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Arzthaftpflichtversicherung: Worauf es ankommt


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Arzthaftpflichtversicherung: Worauf es ankommt

ac (CF)

Aktualisiert am 28.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Arzthaftpflicht schützt Mediziner vor SchadensersatzklagenVergrößern des Bildes
Arzthaftpflicht schützt Mediziner vor Schadensersatzklagen (Quelle: imago-images-bilder)

Mit einer Arzthaftpflichtversicherung können sich Mediziner gegen Schadensersatzklagen und andere finanzielle Ansprüche von Patienten schützen, die mit dem Ergebnis der Behandlung nicht zufrieden sind.

Mediziner haften für ihre Fehler – oder deren Versicherung

Wenn beim Arzt etwas schiefläuft, ist oft von einem Kunstfehler die Rede. Egal, wie man den Fehler auch benennt: Er kann oftmals gravierende Folgen haben. Ist dem Mediziner eine falsche Behandlung eindeutig nachzuweisen, muss er dafür haften. Damit diese Verpflichtung nicht zu finanziellen Problemen führt, sollte der Mediziner eine Arzthaftpflichtversicherung abschließen. Für verschiedene Arten von Ärzten ist eine entsprechende Police inzwischen zur Pflicht erklärt worden, während der Abschluss in früheren Zeiten freiwillig war.

Arzthaftpflicht für finanzielle Folgen einer falschen Behandlung

Viele Ärzte arbeiten unter hohem Zeitdruck und stehen unter Stress. Da ist es nur menschlich, dass sie auch Fehler machen. Für die betroffenen Patienten können diese Fehler allerdings schlimme Auswirkungen haben. Daher ist die Bereitschaft hoch, im Fall des Falles den Arzt zu verklagen. Wenn schon die Behandlung fehlgeschlagen ist und sie das Leid vielleicht sogar verschlimmert hat, dann soll wenigstens ein finanzieller Ausgleich her. Schadensersatzklagen gehören daher zu den häufigsten Aspekten, um die sich eine Arzthaftpflichtversicherung kümmert. Die Versicherung übernimmt nach entsprechender Prüfung die Zahlungen an den Patienten. Dabei kann es um Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder Kosten für weitergehende Behandlung beziehungsweise Betreuung gehen. (Schadensersatz: Wann zahlt die Privathaftpflichtversicherung?)

Versicherung mit Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro

Im Extremfall kann ein Patient durch den Fehler eines Arztes berufsunfähig werden. Zusätzlich zur Erstattung von Behandlungskosten und Zahlung von Schmerzensgeld können dann noch weitere finanzielle Forderungen gegen den Mediziner vorgebracht werden. Selbst lebenslange Renten können dem geschädigten Patienten zugesprochen werden. Der Abschluss einer Arzthaftpflichtversicherung, die in der Regel einige Hundert Euro jährlich kostet, ist daher überaus sinnvoll. Experten empfehlen eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro. (Unfallversicherungsvergleich: Sinn und Unsinn von Unfallpolicen)

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