Versicherungsfalle Wer bei Gasexplosionen auf den Kosten sitzen bleiben kann

Gasexplosionen sind selten, dennoch bleiben sie eine ernstzunehmende Gefahr. Was sind die Gründe? Und wie kann man die Gefahr reduzieren?
Gasexplosionen können die dramatische Folge eines Heizungslecks sein. Besonders, wenn dabei Menschen zu Schaden kommen. Die Bilder der Verwüstungen bleiben lange im Gedächtnis. Angesichts der hohen Zahl an alten Gasheizungen in Deutschland stellt sich die Frage, wie hoch das Explosionsrisiko wirklich ist – und was man tun kann, um die Gefahr zu bannen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Gasexplosion?
Laut dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks gab es im Jahr 2024 rund 15 Millionen Gasfeuerstätten. Etwa jede Dritte ist über 20 Jahre alt. Trotzdem ist das Risiko einer Gasexplosion vergleichsweise gering, sagen Experten.
Selten ist das Alter der Gasheizung der tatsächliche Grund für eine Explosion. In vielen Fällen wurden die Gasleitungen manipuliert, berichten Polizei und Verbände. Denn Gas gilt als relativ sicherer Energieträger.
Gasaustritt: Manipulation ist nicht immer Ursache
Doch auch wenn die Leitungen nicht manipuliert wurden, kann es zu einer Gasexplosion kommen. Bei der Verbrennung von Erdgas entstehen Abgase. Sie enthalten unter anderem Kohlenstoffdioxid, Stickoxide, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid und werden normalerweise über den Schornstein abtransportiert. Falls der Schornstein jedoch nicht regelmäßig gereinigt oder aus anderen Gründen blockiert wird, können die Abgase nicht nach draußen abziehen. Stattdessen gelangen sie in den Wohnbereich und erhöhen dort die Erstickungs- und Brandgefahr. Aber auch durch ein Leck an den Leitungen kann das Gas nach innen gelangen.
Hinzu kommt, dass Gas ein leicht entzündlicher Brennstoff ist. Bereits eine Konzentration von 4,5 Volumenprozent wird als "explosionsfähig" eingestuft. Um diesen lebensgefährlichen Wert zu erreichen, reicht es bereits aus, wenn im Winter nicht gelüftet wird und an der Heizung ein Gasleck ist. Dann genügt ein Funke oder eine Flamme und das Luft-Gas-Gemisch explodiert.
Übrigens: Je nach Menge, Druck und Temperatur des Gases kann es sowohl zu einer Verpuffung als auch zu einer Detonation kommen.
Bemerkt man ein Gasleck?
Erdgas ist von Natur aus geruchlos. Damit ein Austritt schnell auffällt, mischen Netzbetreiber Duftstoffe ein, erklärt der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW). Sie riechen stark nach Schwefel (faulen Eiern) oder Lösungsmitteln. Der unangenehme Geruch fällt schnell auf. Wer den Geruch nicht kennt, kann beim Netzbetreiber eine Geruchsprobe anfordern.
Zusätzlich können in Wohnungen Gasmelder installiert werden. Sie messen die Werte in der Luft und schlagen entsprechend Alarm. Die Gasmelder sind sinnvoll, da im Schlaf Gerüche kaum wahrgenommen werden. Ein CO-Melder ersetzt diese Geräte nicht. Allerdings kann er vor giftigem Kohlenmonoxid aus fehlerhaften Verbrennungen warnen.
Was ist bei Gasgeruch zu tun?
Da Erdgas leicht entzündlich ist, sollten Sie bereits bei einer geringen Konzentration handeln.
- Bewahren Sie Ruhe. Öffnen Sie Fenster und Türen, damit die Gaskonzentration in den Wohnräumen sinkt.
- Löschen Sie umgehend offenes Feuer. Rauchen Sie nicht. Betätigen Sie keine Schalter – auch nicht das Licht. Ziehen Sie alle Stecker; bereits elektronische Geräte können unter Umständen einen Funken auslösen.
- Verlassen Sie das Gebäude und rufen Sie erst draußen die Feuerwehr (112) und ggf. den Störungsdienst des Netzbetreibers an.
- Informieren Sie alle Mitbewohner und Nachbarn.
- Ist der Haupthahn erreichbar, schließen Sie ihn – aber nur, wenn das gefahrlos möglich ist. Setzen Sie sich nicht selbst einer erhöhten Gaskonzentration aus.
So können Sie das Risiko minimieren:
- Lassen Sie Ihre Gasheizung regelmäßig warten und beachten Sie die gesetzlichen Wartungsintervalle. Halten Sie sich an die Herstellerangaben und beauftragen Sie ausschließlich Fachbetriebe.
- Melden Sie Störungen umgehend dem Fachpersonal und lassen Sie diese schnellstmöglich beheben.
- Führen Sie mindestens einmal jährlich eine Sichtkontrolle ("Hausschau") durch – idealerweise vor Beginn der Heizsaison. Dabei helfen folgende Fragen: Sind Leitungen fest verlegt? Gibt es Rußspuren an Geräten? Gibt es sichtbare Leckagen? Fallen Ihnen Geräusche oder Gerüche auf? Achten Sie auf ausreichende Verbrennungsluft (keine verdeckten Lüftungsöffnungen) und freie Abgaswege.
Wer zahlt bei einer Gasexplosion?
Je nachdem, welche Schäden durch die Explosion entstanden sind, greifen verschiedene Versicherungen. Bei Schäden am Gebäude, nicht jedoch an der Einrichtung, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Ist der Hausrat beschädigt, greift die Hausratversicherung. Bei Personenschäden oder Schäden an fremdem Eigentum kann zudem die private Haftpflichtversicherung des Verursachers relevant werden.
Bei Mietwohnungen deckt in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Vermieters die Gebäudeschäden. Die Hausratversicherung des Mieters kommt für die Schäden an den Einrichtungsgegenständen des Versicherungsnehmers auf.
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Aber Achtung: Die Schäden sind nur dann durch die Policen abgedeckt, wenn die Heizung regelmäßig gewartet wurde. Andernfalls liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Dann muss der Eigentümer selbst für den Schaden aufkommen.
Wichtig ist auch, dass Installation und Wartung fachgerecht erfolgen, also nicht durch Eigenarbeit, die das Risiko deutlich erhöht. Um Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollten die Wartungen am besten regelmäßig durchgeführt und protokolliert werden.
- schornsteinfeger.de: "Grafik Heizungsbestand 5.1 (PDF)"
- dvgw.de: "Odorierung – Warum Erdgas zum Himmel stinkt"
- augsburger-allgemeine.de: "Gas: Nach Explosion in Landsberg – Wie sicher ist das Heizen mit Gas?"
- verivox.de: "Gasheizung explodiert – wer zahlt?"
- brand-feuer.de: "Gasexplosion"
- schwaebische.de: "Wie groß ist das Risiko für einen schweren Arbeitsunfall – wie nun bei Bosch?"
- bundesverband-rettungshunde.de: "Gasexplosion in Lychen: BRH-Rettungshundestaffeln im Trümmereinsatz"


