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Fahrraddiebstahl – Der richtige Schutz fürs Fahrrad


Ärgernis Nachtzeitklausel
Fahrraddiebstahl – Der richtige Schutz fürs Fahrrad

Von t-online, sm, msc

Aktualisiert am 16.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Fahrraddiebstahl: Der Diebstahl eines Fahrrads ist über die Hausratversicherung abgedeckt. Doch es gibt auch Ausnahmen.Vergrößern des BildesFahrraddiebstahl: Der Diebstahl eines Fahrrads ist über die Hausratversicherung abgedeckt. Doch es gibt auch Ausnahmen. (Quelle: David Jones/getty-images-bilder)
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Wird das geliebte Fahrrad geklaut, ist der Ärger groß. Umso schlimmer, wenn dann nicht einmal die Hausratversicherung greift. Denn: Wenn Langfinger das Fahrrad nachts stehlen, besteht bei einigen Hausratversicherungen kein Schutz.

Worauf Sie bei der Hausratversicherung achten müssen, damit diese Ihr Rad auch ausreichend versichert, in welchen Städten besondere Vorsicht geboten und was nach einem Fahrraddiebstahl zu tun ist.

In diesen Städten sind Fahrräder gefährdet

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jährlich die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), darin enthalten ist die Häufigkeit von Fahrraddiebstählen. Von 20 untersuchten Städten führt Leipzig die Rangliste an. Pro 100.000 Einwohner wurden hier im Jahr 2021 über 1.539 Räder gestohlen. Auf Platz 2 dieser Negativliste steht Münster mit 1.416 gestohlenen Fahrrädern. Dem steht Halle an der Saale mit 1.243 Drahteseln kaum etwas nach. Die Hauptstadt Berlin belegt mit 752 gestohlenen Rädern das Mittelfeld und Köln bildet mit 697 Rädern das Schlusslicht der gelisteten deutschen Städte.

Hausratversicherung: Da ein Fahrrad Teil des Hausrats ist, kommt im Versicherungsfall die Hausratversicherung für einen Diebstahl auf. Hier heißt es jedoch, auf das Kleingedruckte und den Versicherungsausschluss – wie die Nachtklausel – zu achten.

Nachtzeitklausel in Altverträgen

Wird Ihr Rad zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen, stehen manche Radler mit alten Hausratversicherungen ohne Schutz da. Denn Altverträge enthalten häufig noch die sogenannte Nachtzeitklausel.

Diese Klausel schränkt den Schutz in der Nacht ein. Ein Fahrrad ist nur versichert, solange es in Gebrauch ist – wenn der Radler es zum Beispiel vor dem Kino abschließt, um anschließend nach Hause zu fahren. Wer aber bei Freunden vor der Tür parkt, um dort zu übernachten, würde bei einem Diebstahl leer ausgehen. Die gute Nachricht: Viele neue Tarife verzichten auf diese Klausel.

Zusätzliche Diebstahlklausel oder eigenständige Fahrradversicherung?

Besitzer von sehr teuren Fahrrädern können sich entscheiden, ob sie ihre bestehende Hausratversicherung um eine zusätzliche Klausel ergänzen, die auch den einfachen Diebstahl absichert. Hier lohnt ein Blick in die individuellen Vertragsbedingungen der Hausratversicherung.

Worauf bei der Versicherung achten? Berücksichtigen Sie bei dem Abschluss einer Versicherung, dass diese auch grob fahrlässig verursachte Schäden abdeckt. Wichtig ist, dass Fahrraddiebstahl auch unterwegs versichert ist. Denn ohne diesen Zusatzschutz sind Fahrräder nur zu Hause und in abgeschlossenen Räumen versichert. Bei Zusatzversicherungen sollte darauf geachtet werden, dass die Selbstbeteiligung im Schadensfall nicht zu hoch ist.

Ergänzend zur Hausratversicherung gibt es inzwischen auch viele spezielle Fahrradversicherungen. Diese beinhalten je nach Anbieter neben dem Diebstahl auch die Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei Unfällen. Spezielle Fahrradversicherungen sind etwas teurer und lohnen sich in der Regel für kostspieligere Fahrräder wie E-Bikes, die über die Hausratversicherung nicht immer ausreichend abgesichert sind.

Was ist bei einem Fahrraddiebstahl zu tun?

Nach einem Fahrraddiebstahl sollten Sie unmittelbar Anzeige bei der Polizei erstatten – entweder an dem Ort, an dem Ihr Rad gestohlen wurde oder an Ihrem Wohnort. Da Sie den Dieb in der Regel nicht kennen, erfolgt die Anzeige in diesen Fällen gegen unbekannt. Dabei sollten Sie Ihr Fahrrad umfassend beschreiben, die Rahmennummer nennen und den Besitz ausweisende Dokumente vorlegen können. Das Auffinden Ihres Fahrrads können Sie zu einem gewissen Grad beeinflussen, indem Sie Ihr Rad codieren.

Fahrrad-Codierung: Die Besitzer eines Fahrrads können ihre Räder zum Beispiel beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) oder bei Codier-Aktionen der Polizei mit einem Code versehen lassen. Dabei handelt es sich um einen verschlüsselten individuellen Code. Anhand der Ziffern- und Buchstabenkombination lässt sich dann der Besitzer eines gestohlenen Rads ermitteln.

Im nächsten Schritt sollten Sie Ihre Versicherung über den Diebstahl informieren. Diese verlangt üblicherweise einen Besitznachweis sowie die Information über die Anzeige bei der Polizei. Denn: Nur wenn eine Anzeige erstattet wurde, greift der Versicherungsschutz.

Wenn Sie sich selbst auf die Suche nach Ihrem Fahrrad machen wollen, können Sie auch Flugblätter aufhängen oder das Internet sowie Zeitungsannoncen durchforsten. Der Grund: Diebe inserieren ihre geklauten Räder oftmals in Kleinanzeigen und Online-Portalen.

Verwendete Quellen
  • Bundeskriminalamt
  • statista
  • Verifox
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