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Krankenkasse und Rente: Regierung erhöht Beitragsbemessungsgrenze


Krankenkasse und Rente
Ab diesem Bruttogehalt zahlen Sie ab Januar höhere Beiträge

Von t-online, cho

Aktualisiert am 08.10.2025Lesedauer: 2 Min.
Sozialministerin Bärbel Bas mit Bundeskanzler Friedrich Merz (rechts) und Vizekanzler Lars Klingbeil: Ab Januar sollen Gutverdiener höhere Sozialabgaben zahlen.Vergrößern des Bildes
Sozialministerin Bärbel Bas mit Bundeskanzler Friedrich Merz (r.) und Vizekanzler Lars Klingbeil: Ab Januar sollen Gutverdiener höhere Sozialabgaben zahlen. (Quelle: Liesa Johannssen/dpa)
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Die Koalition stimmt über höhere Beitragsbemessungsgrenzen ab. Damit steigen für viele Beschäftigte die Zahlungen an Renten- und Krankenversicherung.

Die Bundesregierung hat höhere Sozialabgaben für gut verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschlossen. Sie billigte am Mittwoch eine von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgelegte Verordnung mit erhöhten Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2026.

Mit dem Kabinettsbeschluss tritt die sogenannte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung automatisch in Kraft. Eine Zustimmung des Bundestags ist nicht erforderlich. Die Verordnung regelt jedes Jahr neu, bis zu welchem Einkommen Beiträge in die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen.

Was die Erhöhung bedeutet

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge fällig sind. Wer mehr verdient, zahlt ab dieser Grenze keine höheren Beiträge mehr. Die Anpassung richtet sich nach der Lohnentwicklung des Vorjahres – steigen die Gehälter, steigen auch die Grenzen.

2026 werden folgende Werte gelten:

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.450 Euro im Monat (2025: 8.050 Euro)
  • Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 Euro im Monat (2025: 5.512,50 Euro)

Das heißt: Wer sehr gut verdient, muss ab dem kommenden Jahr auf einen größeren Teil seines Gehalts Sozialbeiträge zahlen als bisher. Genauer: Liegt Ihr Bruttogehalt über 8.050 Euro im Monat, sind Sie von höheren Abgaben in der Renten- und Arbeitslosenversicherung betroffen. Oberhalb eines Bruttogehalts von 5.512,50 Euro im Monat zahlen Sie ab 2026 mehr für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Ein Beispiel macht es deutlich: Verdienen Sie im Jahr 2025 brutto 8.400 Euro im Monat, zahlen Sie davon auf 8.050 Euro Rentenbeiträge. Beim aktuellen Beitragssatz von 18,6 Prozent zahlen Sie also in diesem Jahr 748,65 Euro selbst, weitere 748,65 Euro steuert Ihr Arbeitgeber bei, da sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag hälftig teilen. 2026 berechnet sich der Rentenbeitrag auf Grundlage der vollen 8.400 Euro. Das macht für Sie und Ihren Arbeitgeber jeweils 781,20 Euro pro Monat.

Kritik kommt aus der Union

Die maximalen Sozialabgaben für Gutverdienende liegen in der Rentenversicherung damit künftig bei rund 1.572 Euro im Monat (2025: 1.497 Euro). In der Krankenversicherung werden die monatlichen Höchstbeiträge voraussichtlich um rund 50 Euro zunehmen.

Kritik kam aus den Reihen der CDU. Gitta Connemann, Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, bezeichnete die Erhöhung einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge als "fatal für den Wirtschaftsstandort". Sie treffe "den Mittelstand ins Mark", weil die Lohnnebenkosten weiter stiegen.

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Quelle: t-online

Warum die Grenzen angepasst werden

Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein zentrales Instrument der Sozialversicherung. Sie sorgt dafür, dass die Beiträge an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst bleiben. Während Beschäftigte mit sehr hohen Einkommen dadurch stärker belastet werden, profitieren Durchschnittsverdiener in der Regel von stabilen Beitragssätzen.

Neben den Beitragsbemessungsgrenzen wird auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze angepasst. Sie entscheidet, ab welchem Einkommen Beschäftigte von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln können. 2026 soll sie bei 6.450 Euro im Monat liegen (2025: 6.150 Euro).

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