Energieeffizienz und Einbruchschutz Diese Smart-Home-Geräte bezuschusst der Staat

Smarte Technik kann beim Energiesparen helfen und schützt vor Einbrechern. Wer clever ist, bekommt sogar Zuschüsse vom Staat.
Ob smarte Thermostate, intelligente Türen oder automatische Beleuchtungen: Viele Geräte machen den Alltag komfortabler, sicherer und effizienter. Ihre Anschaffung ist jedoch oft recht teuer. Was viele Verbraucher nicht wissen: Für den Einbau solcher Systeme können sie eine finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zahlreiche Smart-Home-Elemente. Und auch Steuervorteile sind möglich.
Wie hoch und in welcher Form die finanzielle Unterstützung dabei ausfällt, hängt zum einen von der Anschaffung, zum anderen vom Förderprogramm ab. Ein kurzer Überblick.
BEG: Förderung für Raumthermostate, Smart Meter und Co.
Wenn Sie Ihr Zuhause energieeffizienter gestalten möchten, erhalten Sie hierfür von der Bafa Unterstützung. Das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" sieht hierfür einen Zuschuss bis zu 15 Prozent vor. Können Sie darüber hinaus noch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen, gibt es noch einmal 5 Prozent obendrauf. Insgesamt sind so bis zu 12.000 Euro Zuschuss möglich – also geschenkt (förderfähige Kosten maximal 30.000 Euro; mit Sanierungsfahrplan bis zu 60.000 Euro).
Im Bereich Smart Home werden Komponenten gefördert, die den Strom- und Wärmeverbrauch erfassen, steuern und optimieren. Dazu zählen zum Beispiel:
- Smart-Meter (intelligente Stromzähler)
- Mess- und Steuertechnik für Heizung, Licht und Klimaanlage
- elektronische Heizkörper- oder Raumthermostate
- Systeme zur Verbrauchsanalyse für Strom, Wasser und Wärme
- Sensoren für Raumklima, Fenster und Türen
- Bewegungsmelder
- Türkommunikationsanlagen mit personalisierten Zutrittsrechten
- automatische Rollläden, Jalousien oder Lichtsteuerungen
- plus die erforderlichen Elektroarbeiten hierfür.
Wichtig: Sie müssen den Antrag auf Zuschuss vor dem Beginn der Anschaffung und Umsetzung stellen. Zudem benötigen Sie dafür die Unterstützung durch einen Energieberater und einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. Zwar können Sie alles auch in Eigenregie umsetzen. Dann werden jedoch nur die Materialien bezuschusst.
Noch mehr staatliche finanzielle Unterstützung erhalten Sie, wenn Sie eine größere energetische Sanierung planen und den Bafa-Zuschuss mit einem KfW-Ergänzungskredit (KfW-Kredit 261) kombinieren. Der Kreditrahmen beträgt hierbei bis zu 150.000 Euro, der Zinssatz beträgt mindestens 2,3 Prozent effektiv. Hinzu kommt, dass es bei dem KfW-Kredit einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von maximal 20 Prozent geben kann. Das heißt, sie müssen teilweise bis zu einem Fünftel des gewährten Kredites nicht zurückzahlen. Dafür müssen die Sanierungsmaßnahmen aber zu einem Effizienzhaus-Standard führen (etwa EH 40 oder besser).
KfW: Zuschuss für Überwachungskameras, Alarmanlagen und Co.
Mit dem Programm "Altersgerecht umbauen" (Kredit 159) der KfW gibt es nicht nur Zuschüsse für ein barrierefreies Zuhause. Auch Maßnahmen, die den Einbruchschutz erhöhen, sind möglich. Dabei spielt das Alter des Antragsstellers keine Rolle. Was zählt, sind technische Anforderungen wie beispielsweise Montagehöhe der Schalter.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gewährt die KfW einen Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zu einem effektiven Zinssatz ab 2,28 Prozent. Zum Vergleich: Viele Hausbanken verlangen für ähnliche Modernisierungskredite ab 4,5 Prozent effektiven Jahreszins.
Gefördert werden unter anderem:
- Motoren und Steuerungen für Fenster, Türen, Rollläden, Tore
- smarte Beleuchtung, Heizungs- und Sicherheitssysteme
- Türkommunikation, Bewegungsmelder, Alarmtechnik wie Überwachungskameras
- Fenster- und Türsensoren, die automatisch schließen und warnen
Wichtig: Auch bei der KfW muss der Antrag gestellt werden, bevor die Produkte gekauft und installiert werden.
Info
Die KfW weist darauf hin, dass diese Geräte zwar mithilfe von Smartphones gesteuert werden. Doch die Anschaffung eines neuen Mobilfunkgerätes, etwa iPhone, Galaxy- oder Pixel-Smartphone, bezuschusst sie nicht.
Steuervorteile nutzen
Wenn keine der genannten Förderungen für Sie infrage kommt oder Sie bereits Maßnahmen durchgeführt haben, können Sie alternativ einen Steuerbonus in Anspruch nehmen. Dabei wird die Einkommensteuer über drei Jahre hinweg um bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten reduziert.
Für diesen Steuerbonus kommen unter anderem Smart-Home-Systeme infrage, die den Energieverbrauch senken – wie Heizungs-, Licht- oder Lüftungssteuerungen. Dient die Technik hingegen nur dem Einbruchschutz (Überwachungskameras, Alarmanlagen), können Sie sie nicht geltend machen.
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Um den Steuerbonus in Anspruch nehmen zu können, ist die Beratung durch einen Energieberater nicht erforderlich. Allerdings müssen alle Arbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt und bescheinigt werden.
Staatliche Zuschüsse: Was bringen sie?
Die Förderprogramme können eine finanzielle Entlastung bieten. Dennoch sollten Sie bedenken, dass es sich hierbei um zinsgünstige Kredite handelt. Das heißt, der Staat schenkt Ihnen die Smart-Home-Elemente nicht, sondern macht ihre Finanzierung günstiger – vor allem im Vergleich zu den Finanzierungsmodellen bekannter Elektro- und Onlineshops.
- bafa.de: "Förderprogramm im Überblick – Effiziente Gebäude" (Deutsch)
- kfw.de: "Förderprodukte für Bestandsimmobilien" (Deutsch)
- kfw.de: "Einbruchschutz – Investitionszuschuss und Kredit" (Deutsch)
- kfw.de: "Altersgerecht Umbauen (159)" (Deutsch)
- kfw.de: "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Kredit (261, 262)" (Deutsch)
- kfw.de: "Smart Home – Fördermöglichkeiten für intelligente Haustechnik" (Deutsch)
- energie-fachberater.de: "KfW-Förderung für das Smart Home" (Deutsch)
- gira.de: "Smart Home: BEG-Förderung für intelligente Gebäudetechnik" (Deutsch)


