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Häusliche Pflege von Angehörigen: Was zahlt die Pflegekasse?


Das sind Ihre Rechte
Pflege von Angehörigen: Was zahlt die Pflegekasse?

Von t-online, lk

Aktualisiert am 21.01.2019Lesedauer: 4 Min.
Junge Frau pflegt MutterVergrößern des BildesPflege zu Hause: Wer sich für die Pflege von Angehörigen im gewohnten Umfeld entscheidet, sollte auf psychische und körperliche Belastungen vorbereitet sein. (Quelle: Xesai/getty-images-bilder)
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Häusliche Pflege ist ein Thema, das viele unvorbereitet trifft. Doch zu Hause pflegen heißt nicht, dass Sie dabei auf sich allein gestellt sind: Sie können sich professionelle Hilfe holen oder sich die Arbeit mit den Pflegekräften teilen. Erfahren Sie, welche Unterstützung es gibt und

Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, ist das häufig ein Schock für die Familie. Es steht die Entscheidung an, wie sich die Versorgung zukünftig regeln lässt. Viele Patienten bevorzugen die häusliche Pflege durch Angehörige. Sofern der Angehörige als Pflegefall eingestuft wird, hat er ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse, die je nach Pflegegrad auch dann zahlt, wenn Sie sich als Familienangehöriger um ihn kümmern.

Staatliche Hilfe für Pflegebedürftige und Angehörige

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 können zwei verschiedene Formen staatlicher Unterstützung erhalten:

  • Pflegesachleistungen
  • Geldleistungen

Zu den Pflegesachleistungen zählen auch Pflegeeinsätze ambulanter Pflegedienste. Sie werden bis zu einer bestimmten Höhe von der Pflegekasse finanziert. Zu den Geldleistungen gehört unter anderem das Pflegegeld. Pflegebedürftige bekommen es von der Pflegeversicherung, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist, um damit professionelle Kräfte oder Angehörige für die Pflegeleistung zu bezahlen.

Was bedeutet Pflegegrad?

Es gibt fünf Pflegegrade. Sie geben wieder, wie stark eine pflegebedürftige Person beeinträchtigt ist. Die Beurteilung nimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen vor und erstellt ein Gutachten. Die Einstufung wird nach Punkten vorgenommen:

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (12,5 bis unter 27 Punkte)

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (27 bis unter 47,5 Punkte)

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (47,5 bis unter 70 Punkte)

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (70 bis unter 90 Punkte)

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Bereits am 21.12.16 anerkannte Pflegebedürftige mit Pflegestufe 0 oder 1 erhalten automatisch den Pflegegrad 2 und bekommen die gleichen Leistungen wie bisher.

Was ist eine Pflegeperson?

Nach der Definition des Sozialgesetzbuches (SGB) ist jemand eine Pflegeperson, wenn sie einen oder mehrere Pflegebedürftige mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt beziehungsweise umsorgt und zwar nicht erwerbsmäßig. Das heißt, er oder sie darf keinen Lohn dafür erhalten. Die zehn Stunden Pflege müssen regelmäßig an zwei Tagen in der Woche anfallen. Pflegebedürftige können selbst entscheiden, wer sie pflegt, wo die Pflege stattfinden soll und in welchem Umfang die Unterstütztung geleistet wird. Natürlich geht das nur, so lange ein Pflegebedürftiger noch Entscheidungen treffen kann.

Was ist Pflegegeld

Wenn jemand als Pflegeperson einen Angehörigen zu Hause betreut, besteht Anspruch auf Pflegegeld. Es wird monatsweise von gesetzlichen und privaten Krankenkassen an den Pflegeversicherten überwiesen. Über den Einsatz des Geldes im Detail entscheidet der Pflegebedürftige, so ihm das noch möglich ist. Wie viel Pflegegeld bewilligt wird, hängt davon ab, welcher Pflegegrad vorliegt und in welchem Umfang die Pflegeperson unterstützt.

Wenn Pflegebedürftige ausschließlich von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden, führen diese die sogenannte Grundpflege aus. Dafür erhalten Sie die in der Tabelle aufgeführten Zahlungen:

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat in Euro

Pflegegrad 1 0 €
Pflegegrad 2 316 €
Pflegegrad 3 545 €
Pflegegrad 4 728 €
Pflegegrad 5 901 €

(Stand: Januar 2019)

Sind Familienangehörige aus welchen Gründen auch immer nicht mehr in der Lage, ihren Pflegeanteil zu leisten, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf den kompletten Satz für den ambulanten Pflegedienst gestellt werden.

Welche Pflegesachleistungen zahlt die Pflegeversicherung?

