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Bankvollmacht erteilen: Wann Sie handeln sollten und was wichtig ist


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Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Bankvollmacht?

Von t-online, sbl

Aktualisiert am 13.10.2025Lesedauer: 2 Min.
Die Bankvollmacht sollte der Kontoinhaber gemeinsam mit dem Bevollmächtigten ausfüllen - dabei unbedingt Vorlagen der Bank verwenden.Vergrößern des Bildes
Bankvollmacht: Die Vorlage der Bank sollte mit dem Bevollmächtigten ausgefüllt werden. (Quelle: Sebastian Willnow/dpa-tmn./dpa)
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Niemand kann vorhersagen, in welche Notlage er einmal geraten wird. Deshalb ist es wichtig, mit einer Bankvollmacht Vorkehrungen zu treffen. Ein Überblick.

Jeder Mensch kann durch Krankheit, einen Unfall oder einen Auslandsaufenthalt plötzlich handlungsunfähig sein. Dann bleiben Rechnungen unbeachtet und wichtige Überweisungen offen. Selbst Eheleute haben nicht automatisch Zugriff auf das Einzelkonto ihres Partners. Dieser Artikel zeigt, wann der beste Zeitpunkt ist, eine Bankvollmacht zu erteilen, und worauf man dabei achten sollte.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Bankvollmacht?

Die Faustregel lautet klar: Eine Bankvollmacht sollte erteilt werden, bevor sie benötigt wird. Sobald man merkt, dass man aufgrund von Krankheit oder Abwesenheit nicht mehr selbst seine Finanzen regeln kann, sollte eine Vollmacht bereits bestehen – idealerweise lange vorher.

Steht beispielsweise eine Operation, ein Klinikaufenthalt oder eine längere Reise ins Ausland an, ist das ein klarer Anlass, rechtzeitig zu handeln. Wartet man hingegen und plötzlich tritt ein Notfall ein, ist es oft zu spät.

Welche Arten von Bankvollmachten gibt es?

Nicht jede Bankvollmacht gilt gleich. Entscheidend ist, für welchen Zeitraum die Vollmacht greifen soll. In der Praxis haben sich drei Formen etabliert, rechtlich vorgeschrieben sind sie aber nicht:

  • Prämortale Vollmacht: Diese Form ist zeitlich begrenzt. Sie gilt nur, solange der Vollmachtgeber lebt, und sie erlischt automatisch mit dessen Tod. Sie eignet sich vor allem, wenn mehrere Erben beteiligt sind und man Streitigkeiten vermeiden möchte. Denn mit dem Todesfall geht die Verfügungsgewalt unmittelbar auf die Erbengemeinschaft über.
  • Transmortale Vollmacht: Dies ist die am häufigsten genutzte Variante. Sie gilt ab Unterzeichnung zu Lebzeiten und bleibt auch über den Tod hinaus bestehen. Für Angehörige ist das besonders praktisch, weil sich beispielsweise Erbschaftsangelegenheiten deutlich leichter abwickeln lassen.
  • Postmortale Vollmacht: Sie tritt erst nach dem Tod des Kontoinhabers in Kraft und ist sinnvoll, wenn man zu Lebzeiten die volle Kontrolle über seine Bankgeschäfte behalten will. Für die Erben ist sie eine Erleichterung, da diese die Bestattungskosten vom Konto begleichen oder das Erbe aufteilen können, ohne auf den Erbschein warten zu müssen.

Eine Vollmacht muss schriftlich festgehalten werden. Entweder formlos oder mithilfe eines Formulars der jeweiligen Bank. Auch die Gültigkeitsdauer sollte angegeben werden (befristet oder unbefristet). Außerdem gilt sie nur, wenn sowohl der Kontoinhaber als auch der Bevollmächtigte unterschreiben.

Rechte und Pflichten der Bevollmächtigten

Mit einer Bankvollmacht erhält die bevollmächtigte Person weitreichende Rechte. Sie darf Überweisungen tätigen, Bargeld abheben oder Daueraufträge ändern. Ausgeschlossen sind in der Regel nur Kredit- oder Kreditkartenanträge, die Erteilung von Untervollmachten oder Kontoschließungen, da hierfür meist eine zusätzliche Zustimmung nötig ist.

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Die Bevollmächtigten sind verpflichtet, im Interesse des Vollmachtgebers zu handeln. Ein Missbrauch kann zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Deshalb sollte die Vollmacht nur einer absolut vertrauenswürdigen Person erteilt werden.

Ändert sich das Vertrauensverhältnis, kann die Bankvollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

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