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Jäger brauchen eine Jagdhaftpflichtversicherung


Haftpflichtversicherung
Jäger brauchen eine Jagdhaftpflichtversicherung

mà (CF)

Aktualisiert am 28.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Jagdhaftpflicht: Ohne bekommen Jäger keinen JagdscheinVergrößern des Bildes
Jagdhaftpflicht: Ohne bekommen Jäger keinen Jagdschein (Quelle: imago-images-bilder)

Jäger müssen eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen. Wenn sie keine entsprechende Police nachweisen können, gibt es auch keinen Jagdschein. Wichtig ist eine ausreichend hohe Deckungssumme.

Eine Haftpflichtversicherung für Jäger

Jäger sind mit scharfer Munition in Wald und Flur unterwegs. Sie sind geübt im Umgang mit der Waffe, weshalb im Regelfall nichts geschieht. Natürlich kann es aber trotz aller Routine einmal zu einem Unfall kommen. Dann können Sachschäden entstehen, oder – und das ist natürlich noch weitaus schlimmer – Menschen verletzt werden. In beiden Fällen muss der Jäger für die finanziellen Folgen des Unfalls aufkommen. Damit er das kann, braucht er eine Jagdhaftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Entschädigung des Unfallopfers beziehungsweise den Ausgleich des Sachschadens.

Police ist Voraussetzung für den Jagdschein

Da der Umgang mit Waffen potenziell gefährlich ist, müssen Personen, die beruflich mit dem Gewehr arbeiten, eine Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei handelt es sich nicht um eine Empfehlung, sondern um eine Pflicht. Die Versicherungen bieten für verschiedene Berufsgruppen spezielle Tarife an. Die Jagdhaftpflicht ist die richtige Wahl für Jäger, Jagdpächter und auch für Förster, denn sie alle brauchen für ihre Aktivitäten einen Jagdschein. Und diesen erhalten sie nur, wenn sie eine entsprechende Versicherungspolice vorweisen können.

Versichert sind mit einer solchen Police übrigens nicht nur Schäden, die durch den Gebrauch von Schusswaffen entstehen können. Auch mögliche Schäden, die von Jagdhunden oder Beizvögeln verursacht werden, sind abgedeckt. Das bedeutet: Der Jäger braucht keine zusätzliche Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn seine Jagdhaftpflichtversicherung entsprechend gestaltet ist.

Haftungssumme von mindestens einer halben Million Euro

Sachschäden, die durch einen Schießunfall zustande kommen, sollten über eine Jagdhaftpflichtversicherung zumindest mit 50.000 Euro abgesichert sein. Für Personenschäden empfiehlt sich eine deutlich höhere Deckungssumme. Diese sollte in der Regel nicht unter einer halben Million Euro liegen.

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