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Smart Meter: Wer bekommt ein intelligentes Messsystem?


Moderne Messsysteme
Wer bekommt einen Smart Meter?


Aktualisiert am 07.10.2025Lesedauer: 4 Min.
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Einbau digitaler Stromzähler: Alle Haushalte erhalten in den kommenden Jahren mindestens eine moderne Messeinrichtung. (Quelle: IMAGO/Rainer Weisflog/imago)
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Moderne Stromzähler sind Pflicht. Doch nicht jeder Zähler ist ein Smart Meter. Was hinter den Begriffen steckt und wann Sie welches Gerät bekommen.

Die alten schwarzen Ferraris-Zähler mit Drehscheibe verschwinden Stück für Stück aus deutschen Haushalten. An ihre Stelle treten moderne Zähler. Aber wer bekommt was?

Welche modernen Messeinrichtungen gibt es?

Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digital und zeigen den aktuellen Stromverbrauch auf einem Display an. Zusätzlich kann abgelesen werden, wann der Strom verbraucht wurde – also zu welcher Tageszeit wie viel Energie geflossen ist.

Damit unterscheiden sie sich klar von den alten analogen Zählern, die nur die verbrauchte Gesamtmenge anzeigen. Eine Besonderheit ist, dass die moderne Messeinrichtung technisch aufrüstbar ist: Sie kann später mit einem Kommunikationsmodul ergänzt werden und wird dann Teil eines intelligenten Messsystems.

Ein Smart Meter besteht aus zwei Komponenten: der modernen Messeinrichtung und dem Kommunikationsmodul ("Smart-Meter-Gateway"). Dieses sorgt dafür, dass die Daten verschlüsselt übertragen werden können. Anders als eine einfache moderne Messeinrichtung ist ein intelligentes Messsystem also in der Lage, Daten an den Energielieferanten und Netzbetreiber zu senden und auch zu empfangen.

So können Zählerstände automatisch (täglich) übermittelt werden, ohne dass jemand sie ablesen muss. Künftig können über das intelligente Messsystem auch Preis- und Steuersignale empfangen werden – etwa um Lastspitzen zu verhindern oder Energie zu Tageszeiten mit günstigeren Strompreisen zu beziehen.

Wer hat Anspruch auf einen Smart Meter?

Nicht jeder Haushalt erhält sofort einen Smart Meter. Vielmehr entscheidet der zuständige Messstellenbetreiber, wann welcher Zähler eingebaut wird.

Gesetzlich vorgeschrieben ist der Einbau eines intelligenten Messsystems für bestimmte Gruppen:

  • Hoher Stromverbrauch:
    Haushalte mit mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr. Maßgeblich ist der durchschnittliche Jahresverbrauch der letzten drei Jahre.
  • Eigene Stromerzeugung:
    Haushalte, die – etwa mit einer Photovoltaikanlage – selbst Strom generieren und deren installierte Leistung mehr als sieben Kilowatt beträgt.
  • Steuerbare Großverbraucher:
    Bei Wärmepumpen oder Ladestationen für Elektroautos (Wallboxen) darf der Netzbetreiber den Strombezug im Notfall drosseln, um eine Netzüberlastung zu verhindern. Im Gegenzug gibt es für Nutzer Vergünstigungen bei den Netzentgelten.

Die Umstellung von einem Ferraris-Zähler auf ein modernes oder intelligentes Messsystem erfolgt nicht von heute auf morgen. Die Messstellenbetreiber haben bis Ende 2032 Zeit, bei mindestens 90 Prozent der gesetzlich verpflichtenden Fälle einen Smart Meter einzubauen.

Info

Bei Neubauten oder umfangreichen Renovierungen müssen Messstellenbetreiber moderne Messeinrichtungen installieren.

Darüber hinaus hat seit 2025 jeder Haushalt das Recht auf den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems. In diesem Fall müssen die Messstellenbetreiber es innerhalb von vier Monaten installieren, dürfen dafür aber auch eine einmalige Gebühr von 30 Euro berechnen.

Was kostet der Einbau und ein Smart Meter?

