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Hausratversicherung: So können Sie richtig Geld sparen


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Hausratversicherung: So können Sie richtig Geld sparen

Von t-online
Aktualisiert am 18.04.2012Lesedauer: 1 Min.
In der Hausratversicherung ist Diebstahl nicht immer inklusiveVergrößern des BildesIn der Hausratversicherung ist Diebstahl nicht immer inklusive (Quelle: imago-images-bilder)
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Millionen Deutsche haben eine Hausratversicherung. Doch viele Verbraucher zahlen zu viel für ihren Schutz. Ein Vergleich lohnt sich: im Extremfall lassen sich bei einem Vertragswechsel jährlich fast 1000 Euro sparen. Die Zeitschrift "Finanztest" hat in ihrer aktuellen Ausgabe 54 Versicherer untersucht und drei Modellfälle erstellt.

Viel Sparpotential bei Senioren

Dieselbe Versicherungsgesellschaft ist oft unterschiedlich teuer: Wie viel gespart werden kann, hängt vom Wohnort und der Lebenssituation ab. Schon für kleine Haushalte, im Modellfall eine 35-Quadratmeter-Wohnung in Frankfurt am Main, beträgt der Unterschied bis zu 156 Euro im Jahr. Senioren können am meisten sparen: Bei sehr wertvollem Hausrat liegen die Preisunterschiede zwischen den Versicherern bei fast 1000 Euro im Jahr.

Versicherungsschutz regelmäßig untersuchen

Wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem Wert des eigenen Hausrats entspricht, denn im Schadensfall zahlt der Versicherer maximal die versicherte Summe. Deshalb empfiehlt die Stiftung Warentest, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen. Empfehlenswert sind außerdem Tarife mit Unterversicherungsverzicht, damit der Versicherer im Schadensfall nicht die Entschädigungssumme kürzt.

Ordentliche Kündigung

Meist können Verbraucher ihre Hausratversicherung mit einer Kündigungsfrist problemlos auflösen. Einige Versicherungen bieten ihre Leistungen allerdings mit einer Vertragslaufzeit an. Kunden müssen dann eine ordentliche Kündigung bei ihrem Anbieter einreichen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich derweil automatisch um ein Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.

Außerordentliche Kündigung

Eine andere Möglichkeit aus einem Vertrag herauszukommen ist der Schadensfall. So hat man ein generelles Kündigungsrecht. Verbraucher können ihre Police dann außerordentlich kündigen - unabhängig davon, ob der Schaden seitens des Versicherers getragen oder nicht getragen wurde. Details darüber finden Verbraucher im Versicherungsvertrag.

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