Gesetzlich Krankenversicherten sollen künftig leichter und nach einheitlichen Kriterien Mutter- und Vater-Kind-Kuren ermöglicht werden. Der Kassen-Spitzenverband überarbeitete eine entsprechende Begutachtungs-Richtlinie, wie er am 7.2. in Berlin mitteilte. Auch ständiger Zeitdruck, Eheprobleme, Erschöpfung, Angstgefühle, Mehrfachbelastung oder Schlafstörungen bei den Eltern sollen besser für eine Genehmigung berücksichtigt werden.
Schröder und Bahr reagieren auf Kritik
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) forderte, "dass die Überarbeitung zu einer spürbaren Verbesserung der Bewilligungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne der betroffenen Mütter und Väter beiträgt." Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sagte: "Kranke oder von Krankheit bedrohte Eltern dürfen zukünftig wieder Hoffnung in eine bedarfsgerechte Antragsbearbeitung setzen."
In der Vergangenheit war vermehrt kritisiert worden, dass Kassen zu wenig solcher Vorsorge- und Reha-Maßnahmen bewilligen. Über die neue Richtlinie hatte der Kassenverband mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken und dem Müttergenesungswerk verhandelt.