Die Bezeichnung ist etwas irreführend, denn es geht hierbei nicht nur um Sachleistungen, sondern vor allem um Arbeitsleistungen von professionellen Pflegekräften eines ambulanten Dienstes. Sobald professionelle Pflegekräfte nach Hause kommen, werden je nach Pflegegrad folgende Sätze zur Bezahlung des Pflegepersonals bewilligt:

Pflegebedürftigkeit
in Pflegegraden Pflegesachleistung in Euro


Pflegegrad 1 0 €
Pflegegrad 2 698 €
Pflegegrad 3 1.298 €
Pflegegrad 4 1.612 €
Pflegegrad 5 1.995 €

(Stand: Januar 2019)

Anteiliges Pflegegeld und Kombinationsleistung

Anteiliges Pflegegeld wird bewilligt, wenn neben den pflegenden Angehörigen auch professionelle Kräfte an der Pflege beteiligt sind. Werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert, ist von einer Kombileistung die Rede. Der Pflegebedürftige soll in der Lage sein, mit dem Pflegegeld Personen die ihn zu Hause pflegen, zu bezahlen.

Das wird bei der häuslichen Pflege geleistet:

Die häusliche Pflege durch Pflegedienste oder anerkannte Einzelpflegekräfte, finanziert im Rahmen der Pflegesachleistungen, umfasst neben der Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Lagerung) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (z. B. Einkaufen, Kochen, Reinigen) auch die häusliche Betreuung (z. B. persönliche Hilfeleistungen durch Unterstützung zur Orientierung und Gestaltung des Alltags, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte).

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben dabei Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung und Zusammenstellung des von ihnen gewünschten Leistungsangebots in der häuslichen Pflege.

Ist Pflegegeld steuerfrei?

Der Pflegebedürftige erhält dieses Geld steuerfrei, weil es sich um eine Sozialleistung handelt. Pflegende Angehörige müssen die Zahlungen, die sie für ihre Hilfe bei der Pflege erhalten, nicht versteuern. Zu Angehörigen gehören folgende Personen:

  • Ehepartner, Lebenspartner, Verlobte
  • Eltern
  • Kinder
  • Geschwister
  • Onkel, Tanten
  • Schwägerin, Schwager
  • Pflegeeltern, Pflegekinder

Andere Pflegende müssen die Einnahmen aus Pflege, die sie leisten bei ihrer Einkommensteuererklärung angeben und mit ihrem individuellen Einkommenssteuersatz versteuern.

Was sind Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel gehören ebenfalls zu den Pflegesachleistungen. Es handelt sich um Dinge, die zur häuslichen Pflege erforderlich sind. Bestimmte Sachmittel erleichtern die Pflege, sollen die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen verbessern oder Beschwerden verringern. Die Kosten für technische Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse meist gegen eine Zuzahlung zur Verfügung gestellt. Die Pflegeversicherung erstattet für Hilfsmittel monatlich bis zu 40 Euro. Verbrauchsprodukte wie Betteinlagen oder Einweghandschuhe muss der Pflegebedürftige selbst bezahlen.

Was bedeutet Verhinderungspflege?

Ist die Pflegeperson ein Angehöriger und kann die Aufgaben der Pflege vorübergehend nicht ausüben, etwa wegen Krankheit oder Urlaub, übernimmt die Kasse die Kosten für eine Fachkraft. Die Verhinderungspflege kann von Einzelpflegekräften, einem ambulanten Pflegedienst, nahen Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegenden übernommen werden. Die Ersatzpflege kann je Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen beantragt werden.

Was ist Pflegeunterstützungsgeld?

Berufstätige, die einen nahen Angehörigen pflegen, können unbezahlt bis zu zehn Tage von der Arbeit befreit werden. In dieser Zeit sind sie durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert. Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung. Dieser Anspruch besteht nur, wenn der Arbeitgeber keine Lohnzahlungen gewährt. Die zehn Tage können auch auf mehrere nahe Angehörige aufgeteilt werden. Pflegeunterstützungsgeld steht allen Beschäftigten zu, die kurzfristig die Pflege organisieren müssen. Der Arbeitnehmer erhält für den Zeitraum seinen vollen Nettolohn.

Tipp:

Jeder, der Angehörige pflegt und deshalb beruflich kürzer treten muss oder seine Tätigkeit aussetzt, sollte das der Pflegeversicherung mitteilen. Dann wird geprüft, ob die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für den Pflegenden zahlt. Außerdem können gegebenenfalls Beiträge zur Arbeitslosen und Unfallversicherung von der Pflegekasse übernommen werden.

Häusliche Krankenpflege

Krankenpflege, die ein Arzt dem Pflegebedürftigen für zu Hause verordnet hat, ist KEINE Leistung der Pflegeversicherung. Für die Bewilligung und Übernahme der Kosten sind die Krankenkassen zuständig.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
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