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FFP2-Masken für Risikopatienten: Frist für letzten Maskengutschein läuft ab


FFP2-Masken für Risikopatienten
So lange können Sie die Masken-Scheine noch einlösen

  • Melanie Rannow
Von Melanie Rannow

Aktualisiert am 15.04.2021Lesedauer: 2 Min.
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Berechtigungsschein: Er gilt für sechs FFP2-Masken zur Abholung in der Apotheke.Vergrößern des Bildes
Berechtigungsschein: Er gilt für sechs FFP2-Masken zur Abholung in der Apotheke. (Quelle: Bihlmayer Fotografie/getty-images-bilder)

Besserer Schutz vor Corona: Millionen Deutsche können sich vergünstigte FFP2-Masken in der Apotheke abholen. Wer hat Anspruch darauf und wann läuft die Einlösefrist ab?

Zum Schutz vor dem Coronavirus erhalten Personen aus Risikogruppen in diesem Frühjahr eine bestimmte Anzahl FFP2-Masken. Die Verteilaktion der Bundesregierung war bis zum 6. Januar zunächst kostenlos. Nun können Risikopatienten, die einen Berechtigungsschein erhalten haben, diesen bis Mitte April gegen vergünstigte Schutzmasken eintauschen. So läuft die Ausgabe ab.

Welche Personen zählen zu den relevanten Risikogruppen?

Die Personengruppen, die einen Anspruch auf FFP2-Masken haben, werden vom Bundesgesundheitsministerium definiert. Dazu zählen bundesweit insgesamt rund 27 Millionen Menschen.

Folgende Personengruppen gehören dazu:

  • Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die mindestens 60 Jahre alt sind.

Wer unter 60 ist, hat Anspruch auf die Masken, wenn mindestens einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Trisomie 21,
  • Frauen mit einer Risikoschwangerschaft.

Wo erhalte ich als Risikopatient die Schutzmasken?

Die Ausgabe der FFP2-Masken erfolgt in den rund 19.000 Apotheken in Deutschland.

Was muss ich vorlegen, um die Masken zu bekommen?

Alle Berechtigten erhalten von ihrer Krankenkasse fälschungssichere Coupons per Post. Diese Berechtigungsscheine sind gültig für zweimal je sechs FFP2-Masken und können in der Apotheke eingelöst werden.

Allerdings sind die Masken nicht komplett kostenfrei: Laut Informationen des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Patienten zwei Euro Eigenbeteiligung für je sechs Masken leisten. Eine dieser Masken kostet normalerweise bis zu sechs Euro.

Bis wann sollte ich die Berechtigungsscheine gegen Masken einlösen?

Der erste Coupon war bis Ende Februar gültig, der zweite ist bis zum 15. April 2021 einlösbar.

Wie wirksam sind FFP2-Masken?

FFP2-Masken bieten einen höheren Schutz als einfache Alltagsmasken aus Stoff, wenn sie korrekt sitzen und dicht anliegen. Laut Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schützen sie sowohl den Träger als auch die Umgebung vor einer Corona-Infektion.

Doch einen hundertprozentigen Schutz vor dem Coronavirus gibt es nicht. Wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte, sind FFP2-Masken "kein Freifahrtschein dafür, unachtsam zu sein". Aber sie könnten die Gefahr für eine Ansteckung erheblich senken.

Ein weiterer Vorteil: Die Masken müssen nicht nach jedem Tragen entsorgt werden, sondern können gründlich getrocknet und dann wiederverwendet werden.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
  • Deutsche Apotheker Zeitung
  • Eigene Recherche
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