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Kommunale Wärmeplanung: So weit sind die Städte


Aktueller Stand
Warum die Wärmeplanung in Gemeinden stockt


10.10.2025Lesedauer: 3 Min.
Wärmepumpe vor einem EinfamilienhausVergrößern des Bildes
In Neubaugebieten sind Wärmepumpen häufig zu sehen. (Archivbild) (Quelle: Daniel Reinhardt/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)
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Viele Städte haben ihre Wärmeplanung fast abgeschlossen. Doch kleine Gemeinden kämpfen mit Geld- und Personalmangel und warten auf klare Vorgaben der Länder.

In rund acht Monaten müssen Deutschlands Großstädte (über 100.000 Einwohner) ihre kommunale Wärmeplanung abschließen. Kleinstädte (unter 100.000 Einwohner) haben dafür noch gut zweieinhalb Jahre Zeit. Zwar ist das Ende der Frist zumindest für die Großstädte nah, doch aktuelle Zahlen zeigen, dass die meisten von ihnen gut aufgestellt sind.

Laut dem KWW-Wärmewendenatlas haben bereits 66 Prozent der großen Kommunen mit der Planung begonnen, die übrigen 34 Prozent sind schon fertig. Zwei Drittel der mittleren Kommunen (10.000 bis 100.000 Einwohner) befinden sich ebenfalls im Planungsprozess, wobei knapp jede fünfte (18 Prozent) die Planung bereits abgeschlossen hat. Bei ebenso vielen ist der Stand allerdings unbekannt.

Wie weit die kleineren Kommunen mit unter 10.000 Einwohnern insgesamt gekommen sind, ist ebenfalls weniger bekannt. Lediglich 41 Prozent geben an, dass sich die Planung derzeit in Arbeit befindet, fünf Prozent sind bereits fertig. Dabei ist diese Gruppe mit 9.149 Kommunen die weitaus größte. Die meisten von ihnen liegen in Bayern, Rheinland-Pfalz, aber auch in Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein ist ihre Zahl hoch.

Fehlendes Personal, wenig Geld

Die Planung kommt teilweise nur schleppend voran, da unter anderem finanzielle Mittel und Personal fehlen. Auch die politische Unsicherheit darüber, wie es mit der Wärmewende weitergeht, sei ein Hindernis, erklärt Alexander Averhoff, Referatsleiter für Kommunalwirtschaft, erneuerbare Energien und Katastrophenschutz beim Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Damit meint Averhoff die Ankündigung der Koalition, das Gebäudeenergiegesetz – oder zumindest den Teil, der als "Heizungsgesetz" bekannt ist – ändern zu wollen. Doch dieses ist teilweise mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) verknüpft. Und das wiederum bildet eine zentrale Grundlage für die kommunale Wärmeplanung.

Überdies gibt es innerhalb der Bundesländer eigene Gesetze, die bei der kommunalen Wärmeplanung beachtet werden müssen. Kommunen sind bei ihrer Arbeit also nicht nur vom GEG und WPG, sondern auch von den Regelungen ihres jeweiligen Bundeslandes abhängig. Ausgenommen sind Kommunen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 mit der Planung begonnen haben – an diesem Tag ist das WPG in Kraft getreten. Für sie gilt eine spezielle Regelung, sofern die Planung im Rahmen der Kommunalrichtlinie gefördert wurde.

Unterschiedliche Regeln in den Ländern

Auch auf Landesebene gibt es große Unterschiede. Einige Länder haben bereits 2024 eigene Gesetze oder Verordnungen zur Wärmeplanung beschlossen, beispielsweise Baden-Württemberg. Das Bundesland arbeitet derzeit sogar an einer Novelle, um das Landesrecht an das Bundesgesetz anzupassen und somit auch kleinere Gemeinden einzubeziehen.

In Mecklenburg-Vorpommern soll voraussichtlich in den nächsten Wochen oder Monaten für alle Kommunen Klarheit herrschen. Sachsen ist zwar schon etwas weiter, dort ist die Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) Anfang Juli 2025 in Kraft getreten – allerdings fehlt das Geld.

Hintergrund: Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Bis 2045 soll Deutschlands Wärmeversorgung klimaneutral werden. Das heißt, dass fossile Brennstoffe verboten sind und allgemein beim Heizen keine CO2-Emissionen mehr ausgestoßen werden dürfen. Dafür muss ein großer Teil der bestehenden Heizsysteme ersetzt werden. Denn aktuell wird der größte Teil der Wärme hierzulande mit Öl und Erdgas erzeugt.

Um das zu ändern, hat die Bundesregierung das Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschlossen. Es verpflichtet Städte und Gemeinden, konkrete Pläne zu erstellen, wie sie ihre Wärmeversorgung Schritt für Schritt klimafreundlich umbauen wollen.

Dabei gilt, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 und kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028 ihre Pläne – die sogenannte kommunale Wärmeplanung – vorlegen müssen. Dieser Plan zeigt, welche klimafreundlichen Heizoptionen sich für das jeweilige Gebiet eignen. Dazu zählen etwa zentrale Lösungen wie Fernwärme aus Geothermie, Solarthermie oder Abwärme.

Ist eine zentrale Wärmeversorgung nicht möglich, sind dezentrale Heizsysteme möglich wie Wärmepumpen, Biomasse- (Pellets-) oder Hybridheizungen. Gasheizungen und Ölheizungen, die fossile Brennstoffe nutzen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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