t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon


HomeHeim & GartenEnergie

Heizungsgesetz – Gasheizung vor 10 Jahren gekauft: Diese Fristen beachten


Heizungsgesetz 2025
Zehn Jahre alte Gasheizung zu Hause? Diese Fristen gelten


09.10.2025Lesedauer: 3 Min.
GasVergrößern des Bildes
Auslaufmodell? Viele Gasheizungen in Deutschland sind noch nicht alt. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa)
News folgen

Im Schnitt sind Gasheizungen in Deutschland 13 Jahre alt. Bis 2045 müssen sie alle ausgetauscht werden. Eigentümer neuerer Anlagen sollten sich rechtzeitig informieren.

Die Wärmewende hat in Deutschland gerade erst begonnen. In den kommenden 20 Jahren müssen rund 20 Millionen Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden – zumindest gemäß aktueller Rechtslage sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene. Deutschland verfolgt das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein, während die EU bis 2050 soweit sein will.

Gaspreise steigen in den nächsten Jahren

Die Deutschen haben in den letzten Jahrzehnten zunehmend auf die Energiequelle Gas gesetzt. Etwa die Hälfte aller Heizungen ist gasbasiert. Im Schnitt sind diese 13 Jahre alt und laufen 20 bis 25 Jahre lang, mit etwas Glück auch noch länger. Die durchschnittliche deutsche Gasheizung muss also in zehn Jahren altersbedingt getauscht werden.

Für viele Haushalte könnte sich dies als Glücksfall herausstellen, denn: In den 2030er-Jahren dürfte der Gaspreis aufgrund steigender CO2-Abgaben und höherer Gasnetzentgelte stark ansteigen. Das gemeinnützige Klimaschutzportal "co2online" berechnet, dass ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern im Jahr 2035 etwa 3.555 Euro pro Jahr für Gas ausgeben wird. Eine Wärmepumpe wird in dieser Zeit rund 1.455 Euro im Jahr kosten, eine Pelletheizung rund 1.600 Euro.

Bis 2045 müssen fossile Heizungen getauscht werden

Um Haushalte vor hohen Energiepreisen zu schützen, wurde das Heizungsgesetz (offiziell: Gebäudeenergiegesetz) beschlossen, das neue Anforderungen an Heizungen in Deutschland stellt. Diese gelten aber fast ausschließlich für den Einbau neuer Heizungen. Bestandsheizungen dürfen indes weiterlaufen. Die einzige Frist, die auch für Heizungen im Bestand gilt: Ab 1. Januar 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Energien betrieben werden.

Wichtig

In Mehrfamilienhäusern greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG) dann, wenn eine der im Haus befindlichen Etagenheizungen kaputtgeht. Dabei ist es unerheblich, ob die Gasheizung erst zwei, fünf oder 20 Jahre alt ist. Wenn also die Heizung des Nachbarn kaputt ist, tickt die Uhr für alle Heizanlagen im Haus. Dann haben Wohnungseigentümer noch bis zu 13 Jahre Zeit, auf eine neue, klimafreundliche Heizung umzurüsten.

Viele Städte und Kommunen bereiten aber schon jetzt die Stilllegung ihrer Gasnetze vor. Laut einer Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) im Sommer 2025 haben nur fünf Prozent der befragten Stadtwerke angegeben, in Zukunft noch auf Gas zu setzen. Wer 2045 noch ein Gasnetz betreiben will, muss dieses vollständig mit grünen Gasen wie Wasserstoff oder Biogas speisen. Es ist aus heutiger Sicht nicht klar, wie teuer diese Gase sein werden – voraussichtlich aber so teuer, dass es sich für die Stadtwerke nicht rentieren wird. Stattdessen will die Mehrheit der kommunalen Unternehmen auf Wärmepumpen, Fernwärme oder eine Kombination aus beiden setzen.

Diese neue Heizung dürfen Sie einbauen

Wer eine Gasheizung besitzt, sollte sich dessen also bewusst sein. Ob Ihre Kommune auch in Zukunft noch ein Gasnetz betreiben wird, entnehmen Sie der kommunalen Wärmeplanung in Ihrem Wohnort. Diese müssen alle Städte und Kommunen erarbeiten: Städte mit über 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte 2026 einen Wärmeplan vorlegen, kleinere Ortschaften haben dafür bis Mitte 2028 Zeit.

Wenn eine Gasheizung doch kaputtgeht und ausgetauscht werden muss, dann darf zwar eine neue fossile Heizung eingebaut werden, allerdings nur für fünf Jahre. Spätestens nach fünf Jahren müssen Sie eine Anlage installiert haben, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann. Zur Auswahl stehen:

Aktuell wird der Heizungstausch staatlich gefördert. 2025 können sich Hausbesitzer bis zu 70 Prozent der Kosten (maximal 21.000 Euro als Zuschuss) für eine neue Heizung erstatten lassen. Einen Bonus erhalten Eigentümer, die eine noch funktionsfähige Heizung (egal ob Gas oder Öl) austauschen.

Symbol für das Nutzen von Künstlicher Intelligenzt-online-Assistent

Erhalten Sie Antworten aus Tausenden t-online-Artikeln.

0/150

Antworten können Fehler enthalten und sind nicht redaktionell geprüft. Bitte keine personenbezogenen Daten eingeben. Mehr Informationen. Bei Nutzung akzeptieren Sie unsere Datenschutzhinweise sowie unsere t-online-Assistent Nutzungsbedingungen.

Wärmepumpenpreise dürften bis 2035 sinken

An dieser Förderung könnte sich in Zukunft aber etwas ändern. Wer bis in die 2030er-Jahre wartet, kann sich nicht darauf verlassen, dann noch einen Zuschuss vom Staat für den Heizungstausch zu bekommen.

Die Heizungsbranche erwartet allerdings, dass bis 2030 die Preise für Wärmepumpen deutlich sinken. Denn mehrere Hersteller haben in den vergangenen zwei Jahren Milliarden in neue Produktionsstätten und die Serienfertigung der Anlagen investiert. Und es kommen immer neue Anbieter auf den Markt. Das deutet darauf hin, dass der Höhepunkt der Wärmepumpenpreise vorbei ist und Wärmepumpen in den nächsten Jahren erschwinglicher werden.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...


Bleiben Sie dran!
App StorePlay Store
Auf Facebook folgenAuf X folgenAuf Instagram folgenAuf YouTube folgenAuf Spotify folgen


Telekom