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Gashilfe, Steuerersparnis, 300 Euro für Rentnter: Das ändert sich im Dezember


Gashilfe, Warntag, Weihnachtspost
Das ändert sich im Dezember für Verbraucher


Aktualisiert am 30.11.2022Lesedauer: 5 Min.
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Zum Ende dieses Jahres kommen auf Verbraucherinnen und Verbraucher einige Änderungen zu. (Quelle: dpa)

Auch im letzten Monat des Jahres kommen noch mal einige Neuerungen auf die Bürger zu. Unter anderem fließen weitere Hilfen in der Energiekrise.

Bevor sich 2022 verabschiedet, werden Millionen Menschen in Deutschland weiter entlastet. Außerdem kann jeder selbst dafür sorgen, wenn er noch rechtzeitig ein paar Steuertipps beachtet. Eigentümer sollten zudem eine bestimmte Jahresabrechnung genau prüfen. Diese und weitere wichtige Änderungen hat t-online für Sie zusammengefasst.

Soforthilfe für Gaskunden

Um die Zeit bis zur Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr zu überbrücken, sollen Gas- und Fernwärmekunden von der Abschlagszahlung im Dezember freigestellt werden. Zieht Ihr Versorger den Abschlag jeden Monat per Lastschrift vom Konto ein, müssen Sie selbst nichts tun – es geht dann einfach weniger Geld ab.

Haben Sie einen Dauerauftrag eingerichtet, müssten Sie diesen für Dezember ändern. Überweisen Sie jeden Monat händisch Geld, können Sie die Zahlung in dem Monat ausfallen lassen. Passiert das alles nicht, sollen Verbraucher eine Gutschrift erhalten und der Betrag in der nächsten Abrechnung verrechnet werden.

Bei vielen Mietern sieht die Sache etwas anders aus. Denn sie erhalten die Erstattung nur vermittelt über ihren Vermieter, da dieser in der Regel Vertragspartner des Energieanbieters ist. Zunächst erhält also dieser die Soforthilfe, muss sie aber an die Mieter weitergeben. Das geschieht allerdings erst mit der Nebenkostenabrechnung im kommenden Jahr. Mehr zur Dezemberhilfe lesen Sie hier.

Achtung

Dass der Staat indirekt Ihre Dezember-Abschlagszahlung übernimmt, heißt nicht, dass sich Energiesparen in diesem Monat nicht lohnt. Denn die Erstattung bemisst sich nicht am tatsächlichen Verbrauch. Stattdessen wird ein Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose bis September 2022 zugrunde gelegt und mit dem Kilowattstundenpreis vom Dezember multipliziert.

300 Euro für Rentner

Auch Rentner erhalten nun eine Energiepreispauschale über 300 Euro, um die hohen Preise abzumildern. Voraussetzung dafür ist, dass Sie zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben.

Ausgezahlt werden soll die Einmalzahlung bis zum 15. Dezember 2022; und das automatisch von den Rentenkassen. Lesen Sie hier, wann Rentner die Energiepauschale sogar doppelt kassieren können.

Doch Achtung: Die Pauschale kann dazu führen, dass Sie als Rentner erstmals Steuern zahlen müssen. Wann das der Fall ist, können Sie hier nachlesen.

Bundesweiter Warntag

Um Menschen im Katastrophenfall besser zu schützen, soll in Deutschland das Warnsystem Cell Broadcast eingeführt werden. Am 8. Dezember dürfte deshalb um 11 Uhr eine Warnmeldung auf Ihrem Smartphone erscheinen. Der Test des Systems soll in allen 294 Landkreisen und 107 kreisfreien Städten in Deutschland erfolgen.

Im Gegensatz zu anderen Warnsystemen wie Nina oder Katwarn müssen Sie keine App heruntergeladen haben, um von Cell Broadcast alarmiert zu werden. Auch müssen Sie keine Mitteilungs-App für das Lesen von SMS öffnen, da der Warntext ohne Zusatz-Anwendung auf dem Bildschirm erscheint. Mit dem Eintreffen des Warntextes ertönt zudem ein lautes Signal. Mehr zum bundesweiten Warntag lesen Sie hier.

Letzte Chance zum Steuernsparen

Bis zum 31. Dezember können Sie noch einiges tun, um Steuern zu sparen – etwa mit geschickt geplanten Ausgaben. Klingt paradox, kann sich aber kräftig lohnen. Außerdem sollten Sie prüfen, ob Ihre Steuerklasse optimal gewählt ist, ob Sie alle wichtigen Anträge gestellt haben und ob Sie womöglich noch schnell heiraten sollten. Alle 14 Tipps im Überblick finden Sie hier.

Übrigens: Wer seine Steuererklärung freiwillig abgeben kann und das in der Vergangenheit versäumt hat, kann jetzt noch bares Geld einsacken. Bis zurück zum Steuerjahr 2018 können Sie bis Silvester 2022 Ihre Einkommensteuern noch nachträglich erklären. Wie Sie das ohne viel Aufwand hinbekommen, lesen Sie hier.

