Die Finanzmarktaufsicht BaFin hat private Krankenversicherungen (PKV) im Visier, die Kunden den Wechsel in einen günstigeren Tarif abschlugen. „Wir prüfen Fälle, in denen einzelne Versicherungsunternehmen ein Wechselrecht verweigerten“, sagte eine BaFin-Sprecherin der "WirtschaftsWoche". Dass diese Umstellung, auf die Versicherte ein Recht haben, systematisch verweigert werde, hatte im Juni der "Spiegel" berichtet.
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Untersucht werde laut Auskunft der BaFin nun eine „kleinere, einstellige Zahl von Krankenversicherungen“. Die hätten Wechselwillige mit der Begründung abgewiesen, dass der gewünschte Tarif für neue Kunden geschlossen sei. In dem Gesetz, welches das Tarifwechselrecht regelt, ist dieser Verweigerungsgrund aber nicht vorgesehen. Tarifwechsel werden häufig dann akut, wenn ältere Privatversicherte sich den Monatsbeitrag nicht mehr leisten können.
Internes Papier belegt Verhinderungs-Taktik
Dass ein solcher Wechsel vielen PKV nicht recht ist und systematisch vermieden werden soll, hatte laut "Spiegel" unter anderem ein internes Papier der Gothaer belegt. Kunden würden verunsichert, falls sie einen Risikozuschlag für Mehrleistungen ablehnen. Diese seien aber im alten Tarif auch nicht enthalten gewesen.
Aber auch gesetzliche Krankenkassen bedrängen kostenintensive und damit unrentable Patientengruppen, also Ältere, Behinderte und chronisch Kranke. Das hatte jüngst ein Bericht des Bundesversicherungsamts angeprangert. "Die dargestellte Verfahrensweise verstößt gegen grundlegende Prinzipien des Sozialgesetzbuches", hieß es im Tätigkeitsbericht des Amts für das vergangene Jahr.