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Leitfaden für unzufriedene Kunden
So wechseln Sie jetzt Ihre Krankenkasse


Aktualisiert am 20.12.2023Lesedauer: 4 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Gesundheitskarte mit Geldscheinen (Symbolbild): Bei einigen Krankenkassen könnte der Zusatzbeitrag sinken.Vergrößern des Bildes
Gesundheitskarte mit Geldscheinen (Symbolbild): Bei einigen Krankenkassen könnte der Zusatzbeitrag sinken. (Quelle: Shotshop/imago-images-bilder)

Sie sind mit Ihrer Krankenkasse unzufrieden? Dann ist es Zeit, über einen Wechsel nachzudenken. Ein Leitfaden für Ihren Kassenwechsel.

Sie haben die Qual der Wahl: In Deutschland gibt es aktuell mehr als 100 Krankenkassen, die sich durchaus voneinander unterscheiden – sowohl bei den Kosten als auch den Leistungen und den sogenannten Wahltarifen. Damit Sie den Durchblick behalten, beantwortet t-online die wichtigsten Fragen zum Krankenkassen-Wechsel.

Welche Krankenkasse ist die beste?

Welche Krankenkasse für Ihre Bedürfnisse die beste ist, hängt stark von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Eine Familie hat andere Ansprüche als ein Leistungssportler. Ein junger, gesunder Mann braucht weniger Leistungen als ein Mensch mit einer chronischen Erkrankung. Es gibt deshalb nicht die eine beste Krankenkasse für alle, sondern eher die für Sie am besten geeignete Krankenversicherung.

Wenn Sie praktisch nie zum Arzt gehen, keine Zusatzleistungen wie Homöopathie, Entspannungskurse oder speziellen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen wollen, dann ist vielleicht eine Krankenkasse mit einem besonders niedrigen Beitragssatz das Richtige für Sie. Aktuell liegt der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen, also Ihres Bruttoeinkommens.

Zusätzlich können aber Krankenkassen, die mit ihren Einnahmen nicht auskommen, einen Zusatzbeitrag erheben. Die Bandbreite ist dabei hoch: Während manche Kassen einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,3 Prozent erheben, wollen andere bis zu 2 Prozent extra haben. Hier finden Sie die komplette Liste, welche Krankenkassen 2023 den Zusatzbeitrag erhöht haben.

Neben den Kosten für die Krankenkassen sind die Zusatzleistungen ein wichtiger Anhaltspunkt, um die passende Krankenkasse auszuwählen.

Überblick über mögliche Zusatzleistungen:

  • Alternative Arzneimittel
  • Brustkrebsfrüherkennung
  • Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren
  • Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren
  • Darmkrebsfrüherkennung: Immunologischer Stuhltest unter 50 Jahren
  • Erweiterte Jugenduntersuchungen
  • Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen
  • Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung
  • Hautkrebsscreening
  • Häusliche Krankenpflege
  • Heilpraktiker
  • Homöopathie
  • Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus
  • Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl
  • Kostenübernahme für Hörhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus
  • Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus
  • Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten
  • Osteopathie
  • Patientenschulungen
  • Reise-Impfungen
  • Rooming-in bei Kindern im Krankenhaus
  • Rufbereitschaftspauschale für Hebammen
  • Sportmedizinische Untersuchung
  • Zuschuss zur Zahnreinigung
  • Zusätzliche häusliche Krankenpflege

Online lassen sich die Leistungen der Krankenkassen auf diversen Portalen vergleichen. Natürlich können Sie auch immer im Freundes- und Familienkreis nach den Erfahrungen und mit den verschiedenen Krankenkassen nachfragen und dann gezielt nach den von Ihnen gewünschten Zusatzleistungen fragen.

Wie kann man die Leistungen der Krankenkassen vergleichen?

Die Stiftung Warentest hat einen Krankenkassenrechner und Vergleich erstellt, anhand dessen Sie berechnen können, wie viel Geld Sie mit einem möglichen Wechsel sparen – und mit dem Sie sich über die Zusatzleistungen der potenziellen neuen Krankenkasse informieren können.

Am objektivsten ist der Vergleich anhand der Kosten in Kombination mit den gewünschten Zusatzleistungen.