Letzte Chance für Prämiensparer

Sparkassen und Volksbanken haben in der Vergangenheit viele ältere Prämiensparverträge gekündigt, weil ihnen diese zu teuer wurden. Das war allerdings nicht immer rechtmäßig. Auch kann es sein, dass Kunden zu wenig Zinsen erhalten und deshalb jetzt Anspruch auf Nachzahlung haben. Doch Achtung: Endete Ihr Prämiensparvertrag im Jahr 2019, verjähren die Ansprüche daraus bis Ende 2022.

Ist das bei Ihnen der Fall, sollten Sie sich noch schnell an eine Schlichtungsstelle wenden, die für Ihre Bank zuständig ist. Das Schlichtungsverfahren können Sie per Post oder E-Mail beantragen. Schon der Antrag verhindert, dass Ihre Ansprüche verjähren.

Die Schlichtungsstellen der Sparkassen finden Sie hier. Eine Ausnahme bilden die Sparkassen in Baden-Württemberg, die eine eigene Schlichtungsstelle unterhalten. Sind Sie bei einer Volks- und Raiffeisenbank können Sie das Schlichtungsverfahren hier beantragen. Hilfe finden Sie zudem bei den Verbraucherzentralen.

Winterfahrplan der Bahn startet

Am 11. Dezember wechselt die Deutsche Bahn ihren Fahrplan. Dann sollen Fahrgäste auf wichtigen Strecken häufiger und schneller unterwegs sein, zum Beispiel dank der neuen Strecke Wendlingen-Ulm. Zwischen Prag, Berlin und Zürich geht zudem eine neue Nachtzuglinie an den Start.

Für das neue Angebot müssen Reisende aber auch mehr zahlen: Die Preise im Fernverkehr werden dann im Schnitt um 5 Prozent steigen. Flextickets kosten sogar knapp 7 Prozent mehr.

Wichtige Frist für Sparer endet

Anleger sollten sich den 15. Dezember merken: An diesem Tag endet die Antragsfrist für die Verlustbescheinigung. Die benötigen Sie, wenn Sie Depots bei verschiedenen Banken haben und realisierte Verluste aus dem einen Depot mit Gewinnen aus einem anderen verrechnen möchten. Auf diese Weise können Sie sich zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückholen.

Wenden Sie sich dafür an die Bank, bei der der Verlust entstanden ist, und beantragen Sie in der Anlage KAP Ihrer Einkommensteuererklärung eine "Überprüfung des Steuereinbehalts". Dort tragen Sie auch die reduzierte Summe der Kapitalerträge ein, die das Finanzamt dann beim Steuerbescheid berücksichtigt. Mehr zur Steuer auf Zinsen, Aktiengewinne und Co. lesen Sie hier.

Eigentümer sollten Sonderkündigung prüfen

Wer sein Haus oder seine Wohnung zum "gleitenden Neuwert" versichert hat, wird ab 2023 mehr zahlen müssen. Denn die Wohngebäudeversicherer reichen die gestiegenen Bau- und Lohnkosten an die Kunden weiter. Das ist rechtens, da es inzwischen deutlich teurer wäre, das Eigenheim im Falle eines Totalschadens wieder aufzubauen.

Wie das Verbraucherportal "finanztip.de" berichtet, dürfe die Erhöhung aber nicht stärker als 14,7 Prozent ausfallen. Nur eine Beitragserhöhung um diesen Wert basiere auf dem sogenannten Anpassungsfaktor. In älteren Verträgen könne dieser auch Prämienfaktor oder gleitender Neuwertfaktor heißen.

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Soll der Beitrag für Ihre Wohngebäudeversicherung um mehr als 14,7 Prozent steigen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem sollten Sie aber erst Gebrauch machen, wenn Sie einen günstigeren anderen Anbieter gefunden haben. Lesen Sie hier, wie Sie Ihr Haus versichern.

Weihnachtspost rechtzeitig verschicken

Wer sicher gehen will, dass seine Geschenke per Post pünktlich bis Heiligabend ankommen, sollte verschiedene Fristen beachten. So sollten Sie Weihnachtsbriefe innerhalb Deutschlands bis spätestens 22. Dezember 2022 und Weihnachtspakete bis spätestens 20. Dezember 2022 verschicken, heißt es auf der Webseite der Deutschen Post. Für Sendungen ins Ausland gelten frühere Fristen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Keine Briefe von der Krankenkasse mehr

Erhöhten Krankenkassen in der Vergangenheit ihren Zusatzbeitrag, erhielten gesetzlich Versicherte bisher am Ende des Jahres ein gesondertes Informationsschreiben. Doch noch bis Mitte 2023 ist diese Pflicht ausgesetzt. Wer erfahren will, was seine Krankenversicherung plant, sollte sich daher selbstständig informieren – zum Beispiel auf ihrer Webseite. Denn: Bei einer Beitragserhöhung können Sie außer der Reihe kündigen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Böllern an Silvester kehrt zurück

Zwei Jahre lang war es vergleichsweise ruhig an Silvester, 2022 dürfte sich das wieder ändern. Denn ein erneutes Verkaufsverbot von Raketen und Böllern sowie ein generelles An- und Versammlungsverbot für Silvester und Neujahr ist aktuell nicht vorgesehen.

2020 und 2021 waren sie zum Jahreswechsel verhängt worden, um die Krankenhäuser in der Corona-Pandemie vor Überlastung zu schützen. Diesmal sollen die Städte und Landkreise selbst über ein Böllerverbot entscheiden.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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