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Besondere Haftpflichtversicherung für Künstler


Gut zu wissen
Brauchen Künstler eine besondere Haftpflichtversicherung?

po (CF)

Aktualisiert am 28.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Künstler sollten eine Haftpflichtversicherung abschließenVergrößern des Bildes
Künstler sollten eine Haftpflichtversicherung abschließen (Quelle: imago-images-bilder)

Für viele Künstler ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll. Wenn ein Zuschauer während eines Auftritts verletzt wird, müssten sie ohne entsprechende Police nämlich aus eigener Tasche für die Schäden aufkommen und zum Beispiel Schmerzensgeld bezahlen.

Künstler: Arbeit im Atelier oder Action auf der Bühne?

Wer als Beruf Künstler angibt, kann viele verschiedene Dinge tun – zum Beispiel malen oder Skulpturen erschaffen. Doch auch Artisten und Gaukler fallen unter den Begriff des Künstlers. Die Frage, ob Künstler eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen sollten, lässt sich also nicht pauschal beantworten. Vielmehr kommt es auf die Art der Kunst an. Generell lässt sich sagen, dass ein Maler, der ausschließlich in seinem Atelier arbeitet, sicher nur ein sehr geringes Risiko hat, mit seiner Kunst einen Schaden anzurichten. Bei Jongleuren oder Feuerspuckern, die vor Publikum auftreten, sieht das schon ganz anders aus.

Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden ab

Wenn bei einer Jonglage eine brennende Fackel ihr Ziel verfehlt oder ein Artist einem Zuschauer mit einer schwungvollen, aber natürlich unabsichtlichen Bewegung die Brille vom Kopf tritt, dann muss er für die entstehenden Schäden haften. Es kann sich dabei sowohl um Sachschäden als auch um Personenschäden handeln. Da gerade im Zusammenhang mit Personenschäden hohe Summen zustande kommen können, ist eine Künstlerhaftpflichtversicherung für Artisten und Gaukler sehr empfehlenswert.

Aber auch Musiker, die vor Publikum auftreten, sollten auf eine solche Police besser nicht verzichten. Üblich sind Deckungssummen von drei Millionen Euro aufwärts. Besonders praktisch: Eine begrenzte Veranstalterhaftpflicht ist in vielen Künstlerhaftpflichtversicherungen automatisch enthalten. Wer also als Künstler zum Beispiel eine Ausstellung oder ein kleines Konzert mit bis zu 500 Personen organisiert, ist mit seiner Haftpflichtversicherung für Schäden während der Veranstaltung gut gerüstet.

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