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Wer bei verlorener Radkappe zahlen muss


Verkehrsrecht
Wer bei verlorener Radkappe haftet

Von dpa-tmn
11.08.2014Lesedauer: 1 Min.
Eine verlorene Radkappe kann erhebliche Schäden anrichtenVergrößern des BildesEine verlorene Radkappe kann erhebliche Schäden anrichten (Quelle: imago/teutopress)
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Eine verlorene Radkappe ist nicht nur für den Fahrzeugbesitzer ärgerlich, sie kann auch bei anderen Verkehrsteilnehmern erhebliche Schäden verursachen. Doch wer haftet dann?

Verliert ein Autofahrer während der Fahrt die Radkappe, dann kommt seine Kfz-Haftpflichtversicherung für etwaige Schäden an Fahrzeugen anderer Verkehrsteilnehmer auf. "Eine Strafanzeige braucht der Fahrer aber selbst dann nicht zu befürchten, wenn der Geschädigte das Lenkrad herum reißt und einen Unfall baut", sagt Markus Schäpe, Leiter Verkehrsrecht beim ADAC in München.

"Sie können während der Fahrt nicht ständig kontrollieren, dass die Radkappe richtig sitzt", so Schäpe. Deswegen könne keine Fahrlässigkeit vorliegen, die dazu führen würde, dass die Staatsanwaltschaft aktiv wird. "Man wird dem Autofahrer keinen persönlichen Vorwurf machen", betonte der Jurist.

Abstufung des Schadensfreiheitsrabatts möglich

Weil auf der Straße verlorene Radkappen aber nicht zum "allgemeinen Lebensrisiko" gehörten, sondern die Gefahr klar von dem Fahrzeug ausgehe, das die Kappe verliert, hafte die Versicherung dieses Autos. Für dessen Halter könne das bedeuten, dass er beim Schadenfreiheitsrabatt herabgestuft werde, so Schäpe.

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