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Eine Bankbürgschaft gibt Sicherheit beim Bau eines Hauses


Hausbau
Eine Bankbürgschaft gibt Sicherheit beim Bau eines Hauses

cf (CF)

23.11.2011Lesedauer: 1 Min.
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Eine Bankbürgschaft kann verhindern, dass Sie vor existenzbedrohlichen Schwierigkeiten stehen, wenn Ihr Bauunternehmen plötzlich bankrottgeht, ehe Ihr Hausbau abgeschlossen ist.

Bankbürgschaft als Bedingung für Vertragsabschluss

Wenn Sie einen Hausbau planen, sollten Sie sowohl die Fertigstellung eines im Bau befindlichen Hauses als auch die darauf folgende Gewährleistungszeit durch eine Bankbürgschaft absichern lassen. Eine solche Sicherheit sollten Sie als Bauherr bereits beim Vertragsabschluss zur Bedingung machen. Die Zahl der kompletten Katastrophen, bei denen Zulieferer gar bislang unbezahlte Bauteile zur Schuldentilgung wieder abmontieren, ist verhältnismäßig gering. Dennoch gilt wie so oft: Vorsicht ist besser als Nachsicht – vor allem, wenn es um Ihren Hausbau und Ihre finanzielle Sicherheit geht.

Sicherheit durch Versicherung?

Eine weitere Möglichkeit der Absicherung für Sie wäre die Baugarantieversicherung. Allerdings ist sie hierzulande anders als in Frankreich noch nicht verpflichtend, und so bleibt es den Baugesellschaften überlassen, ob sie einen derartigen Schutz anbieten wollen. Außerdem sollten Sie einen genauen Blick auf die Bedingungen werfen, wenn diese Versicherung abgeschlossen wurde: Wann greift sie? Gibt es Ausschlussgründe? Ist möglicherweise eine Selbstbeteiligung gefordert?

Bankbürgschaft als Signalwirkung

Die Forderung einer Bankbürgschaft kann auch zum Testen der Bonität der jeweiligen Baugesellschaft herangezogen werden: Eine finanziell gut gepolsterte Firma hat in der Regel keinen Grund, sich gegen eine solche Sicherheitsleistung zu sperren. Lehnt sie diese dennoch kategorisch ab, weil sie beispielsweise bei ihrer Hausbank gar keine Bürgschaft mehr bekommt, ist Vorsicht geboten: Womöglich befindet sich die Gesellschaft bereits in einer finanziellen Schieflage. In einem solchen Fall sollten Sie möglichst von einem Vertragsverhältnis absehen.

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