermögen besitzen, ohne dass der Staat darauf zugreifen kann. Zum Vermögen zählen etwa Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere wie ETFs und Kapitallebensversicherungen. Für jede weitere Person im Haushalt sind zusätzlich 15.000 Euro geschützt. Außerdem wird nicht geprüft, ob die Bürgergeldempfänger in einer unangemessen teuren Wohnung leben. Das Jobcenter übernimmt während dieser Karenzzeit stets die tatsächlichen Wohnkosten.
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Erst nach einem Jahr Bürgergeldbezug prüft es, ob die Wohnkosten angemessen sind, und streicht dann gegebenenfalls Leistungen oder fordert die Empfänger zu einem Umzug auf. Diese Mietgrenzen gelten derzeit für Bürgergeldempfänger. Zudem sinkt der Vermögensfreibetrag auf 15.000 Euro pro Person.
Wie hoch fällt die Grundsicherung künftig aus?
Die neue Grundsicherung wird nicht geringer ausfallen als das bisherige Bürgergeld. Das ist verfassungsrechtlich gar nicht möglich, da mit der Leistung das Existenzminimum gesichert werden muss. Alleinstehende erhalten derzeit 563 Euro im Monat. Kinder bekommen je nach Alter 357 bis 471 Euro. Eine Übersicht über die kompletten Bürgergeld-Regelsätze finden Sie hier.
2026 soll es die zweite Nullrunde in Folge geben, nachdem die Regelsätze 2023 und 2024 inflationsbedingt deutlich erhöht worden waren. So werden die Regelbedarfe beim Bürgergeld aktuell berechnet.
Die gesetzliche Methode, wie die Regelbedarfe jährlich neu berechnet werden, ist allerdings nicht unumstritten. Die Regierung hat bereits angekündigt, an einem neuen Mechanismus arbeiten zu wollen, der dann erstmals 2027 greifen soll.
- arbeitsagentur.de: "Voraussetzungen für das Bürgergeld: Einkommen und Vermögen"
- bmas.de: "Fortschreibung der Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld"
- arbeitsagentur.de: "Bürgergeld und Wohnen – Kostenübernahme für Miete und Heizung"
- tacheles-sozialhilfe.de: "Zusammenfassung der geplanten SGB II-Änderungen"
- Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP



