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Vaterschaft: Eingefrorene Embryonen bleiben vaterlos


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Eingefrorene Embryonen bleiben vaterlos

Von afp, t-online
02.02.2017Lesedauer: 2 Min.
Wer ist der Vater einer befruchteten Eizelle? Niemand, urteilte der BGH.
Wer ist der Vater einer befruchteten Eizelle? Niemand, urteilte der BGH. (Quelle: Symbolbild/dpa-bilder)
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Ein Mann aus Deutschland hat alles darangesetzt, seine Vaterschaft fΓΌr neun Embryonen anerkennen zu lassen, die eingefroren in einer Fortpflanzungsklinik in den USA liegen. Nun ist er mit seinem Anliegen auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Die neun Embryonen waren bei der kΓΌnstlichen Zeugung der beiden TΓΆchter des Manns aus dessen Sperma und Eizellen einer Spenderin in Kalifornien entstanden. Der Mann hatte sich laut Bundesverfassungsgericht dazu "bewusst" in die USA begeben, um das deutsche Verbot zur Leihmutterschaft zu umgehen.

BGH: Vaterschaft wird erst nach Geburt festgestellt

Der KlΓ€ger hatte angegeben, er wolle die in den USA befindlichen Embryonen "zur Geburt fΓΌhren". Allerdings blieb er mit der Forderung, vorab seine Vaterschaft feststellen zu lassen, durch alle Gerichtsinstanzen hindurch erfolglos. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zuletzt, dass dies nach deutschem Recht grundsΓ€tzlich erst mit der Geburt erfolgt.

BegrΓΌndung des KlΓ€gers ΓΌberzeugt Richter nicht

Den VerfassungshΓΌtern zufolge legte der KlΓ€ger nicht plausibel dar, dass die vorgeburtliche KlΓ€rung seines Vaterschaftsstatus zum Schutz der in den USA eingefrorenen Embryonen erforderlich sein kΓΆnnte. Deshalb mΓΌsse das Gericht auch nicht prΓΌfen, ob der Mann sich auf das Grundgesetz berufen kann, um nach deutschem Recht einen Status zu erlangen, der dem Schutz der im Ausland befindlichen Embryonen dienen soll.

Komplizierter Elternstatus

In letzter Zeit mussten sich deutsche Gerichte mehrmals mit kniffligen FΓ€llen von Elternschaft beschΓ€ftigen. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten, in anderen LΓ€ndern dagegen legal. Deshalb erfΓΌllen sich manche Paare den Kinderwunsch mit Hilfe eine Leihmutter im Ausland. Kompliziert wird es bei der Anerkennung des Elternstatus.

Nach deutschem Recht gilt die Leihmutter als Mutter des Kindes. Der Samenspender kann sich als biologischer Vater anerkennen lassen, doch seine Partnerin muss das Kind adoptieren. Noch komplizierter wird es, wenn homosexuelle Paare eine Leihmutter beauftragen und sich als Eltern des Kindes eintragen lassen wollen.

2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass zwei schwule Lebenspartner beim Standesamt beide als Eltern eines Kindes eingetragen werden dürfen, das sie von einer Leihmutter in Kalifornien austragen ließen. In diesem speziellen Fall folgten die Richter der Auffassung des kalifornischen Obergerichts, dass eine Leihmutter in dem US-Bundesstaat keinen Elternstatus hat.

Wichtiger Hinweis: Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Γ„rzte. Die Inhalte von t-online kΓΆnnen und dΓΌrfen nicht verwendet werden, um eigenstΓ€ndig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.
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