SchÀden durch Starkregen und Sturm mit Fotos dokumentieren
Koblenz (dpa/tmn) - Hausbesitzer sollten SchÀden durch Starkregen, Sturm oder Hagel an der Immobilie mit Fotos dokumentieren und schnell dem Versicherer melden.
Dies mĂŒssen sie erledigen, bevor die Handwerker kommen, um die SchĂ€den zu beseitigen und zu reparieren. Denn die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden selbst zu begutachten, teilt die Rechtsanwaltskammer Koblenz mit.
Manchmal ist aber Eile geboten: Denn Versicherte haben auch die Pflicht, vorhandene SchĂ€den möglichst gering zu halten. Damit diese keine weiteren SchĂ€den nach sich ziehen, mĂŒssen Versicherte sie also so schnell wie möglich beheben - also beispielsweise Fenster provisorisch abdichten oder ĂŒberflutete RĂ€ume leerpumpen lassen. Damit sich der Versicherer nicht weigert, den Schaden zu regulieren, sollten Betroffene ihre Dokumentationspflicht nicht vergessen. Auch in dringenden FĂ€llen gilt also: vorher die SchĂ€den am besten fotografieren.
GrundsĂ€tzlich gilt: Bei Sturm- oder HagelschĂ€den am Haus greift die WohngebĂ€udeversicherung, wenn das Sturm-Risiko mitversichert ist. SchĂ€den innerhalb der Immobilie - etwa bei einer zerstörten Einrichtung - deckt die Hausratversicherung ab. Eine Elementarversicherung, die Verbraucher zusĂ€tzlich zu den Policen abschlieĂen können, kommt fĂŒr SchĂ€den durch Ăberschwemmungen und Starkregen auf.