Ineffizientes Heizen Bundesland verbietet Stromheizungen ab 2026

Während sich viele über das geplante Ende von Gas- und Öl-Heizungen echauffieren, geht das Bundesland Hamburg noch weiter. Elektroheizungen sind im Visier.
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch einfach als "Heizungsgesetz" geläufig, wird festgelegt, wie deutsche Haushalte in Zukunft ohne fossile Brennstoffe heizen können. Zu den bekanntesten Möglichkeiten gehören Fernwärme, Wärmepumpe und Pelletheizungen. Es werden aber auch sogenannte Stromdirektheizungen explizit als klimafreundliche Option genannt. Tatsächlich können Elektroheizungen, wenn sie nur erneuerbaren Strom nutzen, klimafreundlich sein. Trotzdem sind sie ab Ende des Jahres im Bundesland Hamburg verboten.
Hamburg verbietet Stromdirektheizungen ab 2026
Das ist im Hamburger Klimaschutzgesetz geregelt, das zuletzt im Jahr 2023 novelliert wurde. Die Beschränkung von Elektroheizungen wurde jedoch bereits 2020 in das Gesetz aufgenommen. Demnach dürfen ab dem 1. Januar 2026 keine neuen Stromdirektheizungen fest installiert werden. Auch die Ersetzung von Bestandsanlagen durch Elektroheizungen ist nicht zulässig.
Ausgenommen sind lediglich Fälle, in denen der Einbau einer festen Stromdirektheizung alternativlos ist. Dies muss schriftlich nachgewiesen werden. Eigentümer müssen diesen Nachweis zehn Jahre lang aufbewahren und auf Anfrage vorlegen können.
Infrarotheizungen und Nachtspeicher auch betroffen
Es gibt verschiedene Formen der Stromdirektheizung, die alle vom Verbot in Hamburg betroffen sind:
- Elektro-Konvektionsheizungen
- Elektro-Fußbodenheizungen
- Infrarotheizungen
- Elektrospeicherheizungen/Nachtspeicherheizungen
- Elektro-Zentralheizungen
Das Problem bei diesen Stromheizungen ist, dass sie im Vergleich zu strombasierten Systemen wie Wärmepumpen extrem ineffizient sind und dadurch im Betrieb teuer werden. Denn eine Stromdirektheizung benötigt für die Wärmeerzeugung ungefähr viermal so viel Strom wie eine Wärmepumpe. Eine Wärmepumpe erzeugt den Großteil der Wärme aus der Umgebungstemperatur; nur 25 Prozent der Wärme stammen direkt vom Strombezug.
Aus diesem Grund sind Elektroheizungen beim aktuellen Strommix (rund 60 Prozent erneuerbare Energien) sogar für mehr CO2-Ausstoß verantwortlich als eine Gasbrennwerttherme. Deshalb sind sie in Deutschland auch nicht förderfähig.
Auch in der Schweiz werden Elektroheizungen verboten
Der Vorteil einer Elektroheizung ist: Sie sind sehr günstig in der Anschaffung. Je nach Art liegen die Kosten bei zwischen 500 und 2.000 Euro. Verglichen mit einer Wärmepumpe (ca. 30.000 Euro) ist das natürlich unschlagbar. Allerdings ist sie dann im Betrieb teuer. Laut der Energieberatung der Verbraucherzentrale erhöht sich eine herkömmliche Stromrechnung durch den Einsatz einer Elektroheizung um das Fünf- bis Zehnfache.
Nicht nur in Hamburg sind Stromdirektheizungen nicht mehr erlaubt: In fast allen Kantonen der Schweiz müssen Immobilieneigentümer diese Heizungen nach und nach gegen effizientere Systeme austauschen. Dort müssen bestehende Anlagen bis zu einer bestimmten Frist ersetzt und außer Betrieb genommen werden. Je nach Kanton liegt diese Frist zwischen 2032 und 2037. In einigen Kantonen gibt es keine Frist, aber den Eigentümern wird geraten, auf effizientere Systeme umzusteigen.
- landesrecht-hamburg.de: "§ 11 Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) – Verbot von Heizungen mit Stromwiderstand"
- erneuerbarheizen.ch: "Sanierungsfristen für Elektroheizungen" (Deutsch)
- bmwsb.bund.de: "Kurzinfo: Stromdirektheizung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz (WPG)"
- verbraucherzentrale-energieberatung.de: "Elektrische Direktheizung – Lohnt sich das?"