Für die meisten Unwetterschäden haftet die Wohngebäudeversicherung. Sie decke grundsätzlich Schäden an Häusern sowie je nach Vertrag auch Schäden an Gartenhäuschen, Garagen und Zäunen ab. Das erklärte Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg im Gespräch mit dem dpa-Themendienst. Sturm- und Hagelschäden an Autos würden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Wurden bewegliche Gegenstände wie Möbel beschädigt, hafte die Hausratversicherung - aber nur, wenn sie sich im Haus befanden.
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Unwetter-Schäden - Wichtige Tipps für Versicherte
Schwere Schäden nach Unwetter
Unwetter hatten am Dienstag in Nord- und Süddeutschland zum Teil schwere Verwüstungen angerichtet. Hagelschlag und Orkanböen sorgten dabei allein in Baden-Württemberg für Millionenschäden.
Sturm muss mindestens Windstärke acht haben
Bei Sturmschäden am Haus bezahle die Wohngebäudeversicherung aber nur dann, wenn der Sturm mindestens Windstärke acht erreichte, erklärte Boss. Den Nachweis müsse der Versicherte erbringen. Die Expertin empfiehlt, dazu Zeitungsartikel über Schäden in der Region auszuschneiden und Schäden auch an Nachbarhäusern zu fotografieren. Denn bei einer bestimmten Schadenshäufigkeit sei von einer entsprechenden Windstärke auszugehen. Gegen eine Gebühr könne auch ein Gutachten beim Wetterdienst angefordert werden. Hagelschäden würden immer von der Versicherung übernommen.Zusatzversicherung bei Photovoltaikanlagen notwendig
Ein Sonderfall sind Photovoltaikanlagen. Obwohl sie fest mit dem Haus verbunden sind, muss für sie laut Boss eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Manchmal sei es aber auch möglich, sie gegen einen Aufpreis in die Wohngebäudeversicherung aufnehmen zu lassen.
Schäden am Auto
Manche Unwetterschäden sind auch ein Fall für die Haftpflichtversicherung. "Wenn einem der Baum des Nachbarn aufs Auto fällt, nachdem man ihn mehrmals darauf hingewiesen hat, dass er morsch ist, muss seine Haftpflichtversicherung bezahlen", sagte Boss. Grundsätzlich sei jeder Versicherte verpflichtet, sein Haus ordnungsgemäß instand zu halten: "Wenn schon die kleinste Windbewegung ausreicht, die Dachplatten herunterzuwehen, muss die Versicherung nicht bezahlen."
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