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Gasnetze: Reiche-Ministerium will Stilllegung ermöglichen


Ministerium mit Entwurf
Reiche legt Plan zur Stilllegung der Gasnetze vor


Aktualisiert am 06.11.2025 - 17:05 UhrLesedauer: 3 Min.
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Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU): Ihr Ministerium hat ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Gas- und Wasserstoffrichtline erarbeitet. (Quelle: IMAGO/imago)
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Die Bundesregierung plant den geordneten Ausstieg aus fossilem Erdgas. Dazu liegt nun ein Referentenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium vor.

Deutschland bereitet sich auf das Ende der Nutzung von fossilem Erdgas vor. Bis 2045 soll das Land klimaneutral werden – doch bis dahin ist der Weg noch lang. Eines der Hindernisse, mit denen sich Energieversorger konfrontiert sehen, betrifft die Gasnetze. Nach aktuellem Recht sind sie verpflichtet, Verbraucher mit Erdgas zu versorgen, wenn diese das wünschen. Die Stilllegung von Gasnetzen ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich. Das passt aber nicht mehr zu den Klimazielen.

Deshalb plant die Bundesregierung auch eine Änderung des Energiewirtschaftsrechts – und nach Informationen von t-online soll das schneller gehen als bisher erwartet. Ein Referentenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium kursiert wohl seit einigen Wochen in Berlin und liegt jetzt auch der Redaktion von t-online vor. Mit diesem Gesetz soll es Stadtwerken und kommunalen Unternehmen grundsätzlich ermöglicht werden, Gasnetze stillzulegen und Verbraucher vom Gas abzuschneiden. Damit kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, das EU-Gaspaket von 2024 in deutsches Recht umzusetzen.

Bei sinkender Gasnachfrage muss ein Plan erstellt werden

Energieversorger sollen dem Entwurf zufolge frühzeitig sogenannte Netzentwicklungspläne für ihre Gasnetze erarbeiten. Diese Pläne bilden dann die rechtliche Grundlage für eine Umwidmung oder die Außerbetriebnahme der Netze. Die Pläne müssen erstellt werden, "sobald eine dauerhafte Verringerung der Erdgasnachfrage innerhalb der nächsten zehn Jahre [...] zu erwarten ist", heißt es im Entwurf. Die Pläne müssen durch eine zuständige Behörde genehmigt und in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

In diesen Plänen soll dann auch stehen, ob ein bestehendes Gasnetz auf andere, grüne Gase umgerüstet werden soll, oder ob das Netz außer Betrieb genommen wird. Alternativen zu Erdgas wären im Wesentlichen Wasserstoff oder Biomethan. Letzteres soll mit dem Gesetz künftig auch leichter und schneller ins bestehende Gasnetz eingespeist werden können.

Allerdings ist es aus heutiger Sicht nicht klar, wie viel Wasserstoff oder Biomethan wirklich in Zukunft nachgefragt werden wird. Der Hochlauf insbesondere des Wasserstoffmarktes beginnt gerade erst. Vorrangig dürfte die Industrie, die nur schwer auf strombasierte Lösungen umstellen kann, zum Zug kommen. Da für private Verbraucher andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen (Wärmepumpen, Pelletheizungen, Solarthermie), ist davon auszugehen, dass Gas in privaten Haushalten an Bedeutung verliert. Deshalb erwarten Energieexperten, dass große Teile des deutschen Gasnetzes nach 2045 nicht mehr verwendet werden.

Stadtwerke dürfen ohne Erlaubnis der Verbraucher handeln

Deshalb sollen Energieversorger und Stadtwerke erstmals auch das Recht bekommen, Verbraucher vom Gasnetz zu trennen, wenn sie keine weitere Verwendung für das Netz sehen. Dies soll ausdrücklich "ohne Zustimmung des betroffenen Letztverbrauchers" möglich werden. Das bedeutet, der Energieversorger kann über den Kopf des Verbrauchers hinweg eine Entscheidung treffen. Bei der Erstellung der Netzpläne soll die Öffentlichkeit im Netzgebiet beteiligt werden. Die Verbraucher müssen lange im Voraus – mehrmals – über die Stilllegung und mögliche Trennung vom Gasnetz informiert werden:

  • Das erste Mal muss die Information zehn Jahre vor dem geplanten Termin schriftlich an die Verbraucher gehen.
  • Das zweite Mal fünf Jahre vor dem festgesetzten Termin,
  • und dann wieder zwei Jahre, sechs Monate und zwei Wochen vor dem geplanten Termin.

Dabei müssen die Energieversorger mitteilen, warum der Verbraucher vom Gasnetz getrennt wird und welche Alternativen er zur Wärmeerzeugung haben wird. Außerdem muss erläutert werden, welche finanziellen Unterstützungs- und Förderungsmöglichkeiten es für die Umrüstung der Heizung gibt.

Keine Pflicht zum Rückbau der Gasnetze

Für die Stadtwerke und Energieversorger besonders wichtig: Die Gasnetze sollen nicht zurückgebaut werden müssen. Dies würde erhebliche Personalressourcen binden und außerdem viel Zeit und Geld kosten, weshalb die Energieversorger dafür plädiert haben, dass es keine pauschalen Rückbaupflichten gibt. Diesem Wunsch ist das Wirtschaftsministerium offenbar nachgekommen: Grundstückseigentümer sollen demnach stillgelegte Leitungen dulden müssen, sofern es keine zwingenden anderen Gründe gibt, weshalb die Leitungen entfernt werden müssen.

Zudem legt die Novelle des EnWG fest, dass es nach 31. Dezember 2049 keine neuen Verträge über die Lieferung von Erdgas geben darf. Einzige Ausnahme: Wenn stattdessen das CO2 im sogenannten CCS-Verfahren gespeichert wird, und dies auch garantiert gespeichert werden kann. Damit würde man den Schadstoff unter der Erde lagern – ein Prozess, der gerade erst in der Entwicklung ist.

Der Entwurf dürfte in der Energiebranche positiv ankommen. Denn damit bekämen betroffene Energieversorger die lang ersehnte Planungssicherheit. Bis über das Gesetz final abgestimmt ist, dürfte allerdings noch etwas Zeit vergehen: Nach der internen Abstimmung geht das Gesetz erst noch ins Kabinett, danach muss es im Bundestag beschlossen werden. Bis spätestens August 2026 muss das Gesetz aber beschlossen sein.

Verwendete Quellen
  • Referentenentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz, liegt der Redaktion vor
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