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Elternhaftung: Wann Sie zahlen müssen


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Elternhaftung: Wann Sie zahlen müssen

jb (CF)

29.11.2012Lesedauer: 2 Min.
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Wenn die Kinder beispielsweise Schäden am Wagen des Nachbarn verursachen, folgt oft der Ruf nach der Elternhaftung. Denn zerstören die Kleinen beim Spielen den Lack des Autos, sind oft hohe Reparaturkosten fällig. Wann aber die Eltern tatsächlich haften, hängt stark von der Aufsichtspflicht und besonderen Umständen ab.

Haftbar nur ab sieben Jahren

Oft greift die Elternhaftung, wenn Vater oder Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzen. Die Eltern können aber auch versuchen, die Erfüllung der Aufsichtpflicht nachzuweisen. Grundsätzlich vermutet das Gesetz den Fall der Pflichtsverletzung, sollte es zu Schäden kommen. Verletzen die Eltern diese Pflicht, müssen Sie dem Geschädigten Geld zahlen. Aber: Das Kind haftet nicht bei einem Alter von bis zu sieben Jahren. Verursachen so junge Kinder Schäden am Auto des Nachbarn, so muss dieser selbst für die Reparatur des Wagens aufkommen. Und selbst bei einem höheren Alter berücksichtigen Gerichte den Spieldrang und die Entwicklungszeit des Kindes. So sind auch Kinder von acht Jahren unter Umständen von einer Haftung ausgeschlossen.

Aufsicht ist nicht immer möglich

Werfen Ihre Kinder Gegenstände aus dem Fenster, muss nicht gleich Elternhaftung die Konsequenz sein. Denn wie das Landesgericht Mainz laut dem Südwestrundfunk in einem Fall entschied, können Eltern nicht rund um die Uhr die Kinder beaufsichtigen. Schließlich dürfen Eltern noch schlafen, während die Kinder vielleicht schon um fünf Uhr morgens aufstehen und Schabernack treiben. Auch im Supermarkt naschen Kinder gerne Süßigkeiten direkt aus dem Regal. Hier bleiben aber oft Ladenbesitzer auf den Kosten sitzen, sofern die Kinder noch nicht acht Jahre alt sind. Wenn die Eltern gerade an der Kasse zahlen, sind sie nämlich abgelenkt. Und wenn genau zu diesem Zeitpunkt Kinder unbefugt naschen, ist die Aufsichtspflicht nicht unbedingt verletzt.

Auf Parkplätzen besonders aufpassen

Sollte das Kind den Einkaufswagen aus dem Supermarkt über den Parkplatz schieben, müssen Sie stets zwischen dem Einkaufswagen und den parkenden Fahrzeugen mitgehen. Wenn das Kind ein Fahrzeug hier beschädigt, liegt ein klarer Fall von Elternhaftung vor. Parken Sie selbst jedoch in der Nähe eines Fußballplatzes, sind Sie unter Umständen selbst schuld, wenn ein Ball Ihr Auto trifft. Die Eltern des Schützen haften hier nicht. Anders wäre es an einem Parkplatz an der Straße fernab einer solchen Sportanlage. In dem Fall wäre eine Elternhaftung möglich. Hier muss das Gericht dann aber auch die Reife des Kindes überprüfen, ehe es zu einer Entscheidung kommt.

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