Heizungsgesetz Einbau einer neuen Gasheizung: Dieses neue Dokument ist Pflicht

Wer heute eine neue Gasheizung einbauen lässt, muss einiges beachten. Ein bestimmtes Dokument muss ausgefüllt werden – sonst kann die Anlage nicht abgenommen werden.
Mit der Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes GEG ("Heizungsgesetz") gelten auch neue Vorschriften, insbesondere beim Einbau von fossil betriebenen Heizungen. So müssen Eigentümer, die eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen lassen wollen, sich vorher beraten lassen. Dass das geschehen ist, müssen Betroffene im Zweifel auch nachweisen können.
Der Grund für die Pflichtberatung ist, dass in den kommenden Jahren fossile Brennstoffe wie Gas spürbar teurer werden. Das beeinträchtigt die Wirtschaftlichkeit der Anlage massiv. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, dass alle, die eine neue fossil-betriebene Anlage einbauen lassen wollen, vorher darüber eingehend informiert werden sollten.
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Beratungsprotokoll ist beim Einbau einer neuen Gasheizung nötig
Die Beratung findet vor der Installation der Anlage statt. Beraten können laut GEG folgende Personen:
- Schornsteinfeger
- Heizungsbauer
- Energieberater aus der offiziellen Liste der Bundesregierung
- Personen, die zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind
Ob eine Beratung auch wirklich stattgefunden hat, muss hinterher der Heizungsbauer bei der Installation der Anlage überprüfen. Dazu muss man ein Beratungsprotokoll ausgefüllt und unterschrieben haben und dem Anlagenbauer vorlegen. Erst dann kann die Heizung final abgenommen werden. Das Dokument gibt es auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums zum Download.
In dem Gespräch sollten die Berater auch darauf eingehen, welche anderen Heizungsanlagen sinnvoll wären. Das können unter anderem Biomasseheizungen (Pellets, Holz), Wärmepumpen oder Solarthermie-Anlagen sein. Außerdem werden im Gespräch die Eigentümer darüber informiert, dass sie ab 2029 eine schrittweise steigende Biogas-Quote erfüllen müssen.