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Immobilien: Den Wert einer Immobilie ermitteln


Den Wert einer Immobilie ermitteln

Von dpa
23.07.2018Lesedauer: 3 Min.
SachverstΓ€ndige nehmen eine Immobilie in Augenschein und prΓΌfen wichtige Dokumente, um den Wert zu ermitteln.
SachverstΓ€ndige nehmen eine Immobilie in Augenschein und prΓΌfen wichtige Dokumente, um den Wert zu ermitteln. Foto: Markus Schmidt/VPB. (Quelle: dpa)
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Dortmund (dpa/tmn) - Es kann viele GrΓΌnde geben, von einem Haus ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Denkbar ist, dass das Haus verkauft werden soll, aber die EigentΓΌmer zerstritten sind.

Vielleicht wird aber auch eine Immobile aus dem BetriebsvermΓΆgen in Privateigentum ΓΌberfΓΌhrt - auch dann muss ein kostenpflichtiges Wertgutachten her. Solche Gutachten werden von einem vereidigten und zertifizierten SachverstΓ€ndigen erstellt. Der Vorteil: Sie sind gerichtsfest.

BenΓΆtigen private VerkΓ€ufer und KΓ€ufer aber nur eine sachkundige EinschΓ€tzung, was sie wohl fΓΌr ihr Haus bekommen oder was sie bereit sein sollten zu zahlen, muss nicht unbedingt ein formelles Wertgutachten her, sagt Corinna Merzyn vom Verband Privater Bauherren (VPB). In solchen FΓ€llen ist es oft sinnvoller, dass ein qualifizierter BausachverstΓ€ndiger das Objekt begeht und neben einer Preisspanne auch nΓΆtige Folgeinvestitionen beziffert.

Soll es doch ein reines Wertgutachten sein, sind VerbΓ€nde wie der VPB oder der Bundesverband der SachverstΓ€ndigen und Fachgutachter (BDSF), aber etwa auch Industrie- und Handelskammern oder Immobilienmakler Ansprechpartner.

Wird bei einem Gerichtsverfahren etwa im Zusammenhang mit einer Scheidung das Wertgutachten einer Immobilie benΓΆtigt, sollte man im Vorfeld klΓ€ren, ob man einen SachverstΓ€ndigen selbst beauftragen kann oder ob das Gericht einen Gutachter vorgibt.

Ermittelt wird der Verkehrswert einer Immobilie auf Basis des Baugesetzbuches, der Immobilienwertermittlungsverordnung und der Wertermittlungsrichtlinien, erlΓ€utert der Dortmunder Architekt und Bauberater Wolfgang Szubin vom Verband Wohneigentum in Bonn hin.

Ein Faktor bei der Wertermittlung sind das GrundstΓΌck und seine Lage - Stadt oder lΓ€ndliche Gegend -, der andere Faktor ist das GebΓ€ude und sein Zustand. Je nach Immobilie wird fΓΌr die Wertermittlung das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren oder das Ertragswertverfahren zugrunde gelegt.

"Bei Ein- und ZweifamilienhΓ€usern wird in der Regel das Sachwertverfahren angewendet", erklΓ€rt Jens-Olaf BrΓΌck. Der SachverstΓ€ndige fΓΌr Immobilienbewertung und Immobilienvermittlung im hessischen Reichelsheim ist auch BDSF-Mitglied. Dabei liefern die von den GutachterausschΓΌssen der jeweiligen Kommune verΓΆffentlichten Bodenrichtwerte Orientierung fΓΌr den Wert eines GrundstΓΌcks.

Auch das Alter des GebÀudes spielt eine Rolle. "Je Àlter die Immobilie ist, desto grâßer ist die Wertminderung", so Szubin. Ein GebÀude, das Àlter als 80 Jahre ist, hat kaum noch Zeitwert - es sei denn, es wurde im Laufe der Jahre saniert und dadurch verjüngt.

Das Vergleichswertverfahren wird in der Regel bei der Wertermittlung von vergleichbaren GrundstΓΌcken sowie Reihen- und DoppelhΓ€usern angewendet. Basis fΓΌr die Wertermittlung ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. "Ab einer Immobilie mit drei Wohneinheiten wird davon ausgegangen, dass die Vermietung im Vordergrund steht - in diesem Fall kommt das Ertragswertverfahren als Bewertungsverfahren zum Zuge", erlΓ€utert BrΓΌck. Bei der Berechnung des Verkehrswertes werden der Bodenwert des GrundstΓΌcks sowie der GebΓ€udeertragswert, der sich aus den Mieteinnahmen und den Kosten fΓΌr die Bewirtschaftung der Immobilie ergibt, zugrunde gelegt.

Die Kosten des Gutachtens hÀngen von der Hausgrâße, aber auch vom Aufwand des Gutachters ab. Bei einem Einfamilienhaus kostet ein Gutachten in der Regel zwischen 1000 und 1500 Euro plus Mehrwertsteuer. Rein theoretisch sind auch Kurzgutachten mit einem Umfang von zwei bis drei Seiten mâglich. Entsprechend niedriger sind die Kosten. Der Nachteil: Kurzgutachten sind nicht gerichtsfest.

Wer glaubt, dass ein einmal erstelltes Wertgutachten auch noch im darauffolgenden Jahr gΓΌltig ist, der irrt. Das Gutachten weist den Wert der Immobilie zu einem bestimmten Stichtag auf. "Mit jedem Tag, der vergeht, verliert ein GebΓ€ude an Zeitwert", so Szubin.

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