Biotonne ist tabu Bußgeld bei falsch entsorgtem Herbstlaub

Viele werfen Herbstlaub in die Mülltonne oder verbrennen es. Beides ist keine gute Idee – und teils sogar verboten. Hohe Bußgelder drohen.
Die bunten Blätter an Bäumen und auf Wegen sorgen für eine herbstliche Stimmung – und viel Arbeit. Denn auf dem Rasen fördert das Laub das Pilzwachstum. Auf den Gehwegen erhöht es die Sturzgefahr. Es muss also schnellstmöglich entfernt und entsorgt werden. Viele greifen dann zum einfachsten Weg: Mülltonne auf, Blätter rein. Oder sie zünden es in der Feuerschale an. Beides ist jedoch keine gute Lösung, warnen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die Polizei und regionale Entsorgungsunternehmen. Denn sowohl die Mülltonne als auch das Verbrennen sind nicht nur unökologisch, sondern teils auch ordnungswidrig. Was also stattdessen tun?
Warum das Verbrennen verboten ist
Ein Lagerfeuer im Garten klingt romantisch, mit Herbstlaub ist es jedoch verboten. Beim Verbrennen entstehen Schadstoffe, wie beispielsweise Feinstaub. Sie schaden der Umwelt und der Gesundheit: Werden Ruß, Schadstoffe und Co. eingeatmet, kommt es teilweise zu schweren Atemwegserkrankungen. Zusätzlich beeinträchtigen der Qualm und der Gestank die Nachbarn. Ein weiterer Grund, Laub nicht zu verbrennen, ist die Umwelt. Wenn sich Kleintiere wie Igel, Mäuse oder Käfer im Laub verstecken, verbrennen sie qualvoll im Lagerfeuer.
Grundlage für die Verbote sind zahlreiche Gesetze wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). § 28 KrWG zufolge dürfen Abfälle nur in zugelassenen Entsorgungsanlagen "beseitigt" (in diesem Fall verbrannt) werden. Das Verbrennungsverbot sehen auch die Immissionsschutzgesetze der Länder sowie das Bundes-Immissionsschutzgesetz vor. Einige Bundesländer oder auch Kommunen räumen jedoch Ausnahmen ein (Liste ohne Gewähr):
- Bayern: Forst- und Almwirtschaftsbetriebe dürfen unter Umständen Abfälle außerhalb der Ortschaft verbrennen. Privathaushalte dürfen das jedoch nicht.
- Mecklenburg-Vorpommern: Kann das öffentliche Entsorgungsunternehmen das Laub nicht entsorgen, darf es montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr, jedoch nur im April und Oktober, für maximal zwei Stunden verbrannt werden. Sprechen Sie jedoch vorab mit Ihrer Kommune.
- Nordrhein-Westfalen: Private Gartenabfälle dürfen nur in bestimmten Ausnahmefällen verbrannt werden. Erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer Gemeinde oder Kommune.
- Thüringen: Private Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden. Eine Ausnahme gibt es unter Umständen für Pflanzabfälle, die von bestimmten Schädlingen oder Erregern befallen sind. Eine Ausnahmegenehmigung ist dann erforderlich.
Im Allgemeinen sollten Sie sich immer vorab bei Ihrer Kommune oder Gemeinde über die geltenden Regelungen informieren. Wer gegen die Vorgaben verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit bis zu 150 Euro Bußgeld bestraft.
Info
Auch das gelegentliche Abbrennen in Feuerschalen oder Terrassenöfen ist nicht legal. Es gilt ebenfalls als "Verbrennen im Freien" und ist somit untersagt.
Als einziges Feuer im Garten erlaubt ist ein kleines Holzfeuer – etwa ein Lagerfeuer mit trockenem, naturbelassenem Holz. Dieses darf höchstens einen Meter hoch und breit sein und sein Rauch darf niemanden belästigen.