Tipp: Suchen Sie am besten die passenden Kassen zu den für Sie wichtigsten Zusatzleistungen. Danach vergleichen Sie, ob und in welcher Höhe die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Wenn Sie ein bis drei Favoriten ausgewählt haben, suchen Sie nach Erfahrungsberichten zu den gewählten Kassen. Wenn eine besonders häufig erwähnt wird, haben Sie wohl die für Sie beste Krankenkasse gefunden.

Was sind Wahltarife?

Wenn Sie bei Ihrer Krankenversicherung Geld sparen wollen, gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Wahltarif abzuschließen. Die Kassen haben meist verschiedene Wahltarife im Angebot.

Oft zielen die Tarife darauf ab, dass Kasse und Patient Kosten sparen. Wer etwa ein Jahr lang nicht zum Arzt geht und auch keine anderen medizinischen Leistungen in Anspruch nimmt, bekommt einen Monatsbeitrag zurück. Der Nachteil: An manche Wahltarife sind die Versicherten drei Jahre lang gebunden.

Ist es sinnvoll, die Krankenkasse zu wechseln?

Wenn Sie eine Krankenkasse gefunden haben, die günstiger ist und vielleicht auch noch bessere Leistungen als Ihre derzeitige Kasse bietet, lohnt sich ein Wechsel in jedem Fall. Zudem empfiehlt sich ein Wechsel auch dann, wenn Sie mit den Leistungen Ihrer eigenen Krankenkasse nicht zufrieden sind. Wenn Sie beispielsweise die Kunden-Hotline nicht erreichen oder keine Antworten auf E-Mails bekommen, kann ein Wechsel sinnvoll sein.

Wie kann ich die Krankenkasse wechseln?

Für Versicherte ist der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse leichter geworden. Seit 2021 können Sie bereits nach zwölf Monaten Vertragsdauer den Anbieter wechseln. Zuvor war das frühestens nach 18 Monaten möglich.

Außerdem können sie sich ein Kündigungsschreiben an ihre alte Kasse sparen. Ein Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse reicht aus. Alles Weitere regeln die Versicherer untereinander.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Ja, wenn auch nur in bestimmten Fällen. So ist es nicht zwingend notwendig, zwölf Monate bei einer Krankenkasse zu bleiben, wenn der Wechsel gewünscht ist. Sie können etwa immer dann kündigen, wenn die Kasse den bestehenden Beitrag erhöht oder einmalig einen Zusatzbeitrag erhebt.

Wichtig dabei: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bis zum Ende des Monats, in dem die Kasse den erhöhten Beitrag das erste Mal erhebt. Wie bei der ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist dann zwei Monate.

Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Ein Wechsel ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn ein Versicherter mindestens zwölf Monate lang bei einer Krankenkasse war. Falls die Krankenkasse aber die Beiträge erhöht, oder einen einmaligen Zusatzbeitrag erhebt, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht (siehe oben).

Wie oft darf ich die Krankenkasse wechseln?

In der Regel ist ein Wechsel alle zwölf Monate möglich. Zusätzlich können Sie die Kasse wechseln, wenn die Krankenkasse die Gebühren erhöht oder einen Zusatzbeitrag erhebt. Ausnahmen gelten teilweise für Versicherte mit Wahltarif – dann kann die Mindestvertragsdauer bis zu drei Jahre betragen (siehe oben).

Was muss ich beim Wechsel der Krankenkasse beachten?

Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Ganz so schlimm ist es bei Krankenkassen zum Glück nicht – dennoch will ein Wechsel gut überlegt sein. Wäre doch zu ärgerlich, wenn Sie für mindestens zwölf Monate zu einer Krankenkasse wechseln, die schlechter ist als die bisherige Kasse.

Überlegen Sie sich also genau, ob es etwa Leistungen gibt, die Ihnen besonders wichtig sind, und suchen Sie sich dann die am besten zu Ihren Bedürfnissen passende Kasse heraus (siehe oben).

Wann ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Der einfach Kassenwechsel gilt nur für gesetzlich Versicherte. Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zu einer gesetzlichen Krankenkasse ist ungleich schwerer. Wenn Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist der Wechsel nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Angestellte können in den Schoß der gesetzlichen Krankenkasse zurückkehren, sobald ihr Gehalt unter die sogenannte Jahresentgeltgrenze von 66.600 Euro fällt (Stand: 2023). Auch Selbständige schaffen die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung nur unter Schwierigkeiten. Eine beliebte Variante ist beispielsweise, sich beim gesetzlich versicherten Partner familienversichern zu lassen.

Verwendete Quellen
  • GKV Spitzenverband
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