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Wissenswertes zur Organspende


Wissenswertes zur Organspende

Organspende rettet Leben
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Quelle: McPhoto/imago-images-bilder

Mit dem Slogan "Organspende rettet Leben!" wirbt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für mehr Engagement zur Organspende in der Bevölkerung. Doch was genau gilt es bei der Organspende zu beachten und wer kommt dafür infrage? Was regelt das Transplantationsgesetz und welche Organe sind für eine Spende geeignet? Wir geben Antworten auf häufige Fragen.

Organspendeausweis der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Quelle: INSADCO/imago-images-bilder

Die Entscheidung zur Organspende bleibt jedem selbst überlassen. Das Transplantationsgesetz sieht allerdings vor, alle Bürger dazu zu bewegen, sich bewusst für oder gegen die Organspende zu entscheiden. Hierfür gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einen Organspendeausweis aus, auf dem die Bereitschaft zur Organentnahme im Todesfall vermerkt werden kann. Es ist aber ebenso möglich, den Wunsch zur Spende aller oder einzelner Organe formlos auf einem Blatt Papier festzuhalten.

Postmortale Organspende nur bei Hirntod möglich
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Quelle: Niehoff/imago-images-bilder

Bevor bei einem Menschen, der sich im Falle seines Todes zur Organspende bereit erklärt hat, Organe für eine Organtransplantation entnommen werden dürfen, muss zunächst der Hirntod festgestellt worden sein. Ist dies der Fall, kontaktiert das Krankenhaus die zuständige Zentrale der Deutschen Stiftung Organtransplantation, die umgehend Spezialisten zur Organentnahme entsendet. Liegt kein Organspendeausweis oder keine Patientenverfügung vor, liegt die Entscheidung zur Organspende bei den Hinterbliebenen.

Organspende in Deutschland: Leber und Niere kommen infrage
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Neben der Organspende nach dem Tod kann auch bei einer lebenden Person ein Organ oder Teile eines Organs entnommen und einer lebenden Empfängerperson implantiert werden. Die Lebendspende von Organen ist laut Gesetz allerdings nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades des Empfängers sowie unter Ehepartnern und Verlobten möglich. Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit nahestehen, kommen auch als Organempfänger in Betracht.

Blutspende hilft Leukämie-Erkrankten
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Quelle: INSADCO/imago-images-bilder

Neben Organen kann auch Körpergewebe transplantiert werden. Dieses kann sowohl von lebenden als auch von verstorbenen Personen entnommen werden. Zu den in Deutschland sehr häufig durchgeführten Gewebetransplantationen gehört die Augenhornhaut. Aber auch Herzklappen oder Hautgewebe werden häufig transplantiert. Sogar die Transplantation von Blut-Stammzellen, beispielsweise bei Leukämie, ist möglich und verhilft vielen Menschen zu einem langen Leben.

Organspende in Deutschland: Nicht jeder Spender kommt infrage
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Quelle: HRSchulz/imago-images-bilder

Für eine erfolgreiche Organ- und Gewebespende ist es entscheidend, ob die zu transplantierenden Organe funktionsfähig sind. Bei einer Spende werden deshalb vor der Entnahme verschiedene Untersuchungen durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit der Organe zu testen. Menschen mit einer Krebserkrankung oder einem positiven HIV-Befund kommen für eine Organspende allerdings nicht infrage.




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