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Gurkenkrankeiten: Dürfen befallene Pflanzen auf den Kompost?


Vorsicht bei Pilzbefall
Dürfen kranke Gurken auf den Kompost?

Von t-online, cisc

08.10.2025Lesedauer: 2 Min.
Kranke Gurke: Das Gurkenmosaikvirus hat einen sehr großen Wirtspflanzenkreis und wird auch durch Blattläuse übertragen.Vergrößern des Bildes
Kranke Gurke: Das Gurkenmosaikvirus hat einen sehr großen Wirtspflanzenkreis. (Quelle: Sreenshot: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft)
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Weist die Gurke eine Krankheit auf, ist Vorsicht bei der Entsorgung geboten. Wohin mit schlechten Gurken? Ein Überblick.

Befallene Gurkenpflanzen sollten mit großer Vorsicht behandelt werden, wenn es um die Kompostierung geht. Stellen Viren, Pilze oder Bakterien den Grund für die Gurkenkrankheit dar, ist eine Kompostierung ausgeschlossen. Hier könnten die Krankheitserreger überleben und für weiteren Schaden in der nächsten Gartensaison sorgen. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Gurkenkrankheiten: befallene Pflanzen richtig entsorgen

Pflanzen oder Pflanzenteile, die an schwerwiegenden, bodenbürtigen oder hartnäckigen Krankheiten leiden, vor allem wenn Wurzel-, Stängel- oder Welkeschäden vorliegen, gehören nicht auf den Kompost. Dazu zählen beispielsweise Pilzkrankheiten mit Dauerformen wie Sclerotinia (Stängelfäule), Fusarium, Verticillium, Sklerotinia sowie bakterielle oder virale Krankheiten, die im Pflanzensaft systemisch sind (z. B. Gurkenmosaikvirus).

Diese Krankheitserreger können als Dauerstadien oder Überwinterungssporen im Kompost überleben und bei Ausbringen des Komposts erneut Pflanzen befallen. Deshalb sollten Pflanzen mit solchen Krankheiten keinesfalls kompostiert, sondern sicher entsorgt werden.

Blätter und Früchte von Pflanzen mit oberflächlichen Krankheiten wie Mehltau, Schorf oder anderen Blattfleckenkrankheiten können hingegen in den Kompost, wenn sie sofort mit Erde oder anderem organischen Material gut abgedeckt werden. Durch die fachgerechte Kompostierung mit ausreichender Temperatur (mehr als 70 Grad in der Heißrottephase) und Sauerstoffversorgung sterben die meisten Krankheitserreger ab, und das Material wird sicher zersetzt.

Infizierte Pflanzen entsorgen

Befallene Pflanzen und Pflanzenteile werden verschlossen verpackt im Hausmüll (Restmüll) entsorgt. Größere Mengen sollten fachgerecht an Prüfstellen, Recyclinghöfen oder Deponien abgegeben werden, die eine thermische Verwertung (Verbrennung) sicherstellen.

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Das Verbrennen von befallenen Pflanzen im Hausgarten oder die Ablage in Grüngutanlagen sowie auf dem eigenen Kompost sind nicht erlaubt, denn die Pilzsporen können so weiter verbreitet werden.

Wer Fusarium oder Sclerotinia im Garten hat, sollte außerdem Werkzeuge und verwendete Geräte gründlich desinfizieren, um Kreuzkontamination zu vermeiden.

Verwendete Quellen
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