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Ethikrat fordert klare Regeln für Embryonenspende


Wer sind hier die Eltern?
Ethikrat fordert klare Regeln für Embryonenspende

Von afp, dpa
22.03.2016Lesedauer: 2 Min.
Auf dieser Aufnahme aus dem Kinderwunschzentrum Leipzig ist unter dem Mikroskop ein fünf Tage alter Embryo zu erkennen.Vergrößern des BildesAuf dieser Aufnahme aus dem Kinderwunschzentrum Leipzig ist unter dem Mikroskop ein fünf Tage alter Embryo zu erkennen. (Quelle: dpa-bilder)
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Ungewollte kinderlose Paare können sich den Kinderwunsch durch die Adoption eines Embryos erfüllen. Diese Methode ist in Deutschland legal, aber vieles ist unklar, zum Beispiel, welches Paar rechtlich als Eltern gilt. Der Ethikrat fordert nun eindeutige Gesetze zum Wohle der Kinder.

Bei einer Kinderwunschbehandlung entstehen meistens überzählige Embryonen. Bei einer künstlichen Befruchtung dürfen der Frau innerhalb eines Zyklus maximal drei Embryonen eingesetzt werden. Übrig gebliebene Embryonen können eben unter bestimmten Voraussetzungen an ein anderes Paar weitergegeben werden.

Die Spende von Embryonen könne zumindest einigen überzähligen Embryonen Lebenschancen eröffnen, heißt es in der Stellungnahme des Ethikrates. Zum anderen könne die Methode Menschen helfen, die keine Kinder zeugen können.

Spender oder Empfänger - wer hat das Elternrecht?

Der Ethikrat tritt dafür ein, die Methode für "überzählige" Embryonen zuzulassen. Dabei sollte klar geregelt werden, dass die elterlichen Rechte und Pflichten vom Spenderehepaar aufgehoben werden und an das Empfängerpaar übergehen, erläuterte die Vorsitzende des Ethikrates, Christiane Woopen. Das heißt, mit dem Zeitpunkt des Embryotransfers sollte dem Empfängerpaar die rechtliche Elternschaft übertragen werden.

Nach den Vorstellungen des Ethikrates soll eine zentrale Einrichtung zwischen Spender- und Empfängereltern vermitteln. Dafür sollen bestimmte Kriterien gelten, die sich am Wohl der Kinder ausrichten sollen.

Kinder sollen Abstammung zurückverfolgen können

Zudem solle das Kind das Recht erhalten, Kenntnis über seine Abstammung zu erhalten, fordert der Ethikrat. Dafür solle eine zentrale Dokumentationsstelle eingerichtet werden, wo die Kinder ab dem 16. Lebensjahr Informationen über ihre genetische Herkunft erhalten können.

Kritiker fürchten Missbrauch

Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU), äußerte die Befürchtung, eine Regulierung der Embryonenadoption könne missbraucht werden. Die Nachfrage könne steigen und es könnten Anreize entstehen, Embryone eigens dafür herzustellen. "Die wachsende Zahl von Kinderwunscheltern, die ins Ausland reisen, zeigt eine Tendenz auf."

"Es muss sichergestellt sein, dass es sich dabei um Ausnahmefälle handelt und die Produktion überzähliger Embryonen zukünftig möglichst vermieden wird", erklärte der Grünen-Abgeordnete Harald Terpe.

Das ist laut Embryonenschutzgesetz verboten

Verboten ist in Deutschland die Leihmutterschaft, bei der eine Frau das Kind für eine andere Frau austrägt. Bei der Embryonenadoption geht es aber nicht darum. Vielmehr ist es das Ziel, dass die Empfängerin das Kind nach der Geburt behält.

Unzulässig ist es außerdem, einer Frau einen Embryo zum Zweck der Spende an eine andere zu entnehmen. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, die Eizelle einer Frau mit der Absicht künstlich zu befruchten, sie später einer anderen zu übertragen.

Wie oft kommt Embryonenspende in Deutschland vor?

Der Ethikrat berichtet in seinem Gutachten unter Berufung auf das "Netzwerk Embryonenspende" von 15 Schwangerschaften, von denen sieben vollendet wurden. So sind insgesamt neun Kinder entstanden. Bis Ende 2015 gab es demnach 179 Anfragen für eine Spende und 141 Paare wurden in die Empfängerliste aufgenommen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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