t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesImmobilien

Nachmieter finden und rechtzeitig aus dem Mietvertrag austreten


Mietrecht
Nachmieter finden und rechtzeitig aus dem Mietvertrag austreten

ks (CF)

Aktualisiert am 08.02.2012Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Wer einen Mietvertrag für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen hat und die Wohnung kündigen will, muss einiges beachten, um einen geeigneten Nachmieter finden zu können. Vorne weg: Wer einen langfristigen Mietvertrag kündigen möchte, kommt nur aus dem Vertrag, wenn innerhalb dessen ein Sonderkündigungsrecht verankert ist.

So wird der Mietvertrag übernommen

Dies wird im Mietrecht durch die so genannte Nachmieterklausel geregelt. Wenn diese Klausel nicht in dem Mietvertrag enthalten ist, kann nur unter bestimmten Gesichtspunkten eine Ausnahmeregelung getroffen werden. Dies ist der Fall, wenn der Mieter den Wohnort wechselt, weil er beruflich versetzt wird oder weil die Wohnung durch Familienzuwachs zu klein geworden ist.

Auch wenn der Mieter aufgrund des Alters oder Krankheit in ein Alten- oder Pflegeheim ziehen muss, kann aus dem Vertrag ausgetreten werden. Kein Grund liegt stattdessen vor, wenn der Mieter als Kündigungsgrund das Erwerben einer Eigentumswohnung angegeben hat. Auch der Umzug in eine günstigere Wohnung reicht nicht für einen Ausnahmefall.

Sind einer der oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, muss der Mieter einen geeigneten Nachmieter finden. Der Vermieter prüft dann, ob der Nachmieter geeignet ist. Das wichtigste Kriterium hierfür ist natürlich, dass der neue Mieter die Miete für die Wohnung zahlen kann. Der Vermieter muss nicht sofort entscheiden ob der Nachmieter geeignet ist, sondern er hat hierfür drei Monate Zeit.

Nachmieter finden: Der Vermieter muss nicht akzeptieren

Der Vermieter ist nicht verpflichtet mit dem Nachmieter einen Mietvertrag zu schließen, auch nicht, wenn dieser geeignet ist. Jedoch muss der Mieter ab dem Zeitpunkt keine Miete mehr zahlen, zu dem der Nachmieter bereit ist, die Wohnung und die dazugehörigen Verpflichtungen zu übernehmen. (Untermietvertrag: Worauf Untervermieter achten sollten)

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website