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Immobilien: Beitragsbescheid zum Straßenausbau gut prüfen


Beitragsbescheid zum Straßenausbau gut prüfen

Von dpa
24.10.2017Lesedauer: 1 Min.
An den Kosten für einen Straßenausbau müssen sich die anrainenden Grundstückseigentümer beteiligen.
An den Kosten für einen Straßenausbau müssen sich die anrainenden Grundstückseigentümer beteiligen. Ein Erschließungsbeitrag ist in dem Fall jedoch nicht zulässig. (Quelle: David Ebener/dpa./dpa)
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Grundstückseigentümer sollten Beitragsbescheide zum Straßenausbau genau prüfen. Sie sind nach Angaben des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer oft fehlerhaft.

Fragen seien etwa: Wurde der umlagefähige Anteil an den Gesamtkosten korrekt ausgerechnet und auf die anliegenden Grundstücke aufgeschlüsselt? Hat die Kommune für das eigene Grundstück den richtigen Nutzungsfaktor angewendet?

Was ist der "Erschließungsbeitrag"?

Ein weiteres Detail: Geht es um einen "Erschließungsbeitrag"? Ein solcher Beitrag darf nur erhoben werden, wenn eine Straße neu gebaut wurde. Für Erneuerungen oder einen Ausbau ist er nicht zulässig, betont der Verband. Bei einem Erschließungsbeitrag ist der Kostenanteil, der auf die Anlieger umgelegt wird, in der Regel höher als der Beitrag für einen Straßenausbau.

Zweifelt man einen Bescheid an, sollte man in jedem Fall innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ansonsten gibt es keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Beitrages – auch wenn sich der Bescheid später als rechtswidrig herausstellen sollte.

Um Säumnisgebühren und Zinsen zu vermeiden, sollte man den geforderten Beitrag nach einem Widerspruch zunächst zahlen, rät der Verband. Werde der Bescheid abgelehnt, dann bleibt ein Monat Zeit für eine Klage beim Verwaltungsgericht.

Es gibt Ausnahmen

Eventuell hat die Kommune vor der Erneuerung der Straße bei der Instandhaltung geschlampt. Das sei vor Gericht oft eine wichtige Frage, betonen die Experten. Es schadet also nicht, wenn Eigentümer von Schlaglöchern und Rissen in der anliegenden Straße Fotos machen. Diese können im Fall eines Rechtsstreits als Beweismittel dienen. Dem Verband zufolge müssen in 13 Bundesländern Eigentümer die Beiträge für den Straßenausbau bezahlen – Ausnahmen sind Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg.

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