Haus unterm Hammer So läuft eine Zwangsversteigerung ab – wichtige Tipps

Bei einer Zwangsversteigerung können Sie eine Immobilie günstig erwerben. Was Sie mit Blick auf die Finanzierung beachten sollten.
Wer eine Immobilie bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, kann gegenüber dem regulären Verkehrswert der Immobilie deutlich sparen. Allerdings hat der Kauf von Immobilien bei Zwangsversteigerungen nicht nur Vorteile, sondern es gibt auch Risiken. Vor dem Kauf sollte insbesondere die Immobilienfinanzierung geklärt sein.
Wie läuft eine Zwangsversteigerung von Immobilien ab?
Die Amtsgerichte veröffentlichen die Objekte und Termine zur Versteigerung mit einem Vorlauf von sechs Wochen. Eine Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren. Wenn der Besitzer die Raten für die Immobilienfinanzierung nicht mehr zahlen kann, wird die Immobilie zwangsversteigert, damit sich die Bank am Erlös bedienen kann.
Das Zwangsversteigerungsgesetz regelt die Rechte und den Ablauf einer Zwangsversteigerung. Eine Zwangsversteigerung läuft in den folgenden Schritten ab:
- Bekanntmachung des Versteigerungstermins, der mit der Eröffnung beginnt
- Bieterstunde, in der die Interessenten ihre Gebote abgeben
- Verhandlung über den Zuschlag
- Verteilungstermin, der sechs bis acht Wochen nach dem Versteigerungstermin stattfindet und bei dem die Erlöse unter den Gläubigern verteilt werden
Nach dem Verteilungstermin wird der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen.
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Wer erhält bei einer Zwangsversteigerung den Zuschlag?
Bei einer Zwangsversteigerung dürfen nur diejenigen mitbieten, die über die notwendigen finanziellen Mittel für den Kauf verfügen. Das müssen Sie etwa in Form einer Bankbürgschaft nachweisen. Möglich ist auch, einen Scheck über zehn Prozent des Verkehrswerts der Immobilie direkt mitzubringen. Klar ist: Die Finanzierung muss vorab geklärt sein.
Den Zuschlag erhält nicht immer automatisch der Höchstbietende. Denn: Das Gebot muss auch die Regeln einhalten. So muss das Höchstgebot etwa mindestens 50 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie betragen.
Und: Der Gläubiger kann dem Zuschlag widersprechen, wenn das Höchstgebot nicht mindestens 70 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie entspricht. Wer bei einer Zwangsversteigerung den Zuschlag erhält, kann also in der Regel höchstens bis zu 30 Prozent gegenüber dem herkömmlichen Immobilienkauf sparen.
Was ist bei einer Zwangsversteigerung zu beachten?
Nicht immer lässt sich das Versteigerungsobjekt vorab von innen besichtigen. Ein Recht auf eine Besichtigung gibt es nicht. Daher sollten Kaufinteressierte die Immobilie zumindest von außen betrachten. Es ist sinnvoll, ein gerichtliches Gutachten über das Objekt einzuholen. Interessierte können auch mit den Nachbarn sprechen oder den Besitzer des Objekts um eine Besichtigung bitten.
Wer eine Immobilie bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte auf das Datum des Verkehrswertgutachtens achten. Liegt das Datum noch nicht lange zurück, hat sich der Zustand des Objekts meist nicht deutlich verschlechtert.
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Vor dem Versteigerungstermin sollten Interessierte das Grundbuch einsehen, um zu prüfen, ob das Objekt belastet ist. Wenn eine Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch eingetragen ist, muss derjenige, der den Zuschlag erhält, zusätzlich zum Kaufpreis dafür aufkommen. Im Grundbuch kann auch ein Wohnrecht oder Wegerecht eingetragen sein.
Wer den Zuschlag erhalten hat, kann den Kauf nicht mehr rückgängig machen.
- t-online.de: "Zwangsversteigerung: Immobilien zum Sonderpreis – so gelingt's"
- drklein.de: "Zwangsversteigerung von Immobilien: Ablauf und Tipps für den Kauf"
- immobilienscout24.de: "Zwangsversteigerung von Immobilien: So kannst du ein echtes Schnäppchen machen"
