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Immobilien: Bauherren sollten Haus regelmäßig kontrollieren


Bauherren sollten Haus regelmäßig kontrollieren

Von dpa
Aktualisiert am 30.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Protokoll einer Bauabnahme: Viele Mängel sind bei der Bauabnahme nicht sichtbar. Daher ist es ratsam, ein halbes Jahr vor Ende der Gewährleistungsphase eine Schlussbegehung durchzuführen.
Protokoll einer Bauabnahme: Viele Mängel sind bei der Bauabnahme nicht sichtbar. Daher ist es ratsam, ein halbes Jahr vor Ende der Gewährleistungsphase eine Schlussbegehung durchzuführen. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-bilder)
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Nach der Fertigstellung sollten Bauherren ihr Haus immer wieder überprüfen. Denn manche Mängel sind bei der Abnahme noch nicht erkennbar, sondern machen erst später Ärger.

Dazu gehören beispielsweise die schlechte Abdichtung des Kellers gegen Feuchtigkeit, Risse im innenliegenden Mauerwerk, abgeplatzter Putz durch falsch eingeputzte Dampfbremsfolien oder Schmutzfahnen und Feuchtigkeitsschäden an Fensterlaibungen. Auch eine schlechte Energiebilanz erkennen Bewohner erst, wenn der Energieverbrauch der Immobilie über den Erwartungen liegt.

Gewährleistungsfrist beachten

Viele dieser Mängel fallen unter die Gewährleistung. Bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die Frist für sie fünf Jahre ab Abnahme. Die Baufirma, die das mangelhafte Gewerk zu verantworten hat, muss die Mängel beheben. Damit die Bauherren nicht auf den Kosten sitzenbleiben, müssen sie die Mängel rechtzeitig rügen. Sinnvoll ist deshalb eine Schlussbegehung ein halbes Jahr vor Ende der Gewährleistungsphase.

Verwendete Quellen
  • Verband privater Bauherren
  • Nachrichtenagentur dpa
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