Das sagen Experten Warum Sie die Tür hinter sich nicht zuziehen sollten

Ist es übertrieben, die Tür abzuschließen, wenn man nur kurz Gassi oder zum Nachbarn geht? Die Antwort der Experten ist eindeutig.
Wer nur eben schnell für ein kurzes Gespräch zum Nachbarn hinüber oder mit seinem Hund einmal um den Block gehen möchte, zieht die Wohnungstür meist nur zu. Doch laut der Polizei reicht das nicht aus. "Haus- bzw. Wohnungstüren sollten grundsätzlich immer abgeschlossen werden", mahnt sie. "Denn das sind genau die Gelegenheiten, die von Einbrechern ausgenutzt werden."
Die Statistiken bestätigen das. Denn das Aufhebeln von Türen zählt zu den häufigsten Arten, wie Kriminelle in ein Haus oder eine Wohnung gelangen. Nicht nur, weil der Aufwand gering und die Einbruchmethode vergleichsweise unauffällig, weil leise, ist. Auch das Ergebnis ist besser: "Unabhängig von der Art des Tatobjekts und der Tatklärung wurde bei den Taten, bei denen der Täter sich Zugang über das 'Aufhebeln' von Türen [...] verschafft hat, eine höhere Beute erzielt", resümiert die Polizei NRW.
Versicherungsschutz nur bei Abschließen
Besser ist es, die Tür abzuschließen. Sonst greift in diesen Fällen die Versicherung nicht. Denn laut der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) gilt das "Alles oder Nichts"-Prinzip. Da heißt: Der Versicherungsnehmer muss alles dafür tun, Kriminelle fernzuhalten. Dazu zählt auch, die Tür ordnungsgemäß ab- und die Fenster zuzuschließen.
Ob der Schlüssel beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses nur einmal oder gar zweimal umgedreht werden muss, ist aktuell noch strittig und hängt laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) vom Einzelfall ab.
Erhalten Sie Antworten aus Tausenden t-online-Artikeln.
Antworten können Fehler enthalten und sind nicht redaktionell geprüft. Bitte keine personenbezogenen Daten eingeben. Mehr Informationen. Bei Nutzung akzeptieren Sie unsere Datenschutzhinweise sowie unsere t-online-Assistent Nutzungsbedingungen.
Übrigens: Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), muss die Tür nicht abgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer nur kurz in seinen eigenen Garten geht und somit in der unmittelbaren Nähe seiner Tür bleibt.
An Fenstersicherung denken
Und auch Fenster sollten niemals gekippt oder gar offen gelassen werden, wenn der Bewohner nur kurz das Haus verlässt. Denn vor allem im Sommer nutzen Kriminelle diese spontane Gelegenheit gern, um sich zu bereichern.
- polizei.nrw "Wohnungseinbruchdiebstahl"
- polizei-dein-partner.de: "Einbruchschutz intensiv"
- gdv.de: "Einbruchdiebstahl – Statistik & Definition"
- Einbruch-Report 2015, liegt der Redaktion vor