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Gut 3500 Behandlungsfehler in Deutschland registriert


Tausende Behandlungsfehler in Deutschland registriert

dpa, Von Ruppert Mayr

06.06.2017Lesedauer: 3 Min.
Ärztliches Fehlverhalten liegt auch dann vor, wenn eine unnötige medizinische Behandlung durchgeführt wird.Vergrößern des BildesÄrztliches Fehlverhalten liegt auch dann vor, wenn eine unnötige medizinische Behandlung durchgeführt wird. (Quelle: Christian Ohde/imago-images-bilder)
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Die Zahl der ambulanten Behandlungen liegt bei rund 700 Millionen, in Krankenhäusern bei 20 Millionen Fällen. Gleichzeitig registrieren die Krankenkassen seit Jahren um die 4000 Behandlungsfehler.

Einer von tausenden Behandlungsfehlern: Die Patientin leidet an Parkinson und lebt im Pflegeheim. Sie stürzt und bricht sich den Oberschenkel. Sie wird operiert und muss längere Zeit ins Krankenhaus. Nach ihrer Rückkehr ins Heim bemerken die Pfleger ein Druckgeschwür am Steißbein. Nach Prüfung der Patientenakte wird festgestellt, dass das Geschwür bei regelmäßigem Umlagern im Krankenhaus hätte verhindert werden können.

"Jeder Fehler ist ein Fehler zu viel, doch wir sind hier im Promillebereich und in internationaler Spitzenposition", sagt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Aber trotz erkennbarer Fortschritte tun sich Ärzte nach Ansicht der Krankenkassen schwer mit der Fehlerforschung.

Was gilt als ein Behandlungsfehler?

Es gibt unterschiedliche Arten von ärztlichem Fehlverhalten. So kann ein Behandlungsfehler vorliegen, wenn eine Behandlung nicht den aktuellen medizinischen Standards entspricht, wenn eine eigentlich gebotene medizinische Behandlung unterlassen oder eine unnötige durchgeführt wird. Auch wenn eine Diagnose trotz eindeutiger Hinweise nicht gestellt wird, kann dies als Behandlungsfehler gewertet werden. Doch auch bei fehlerfreien Behandlungen können Nebenwirkungen und Komplikationen auftreten.

Wie ist die Entwicklung bei Fehlbehandlungen?

Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der Patientenbeschwerden und der anschließenden Begutachtungen leicht zugenommen: 2015 waren es 14.828, im vergangenen Jahr wurden 15.094 verzeichnet. Die Anzahl der vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) registrierten Behandlungsfehler lag 2015 bei 4064 Fällen, 2016 waren es 3564.

Es ist jedoch unbekannt, wie viele Patienten sich bei einem solchen Verdacht direkt an Gerichte, Anwälte oder Versicherungen gewendet haben. Seit Jahren ist zu beobachten, dass die Anzahl der erstellten MDK-Gutachten leicht ansteigt, während die Anzahl bestätigter Behandlungsfehler immer wieder leichte Schwankungen aufweist.

Was kann der Patient tun?

Hat ein Patient einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler und will Schadenersatzansprüche geltend machen, sind die eigene Krankenkasse und der behandelnde Arzt erste Adressaten. Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Patienten im Falle eines solchen Verdachts zu unterstützen. In ihrem Auftrag erstellt der MDK ein Sachverständigengutachten, das für Patienten kostenfrei ist. Kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Verdacht gerechtfertigt ist, hilft es dem Betroffenen, seine Ansprüche durchzusetzen.

Aber auch Ärzte sind verpflichtet, Auskunft zu geben, wenn sie mit einem solchen Verdacht konfrontiert werden. Geht der Arzt von einem Fehler aus, der gesundheitliche Gefahren zur Folge hat, muss er den Patienten informieren.

Grundsätzlich kommen gesetzliche Krankenkassen, ärztliche Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern, Anwälte für Medizinrecht, Unabhängige Patientenberatungen und Verbraucherzentralen sowie verschiedene Interessengemeinschaften Medizingeschädigter als Ansprechpartner in Frage.

Wer muss den Fehler nachweisen?

Die Beweispflicht liegt grundsätzlich beim Patienten. Nur bei unterlassener Aufklärung, einem groben Behandlungsfehler oder einem Dokumentationsfehler kommt eine Beweislastumkehr in Frage. Geschädigte Patienten müssen sowohl die Pflichtverletzung des Arztes nachweisen als auch den Schaden an sich und die Pflichtverletzung als Ursache des Schadens. Angesichts der zahlreichen Juristen der Krankenhäuser und Versicherungen eine große Hürde für die Patienten.

In welchem Fachbereich ist das Fehlerrisiko am größten?

In der Chirurgie und im Krankenhaus werden am meisten Vorwürfe erhoben. Hier wurden laut MDK 33 Prozent der Vorwürfe registriert. Zwölf Prozent waren es in der Inneren Medizin und der Allgemeinmedizin, weitere neun Prozent in der Allgemeinchirurgie, ebenfalls neun Prozent in der Zahnmedizin. Sieben Prozent entfielen auf die Frauenheilkunde und vier Prozent auf die Pflege.

Ist die jährliche Statistik über Behandlungsfehler aussagekräftig?

Sowohl der MDK als auch die Ärzteschaft selbst legen jährlich von einander abweichende Statistiken über Behandlungsfehler vor. Der MDK verlangt deshalb eine Meldepflicht für Behandlungsfehler und eine Vereinheitlichung der Statistiken. Auch der Chef der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, klagt, die Statistik sage wenig aus. "Wir brauchen endlich ein bundeseinheitliches Zentralregister für Behandlungsfehler." Und: "Die Beweislast muss zugunsten der Opfer umgekehrt werden."

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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