Nacht gilt für Fahrräder nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz (Foto: imago)
Fahrräder sind nachts häufig nicht gegen Diebstahl versichert. Der Grund: Viele Hausratversicherungen enthalten eine Nachtzeitklausel. In diesem Fall gewähren die Versicherer nur eine Entschädigung, wenn das Rad zwischen 22.00 und 6.00 Uhr in Gebrauch war oder in einem Abstellraum stand, erläutert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen. Das können die Versicherten allerdings nur schwer nachweisen, mit der Folge, dass sie im Schadensfall leer ausgehen. Daher raten die Experten, auf eine Hausratsversicherung umzusteigen, die einen 24-Stunden-Diebstahlschutz bietet.
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Diebstahl des Fahrrades vor Kino versichert
Für die Nachtklausel macht es zunächst einmal keinen Unterschied, ob das gestohlene Fahrrad draußen an einem Gitter angekettet oder nur mit einem Schloss blockiert war. Entscheidend ist, ob das Fahrrad in den Nachtstunden gebraucht wurde, wie der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil feststellte (Az: IV ZR 87/07). Ein Fahrrad ist für die Versicherer nach Angaben des ADFC zum Beispiel dann "in Gebrauch", wenn der Besitzer es vor einem Kino abgestellt hat, um mit ihm später nach Hause zu fahren. In diesem Fall wird der Schaden von der Versicherung reguliert - unabhängig davon, ob der Diebstahl in der Nacht oder am Tag geschah.
Nächtlicher Diebstahl vor Haustür: Kein Versicherungsschutz
In einem anderen Szenario erhalten die Betroffenen dagegen kein Geld von der Versicherung: Stellt ein Arbeiter sein Rad vor seinem Haus ab und fährt dann mit dem Auto zur Nachtschicht, ist der Gebrauch beendet. Das Rad ist in dem Fall in den Nachtstunden nicht mehr gegen Diebstahl versichert. Nur wenn sich das Rad in der Nachtzeit in einem geschlossenen Raum befindet, erhalten die Versicherten im Schadensfall Geld.Nachweis im Schadensfall kaum möglich
Andernfalls müssen die Betroffenen nachweisen, dass das Fahrrad nicht während der Nachtruhe geklaut wurde. Doch die Beweispflicht liegt beim Versicherten, und in vielen Fällen ist es laut ADFC nicht möglich, den Beweis zu führen. Derlei Probleme können Radfahrer von vornherein umgehen, wenn sie eine Versicherung mit 24-Stunden-Rundum-Schutz nutzen.Mehr Themen:
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