Kreditnehmer profitieren Banken verlangen oft keine Strafzahlung mehr

Wer sein Immobiliendarlehen vorzeitig beendet, zahlt derzeit oft keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr. Der Grund liegt in der Zinswende.
Wer seinen Baukredit wegen Scheidung, Jobwechsel oder Umzug vorzeitig zurückzahlen muss, stand bislang vor einer teuren Hürde: Banken verlangten für entgangene Zinsen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, oft im fünfstelligen Bereich. Doch die Zinswende hat das Blatt gewendet. In vielen Fällen entfällt die Strafzahlung komplett, wie eine aktuelle Berechnung des Geldratgebers "Finanztip" zeigt.
Zinswende als Vorteil für Verbraucher
Der Grund: Seit 2022 sind die Bauzinsen deutlich gestiegen – von unter einem auf mehr als drei Prozent. "Eigenheimbesitzer, die zwischen 2016 und Mitte 2022 einen Baukredit abgeschlossen haben, profitieren bei vorzeitiger Rückzahlung davon, dass die Banken das zurückgezahlte Geld aktuell besser verzinst anlegen können", erklärt Dirk Eilinghoff, Immobilienexperte bei "Finanztip". Ein Zinsschaden, den die Bank normalerweise ersetzt haben möchte, entsteht ihr dadurch nicht mehr.
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Für Kreditnehmer bedeutet das: Bei Verträgen aus den Jahren 2016 bis 2023 entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung in aller Regel vollständig. Kunden müssen lediglich den offenen Kreditbetrag begleichen. Das kann Ersparnisse von mehreren Tausend Euro bedeuten.
Ausnahme: Neuere Verträge
Anders sieht es bei jüngeren Kreditabschlüssen aus. In der "Finanztip"-Berechnung wurde für ein im Jahr 2024 gestartetes Darlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung von rund 8.400 Euro ermittelt – etwa drei Prozent des offenen Kreditbetrags. "Das Ausbleiben der Vorfälligkeitsentschädigung ist also ein vorübergehendes Phänomen. Fallen die Bauzinsen etwa wieder, werden die Kosten für einen vorzeitigen Ausstieg wieder steigen", so Eilinghoff.
Nur bei berechtigtem Interesse
Wer seinen Kredit vorzeitig kündigen möchte, braucht allerdings ein "berechtigtes Interesse". Dazu zählen etwa eine Trennung oder ein Umzug mit anschließendem Immobilienverkauf. Ohne diese Gründe ist ein Ausstieg aus der Baufinanzierung nicht möglich.
In jedem Fall ist es ratsam, das Gespräch mit der Bank zu suchen und eine genaue Berechnung einzufordern. Sollte diese dennoch eine hohe Entschädigung verlangen, können Verbraucherzentralen die Berechnung prüfen und mögliche Fehler aufdecken.
So hat "Finanztip" gerechnet
Für die Untersuchung wurden neun Kredite mit einem Volumen von jeweils 300.000 Euro betrachtet, abgeschlossen zwischen 2016 und 2024. Die Tilgung erfolgte mit fünf Prozent pro Jahr, Sondertilgungen waren ebenfalls berücksichtigt. Grundlage der Berechnung waren die Wiederanlagezinsen der Bundesbank.
- Pressemitteilung von "Finanztip"
- finanztip.de: "Vorfälligkeitsentschädigung bei der Baufinanzierung"
