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Neue Corona-Regeln in Deutschland: Das gilt ab 4. März


Neue Corona-Regeln
Das gilt deutschlandweit ab 4. März


Aktualisiert am 04.03.2022Lesedauer: 2 Min.
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Corona-Regeln: Bereits am 4. März gibt es erste bundesweite Lockerungen.Vergrößern des Bildes
Corona-Regeln: Bereits am 4. März gibt es erste bundesweite Lockerungen. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)

Im Einzelhandel gibt es schon länger keine 2G-Regelung mehr, ab heute folgt dann der nächste bundesweite Öffnungsschritt. Dann dürfen unter anderem auch wieder Clubs öffnen. Was ändert sich noch?

Am 16. Februar haben Bund und Länder angesichts sinkender Corona-Zahlen und leichterer Omikron-Verläufe weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Erste Maßnahmen wurden sofort gelockert, der nächste Öffnungsschritt folgt nun am 4. März. Ein Überblick über die dann geltenden Regelungen:

Achtung: Der Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurde zuletzt am 4. März 2022 aktualisiert. Einzelne Bundesländer, Städte oder Kreise können abweichende Regelungen beschließen oder bereits beschlossen haben.

Was wurde bereits gelockert?

Mit dem Beschluss am 16. Februar wurden zunächst die Regelungen für private Treffen und den Einzelhandel gelockert. Seither dürfen Geimpfte und Genesene sich wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl treffen. Für Ungeimpfte gilt hingegen weiterhin: Treffen sind nur mit dem eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushaltes möglich.

Zuvor galten für den Einzelhandel weitgehende 2G-Regelungen: Ungeimpfte hatten keinen Zutritt mehr zu Geschäften, die nicht zum täglichen Bedarf gehörten. Seit Mitte Februar gelten keine Zugangsbeschränkungen und Kontrollen mehr, nur die Maskenpflicht besteht weiterhin.

Was wird ab 4. März gelockert?

Ab 4. März beginnt schließlich der zweite Öffnungsschritt. Das bedeutet, dass auch in der Gastronomie sowie für Übernachtungsmöglichkeiten künftig die 3G-Regelung gilt. Auch Ungeimpfte können wieder im Restaurant oder Café essen gehen oder ein Hotel buchen.

Zusätzlich sollen Diskotheken und Clubs wieder öffnen dürfen – allerdings unter der 2G-plus-Regel: Nur Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem negativen Corona-Test haben Zutritt.

Ähnliches gilt auch für Großveranstaltungen: Sie werden wieder möglich, es gilt allerdings 2G oder auch 2G plus. Zusätzlich dürfen in Innenräumen nur maximal 60 Prozent der Kapazitäten genutzt werden, insgesamt dürfen maximal 6.000 Zuschauer teilnehmen. Für Veranstaltungen im Freien gilt eine maximale Auslastung von 75 Prozent und eine maximale Teilnehmerzahl von 25.000.

Was folgt dann zum 20. März?

Ab 20. März sollen schließlich fast alle Corona-Maßnahmen in Deutschland fallen, nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen gelten weiterhin. Das bedeutet, dass strenge Schutzmaßnahmen wie die 2G- oder 3G-Regelungen, Zugangs- oder Kontaktbeschränkungen nicht mehr gelten. Auch die Homeoffice-Pflicht endet mit diesem Tag.

Zu den Basisschutzmaßnahmen, die weiterhin gültig sein sollen, zählt unter anderem die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Abstands- und Hygieneregelungen. In bestimmten Bereichen soll auch die Möglichkeit für Testpflichten erhalten bleiben.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • bundesregierung.de: "Öffnen in drei Schritten"
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