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Smart-Meter-Urteil: 884 Euro für Einbau nicht zulässig


Verbraucherzentrale Bundesverband klagt
900 Euro für Smart-Meter-Einbau: Gericht stoppt überhöhte Preise

Von t-online, jb

Aktualisiert am 20.09.2025Lesedauer: 2 Min.
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Ein Techniker installiert einen Smart Meter (Symbolbild): Gericht stoppt überhöhte Einbaukosten. (Quelle: Markus Scholz/dpa/dpa-bilder)
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Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft verlangte für den Einbau eines Smart Meters fast 900 Euro. Verbraucherschützer halten den Preis für zu hoch.

Das Landgericht Halle hat entschieden, dass die Mitteldeutsche Netzgesellschaft (Mitnetz Strom) für den Einbau eines Smart Meters (intelligenter Stromzähler) auf Kundenwunsch keine überhöhten Preise verlangen darf. Der Netzbetreiber verlangte bis zu 884 Euro, obwohl das Gesetz damals nur 30 Euro als angemessen ansah. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte daraufhin geklagt.

Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft bot Haushalten mit einem Jahresverbrauch von weniger als 3.000 Kilowattstunden (kWh) im Januar 2025 an, einen Smart Meter für 883,86 Euro einzubauen. Wer zwischen 3.000 und 6.000 kWh verbrauchte, sollte 643,86 Euro zahlen. Nach Ansicht des Gerichts waren diese Beträge um ein Vielfaches zu hoch.

Diese Behauptung konnte das Unternehmen nicht entkräften – im Gegenteil: Bereits im Februar senkte es den Preis auf 99,50 Euro. Damit habe Mitnetz Strom selbst gezeigt, dass die zuvor geforderten Beträge von mehreren Hundert Euro unangemessen waren, so die Richter.

Richter geben Verbraucherschützern Recht

Die Richter folgten damit der Auffassung der Verbraucherschützer.

Zwar erlaubt das Messstellenbetreibergesetz den Netzbetreibern, für den Einbau eines Smart Meters ein angemessenes Entgelt zu verlangen. Doch Anfang 2025 lag dieses bei bis zu 30 Euro. Mit den geforderten Beträgen von mehr als 600 beziehungsweise 800 Euro überschritt Mitnetz Strom diese Grenze deutlich.

Im Februar 2025 wurde die gesetzliche Regelung angepasst: Seitdem gilt eine Preisobergrenze von 100 Euro als angemessen. Genau in diesem Zeitraum senkte das Unternehmen seinen Preis auf 99,50 Euro.

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler mit Kommunikationsmodul. Er überträgt die Verbrauchsdaten automatisch an den Energielieferanten und Netzbetreiber. Verbrauchern hilft er beim Stromsparen, da sie hierdurch ihre Verbrauchsdaten stets im Blick haben und so energiehungrige Geräte schneller entdecken. Außerdem können Verbraucher mit diesem Gerät in Echtzeit sehen, was Strom gerade kostet und ihre Verbrauchszeiten an den Strompreis anpassen. Der Einbau ist bis 2032 Pflicht für Haushalte mit über 6.000 kWh Jahresverbrauch, Haushalte mit Solaranlage und einer Leistung über 7 kWp oder steuerbare Geräte wie Wallboxen.

Klares Signal an Smart Meter-Branche

"Wer sich freiwillig für einen Smart Meter entscheidet, darf nicht mit überhöhten und völlig unangemessenen Preisen für den Einbau konfrontiert werden", erklärt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. "Das Urteil sendet ein klares Signal an die Branche, für den gewünschten Einbau der Geräte ausschließlich angemessene Preise abzurufen."

Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft ist jedoch nicht das einzige Unternehmen mit überhöhten Einbaupreisen für den freiwilligen Smart-Meter-Einbau. Derzeit laufen noch Verfahren gegen Westnetz GmbH (Landgericht Bochum; AZ: I-18 O 20/25) und LEW Verteilnetz GmbH (Landgericht Augsburg, AZ: 083 O 2120/25).

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale Bundesverband, Pressemitteilung liegt der Redaktion vor.
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