Wird man durch Invalidität oder durch einen Unfall plötzlich arbeitsunfähig, kann man eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen.
Der EU-Rentenbescheid
Die gesetzliche Rentenversicherung stellt in einem solchen Fall einen EU-Rentenbescheid aus. Dieser soll die Existenz des Erwerbsunfähigen absichern. Aus diesem EU-Rentenbescheid geht hervor, dass man nicht dazu in der Lage ist, über mehr als drei Stunden pro Tag eine Arbeit auszuüben. Der EU-Rentenbescheid ergeht immer für einen Zeitraum von drei Jahren. Danach muss er erneuert werden. Voraussetzung für die Erwerbsunfähigkeitsrente ist allerdings, dass man zuvor mindestens drei Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente richtet sich nach dem bisherigen Einkommen und der Beitragsdauer.
Der EU-Rentenbescheid bei angeborener Behinderung
Ist man von Geburt an behindert und damit erwerbsunfähig, liegt der Fall anders. In diesem Fall erwirbt man den Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente erst nach zwanzig Jahren.
Die Erwerbsminderungsrente
Eine abgemilderte Variante der Erwerbsunfähigkeitsrente ist die Erwerbsminderungsrente. Hierbei sind die Beschäftigten nur zum Teil erwerbsunfähig. Wem zuzumuten ist, dass er täglich eine bis zu sechsstündige Arbeit ausübt, der gilt nicht als erwerbsunfähig. Er erhält daher eine Erwerbsminderungsrente, die die Differenz zur Teilzeitarbeit ausgleicht. Die Erwerbsminderungsrente ersetzt die frühere Berufsunfähigkeitsrente.
Die Erwerbsunfähigkeitsrente
Alle drei Jahre findet eine Überprüfung des Rentners bezüglich seines Gesundheitszustandes statt. Hat sich sein Zustand gebessert und er kann länger als drei Stunden täglich arbeiten, wird der EU-Rentenbescheid in eine Erwerbsminderungsrente umgewandelt. In der Regel bedeutet das: Der Rentner bekommt nur noch halb so viel Rente wie bisher. Andernfalls kommt aber auch die Möglichkeit einer unbefristeten Erwerbsunfähigkeitsrente in Betracht. Wessen Zustand sich neun Jahre lang nicht gebessert hat, der bekommt automatisch einen unbefristeten EU-Rentenbescheid.
Wichtige Fristen
Damit die Zahlung der Renten rechtzeitig erfolgen kann, muss der Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente so früh wie möglich erfolgen. Erforderlich ist dafür neben den üblichen Unterlagen auch eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt.
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