Im Gesetz sind Preisobergrenzen festgelegt, die für den Betrieb neuer Stromzähler gelten. Ein Messstellenbetreiber darf nur dann mehr berechnen, wenn der Einbau freiwillig erfolgt oder wenn ein Dritter das Messsystem einbaut. In der Regel kostet eine moderne Messeinrichtung maximal 25 Euro brutto pro Jahr (verbrauchsunabhängiger, leistungsunabhängig), unabhängig vom Verbrauch. Bei einem intelligenten Messsystem hängen die Kosten vom Verbrauch oder von der Größe der Anlage ab.

Stromverbrauch bzw. Leistung der AnlagePreisobergrenze pro Jahr in Euro (brutto)
Zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden pro Jahr40
Zwischen 10.000 und 20.000 Kilowattstunden pro Jahr50
Zwischen 20.000 und 50.000 Kilowattstunden pro Jahr90
Zwischen 50.000 und 10.000 Kilowattstunden pro Jahr120
Photovoltaikanlage von 7 bis 15 Kilowatt20
Photovoltaikanlage von 15 bis 30 Kilowatt50
Wärmepumpe, Nachtspeicher, steuerbare Verbrauchseinrichtung50

Ist der Smart Meter eine optionale Ausstattung (d. h., der Einbau erfolgt freiwillig), werden 30 Euro pro Jahr in Rechnung gestellt.

Doch es gibt noch weitere Kosten: Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen oder größere Anlagen fallen weitere 50 Euro jährlich für die Steuerungstechnik an. Wer einen Smart Meter vorzeitig und somit freiwillig einbauen lässt, zahlt einmalig bis zu 100 Euro. Zumindest hält die Bundesnetzagentur diesen Preis für angemessen. Ob Abweichungen nach oben zulässig sind, ist rechtlich noch umstritten. Und: Wenn Ihr Zählerschrank nicht den technischen Vorgaben entspricht, ist ein Umbau nötig, der mehrere tausend Euro kosten kann.

Wer kann einen Smart Meter einbauen?

Für den Einbau ist der grundzuständige Messstellenbetreiber (meist der örtliche Netzbetreiber) verantwortlich. Meist beauftragt er Dritte, wie ortsansässige Installateure und Dienstleister. Das Unternehmen wird Ihnen jedoch rechtzeitig mitteilen, wer bei Ihnen den Smart Meter einbaut.

Sie können aber auch einen Drittanbieter beauftragen, der bei Ihnen ein intelligentes Messsystem einbaut und diese betreibt. In diesem Fall schließen Sie keinen Vertrag mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber, sondern eben mit dem Drittanbieter ab. Und in diesem Fall gelten die Preisobergrenzen nicht.

Der Stromlieferanten baut den digitalen Stromzähler nicht ein!

Wie läuft der Einbau ab?

Der Einbau dauert ein bis zwei Stunden. Dabei unterbricht ein Techniker des Netzbetreibers die Stromversorgung. Er entfernt den alten Zähler und schließt den neuen Smart Meter an. Dann schaltet er die Stromversorgung wieder ein und erklärt die Funktionsweise und die Bedienung des Geräts.

Wichtig

Den Smart Meter können Verbraucher nicht selbst einbauen.

Wie bekomme ich einen Smart Meter?

Der Messstellenbetreiber kontaktiert die Haushalte, bei denen ein Einbau Pflicht ist, schrittweise. Er benachrichtigt seinen Kunden mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau. Zwei Wochen vor dem konkreten Termin muss er zusätzlich eine weitere Erinnerung zusenden. Zudem muss er auf die Möglichkeit des Wechsels zu einem anderen Messstellenbetreiber hinweisen und mindestens einen alternativen Termin anbieten, falls der vorgeschlagene Zeitpunkt nicht passt.

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Netzbetreiber können auch in Haushalten, die nicht zur Pflichtgruppe zählen, einen Smart Meter einbauen. In diesen Fällen haben die Betroffenen kein Mitspracherecht. Sie dürfen den Einbau nicht ablehnen.

Allerdings kann es bis zur Kontaktaufnahme noch mehrere Monate oder gar Jahre dauern. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Neben Lieferengpässen und fehlender Kompatibilität der Smart Meter mit bestehenden Zählerplätzen verlangsamen auch die hohen Datenschutz- und Sicherheitsstandards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Rollout. Für Netzbetreiber stellt der flächendeckende Austausch ebenfalls eine große Herausforderung dar.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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