Warum die Mülltonne keine Lösung ist
Darf man dann stattdessen das Laub in der Biotonne oder im Restmüll entsorgen? Nicht unbedingt. Denn die Blätter verrotten nur sehr langsam, teilweise erst nach zwei Jahren. Für die Kompostieranlage, zu der der Biomüll gebracht wird, ist das zu lange. Aus diesem Grund dürfen nur kleinere Mengen Laub in der Biotonne entsorgt werden. Dieses muss zudem trocken sein. Ist es zu feucht, könnte sein Gewicht die Tonne überlasten. Gleiches gilt für die Restmülltonne. Zudem kann es vorkommen, dass einige Entsorgungsunternehmen Biotonnen, die ausschließlich mit Laub gefüllt sind, nicht leeren. Dann muss der Besitzer die Gartenabfälle anderweitig entsorgen.
Wer große Mengen Laub entsorgen möchte, kann bei seinem zuständigen Entsorgungsunternehmen eine spezielle Laubtonne oder Laubsäcke ordern.
Wertvoll statt Abfall: So nutzen Sie Laub richtig
Obwohl Laub an vielen Stellen geräumt werden muss, ist es kein Müll. Die Blätter sind reich an Stickstoff, Phosphat und Mineralien. Also genau die Stoffe, die der Boden braucht. Wer sein Laub nicht ungenutzt entsorgen möchte, kann es nutzen, um die Bodenqualität in seinem Garten zu verbessern.
Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
- Liegen lassen: Auf Beeten, unter Sträuchern, Hecken oder Bäumen darf das Laub liegen bleiben. Dort schützt es die Wurzeln und Bodenorganismen vor Frost und verhindert, dass Feuchtigkeit aus der Erde verdunstet. Verrottet es, versorgt es die Pflanzen nach und nach mit Nährstoffen.
- Laubhaufen für Tiere: Ein kleiner Laubhaufen in der Gartenecke ist ein ideales Winterquartier für Igel, Insekten und andere kleine Gartentiere. Im Frühjahr (März, April) kann das Laub dann entsorgt werden.
- Kompostieren: Ein gewisser Teil kann im Komposthaufen entsorgt werden. Wichtig ist die richtige Mischung, damit das Laub nicht zu langsam verrottet. Am besten geeignet ist die "Lasagne-Methode", bei der nacheinander verschiedene Materialien aufeinandergeschichtet werden: in diesem Fall etwa Blätter und Zweige sowie Essensreste. Ebenso hilfreich ist es, die Blätter vorher zu zerkleinern und reifen Kompost sowie Kompostwürmer hinzuzufügen. Dank dieser Tricks entsteht innerhalb eines Jahres nährstoffreicher Humus, der dann im Garten ausgebracht werden kann.
Achtung bei bestimmten Baumarten
Eichen-, Kastanien- und Walnusslaub enthalten Gerbstoffe, die die Verrottung verzögern. Wer sie kompostieren möchte, sollte einen zusätzlichen Komposthaufen anlegen.
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Wann Laub schädlich ist
Laub im Garten kann allerdings auch schaden. Etwa, wenn es auf dem Rasen liegen bleibt. Dort verhindert die Blätterschicht, dass das Licht zu den Halmen und Wurzeln dringt. Auf dem Rasen gilt daher ebenso eine Räumpflicht wie auf Gehwegen.
Wie oft sollte das Laub geräumt werden?
Wenn Sie Laub nicht von Ihren Gehwegen und vom Hof räumen, kann der Eindruck entstehen, dass Sie verreist sind. Das wiederum kann Kriminelle anlocken. Saubere Gehwege und Einfahrten sind somit auch ein gewisser Einbruchschutz. Übertreiben müssen Sie es jedoch nicht: In der Regel reicht es, das Laub alle zwei bis drei Tage zu kehren.
- gesetze-im-internet.de: "§ 28 KrWG - Illegale Abfallentsorgung"
- berlin-recycling.de: "Laub entsorgen – so geht’s richtig"
- polizei.brandenburg.de: "Verbrennungen im Freien – was ist erlaubt?"
- utopia.de: "Gartenabfälle verbrennen: Warum das keine gute Idee ist"
- Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.


